Planungsrechtliche Schaffung von Wohnraum, 2011 - 2021;hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung, AT 111D/21
FB 61/0318/WP18 · Kenntnisnahme
Planungsrechtliche Schaffung von Wohnraum, 2011 - 2021;hier: Antrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung, AT 111D/21
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Herr Plum nimmt Bezug auf die Berichterstattung in der Presse und betont, dass der SPD-Fraktion das Thema Wohnen besonders am Herzen liege. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Aachen sei erheblich, und obwohl die Verwaltung sehr gut arbeite, belegten die Zahlen der letzten drei Jahre eindeutig, dass man nicht schnell genug voran komme, um hier Abhilfe zu schaffen. Nicht zu allen Vorhaben seien aufwendige Prozesse erforderlich, daher bitte man dingend darum, umzudenken und sich auch auf schnelle und unkomplizierte Verfahren zu fokussieren.
Für die Fraktion der Grünen hält es auch Frau Dörter angesichts des hohen Handlungsdrucks für sinnvoll, das Augenmerk auf das Thema Wohnen zu richten, ausdrücklich auch auf die Schaffung von sozial geförderten Wohneinheiten. Wichtiger als der Rückblick auf die letzten Jahre sei jedoch nach ihrer Auffassung der Ausblick. Die Verwaltung habe dargestellt, dass für die nächsten Jahre, insbesondere für 2022, Bebauungspläane mit überdurchschnittlich vielen Wohneinheiten rechtskräftig werden könnten, darauf müsse man sich nun konzentrieren. Was die Komplexität der Verfahren und den Anspruch an die Qualität angehe, so sehe man vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenknappheit durchaus die Verpflichtung, wertschätzend mit den noch zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umzugehen und dies auch über qualifizierende Verfahren abzusichern. Wenn es so gelinge, frühzeitig Konsensüber bestimmte Standards herzustellen, führe dies zu Planungssicherheit auf allen Seiten und ermögliche sogar Zeitgewinne. Zum weiteren Vorgehen wolle man anregen, die jetzt vorgelegte Liste um die nach §34 BauGB genehmigten Vorhaben zu ergänzen und dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.
Für die CDU-Fraktion plädiert Herr Baal dafür, den Sachverhalt differenziert zu betrachten und nicht durch eine zu grobe Darstellung auch in der Presse dem Anliegen der Schaffung von Wohnraum, das sicherlich alle Fraktionen und die Verwaltung teilten, zu schaden.Bei ehrlicher Analyse müsse man konstatieren, dass die Anzahl der Wohneinheiten, die man selbst in guten Jahren planungsrechtlich schaffen könne, bei weitem nicht ausreichend sei, um den Markt in Aachen zu drehen. Spätestens seit den Diskussionen zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 sei klar, dass man den rechnerischen Bedarf an Wohnraum auf dem Aachener Stadtgebiet nicht erfüllen könne. Daher sei es wichtig, den Blick nach vorne zu richten, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und gleichzeitig alle anstehenden Projekte unter bestmöglicher Nutzung der knappen Ressourcen abzuarbeiten.
Für die Fraktion Die Linke macht Herr Beus deutlich, dass es das übergeprdnete Ziel aller sein müsse, sozial geförderten Wohnungsbau in guter Qualität zu schaffen.Daran müsse mit vereinten Kräften und unter Einsatz aller Ressourcen gearbeitet werden. Die aktuelle Lage mit einzelnen Personen oder bestimmten Vorgehensweisen zu verknüpfen, sei unredlich und führe nicht dazu, dassauch nur eine einzige Wohnung mehr am Markt zur Verfügung stünde.
Frau Burgdorff dankt dem Ausschuss für die Debatte und unterstreicht nochmals das Bemühen der Verwaltung, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Schaffung von Wohnraum zu nutzen. Bei der Aufstellung der Zahlen habe man sich am Wortlaut des Antrags orientiert, darüber hinaus gebe es aber auch noch Bebauungspläne, in den Wohnen zulässig sei, auch wenn es nicht explizit festgesetzt werde. So sei im Bebauungsplan Campus West beispielsweise die Realisierung von bis zu 300 Wohneinheiten möglich, die in der Auflistung nicht enthalten seien.
Auch Herr Hucke dankt für die Diskussion und bittet die Verwaltung darum, wie angeregt zukünftig regelmäßig im Ausschuss zu berichten.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Inhalt des Antrages
Beantragt wird ein Bericht zu folgenden Punkten:
1.1.Wie viele Bebauungspläne, welche die Schaffung von Wohnraum betreffen, wurden in den Jahren 2011 bis 2021, jeweils einschließlich, pro Jahr bestandskräftig?
1.2.Wieviel Wohnungen sind in dem genannten Zeitraum pro Jahr mittels dieser Pläne planungsrechtlich geschaffen worden?
1.3.Wie teilen sich diese Wohnungen in öffentlich-rechtlich geförderte und frei finanzierte auf?
- Stellungnahme
Die Zahl der Bebauungspläne zur Schaffung von Wohnraum und die Anzahl der Wohneinheiten verteilt sich auf die Jahre 2011 bis 2021 in etwa wie folgt:
Bebauungs-pläne*: Satzungs-beschlüsse gesamt | Davon mit Ziel Wohnen: Anzahl der Bebauungspläne* | Anzahl Wohneinheiten, nur geschätzt, genau Angabe bei Angebotsbebauungsplänen nicht möglich | Durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Jahren | Anzahl der bewilligten öffentlich geförderten Wohneinheiten | Fördervolumen der bewilligten öffentlich geförderten Wohneinheiten (MWB) | |
2011 | 7 | 2 | 170 | 3,6 | 74 | 6.836.200 € |
2012 | 23** | 5 | 190 | 2,2 | 99 | 10.614.100 € |
2013 | 22** | 5 | 500 | 5,7 | 264 | 10.162.900 € |
2014 | 20** | 5 | 230 | 3,5 | 260 | 30.720.100 € |
2015 | 28** | 1 | 165 | 4,7 | 131 | 13.188.400 € |
2016 | 27** | 6 | 770 | 4,4 | 222 | 32.474.700 € |
2017 | 7 | 2 | 125 | 5,0 | 209 | 26.775.115 € |
2018 | 12 | 3 | 495 | 2,6 | 287 | 31.469.910 € |
2019 | 6 | 2 | 30 | 3,7 | 379 | 37.646.615 € |
2020 | 8 | 1 | 85 | 1,9 | 111 | 18.473.711 € |
2021 | 9 | 0 | 0 | - | noch k. A. | noch k. A. |
Summe 2011-2021 | 169 | 32 | 2.760 | 3,7 | 2.036 | 218.361.751 € |
Blick in die Zukunft | ||||||
2022 | noch k. A. | 9 | 833 | noch k. A. | noch k. A. | noch k. A. |
2023 | noch k. A. | 3 | 245 | noch k. A. | noch k. A. | noch k. A. |
2024 | noch k. A. | 4 | 270 + X | noch k. A. | noch k. A. | noch k. A. |
Summe 2022-2024 | noch k. A. | 16 | 1165 + X | noch k. A. | noch k. A. | noch k. A. |
*einschl. Bebauungsplanänderungen, -aufhebungen und -teilaufhebungen
** die hohe Anzahl an Verfahren ist auf eine Vielzahl von Aufhebungsverfahren zurückzuführen
Die Verteilung der Anzahl der Bebauungspläne auf die einzelnen Jahre ist mit einer Unschärfe versehen, weil nur für das jeweilige Jahr des Vorgangsabschlusses (einschließlich aller verwaltungsinternen Arbeitsschritte im Anschluss an den Satzungsbeschluss) gefiltert werden kann, der Satzungsbeschluss ist u. U. schon im Vorjahr erfolgt.
In Bebauungsplänen, insbesondere Angebotsbebauungsplänen, handelt es sich in der Tabelle um grobe Schätzungen aus dem Verfahren, da der Verwaltung nach Rechtskraft in der Regel nicht die genaue Zahl der entstehenden Wohneinheiten mitgeteilt wird.
Der „Blick in die Zukunft“ ist für die Wohnungsanzahl im Jahr 2024 mit einem „+X“ versehen, weil zu den Verfahren Bebauungsplan-Westpark / Gartenstraße - und Bebauungsplan - Preusweg / Hasselholzer Weg – noch keine exakte Anzahl genannt werden kann
Die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen ist in der letzten Spalte der Tabelle dargestellt. Die geförderten Wohneinheiten beziehen sich auf das Jahr der positiven Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde der Städteregion Aachen. Die Förderung erfolgt teilweise mit großer Zeitverzögerung nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes, da der Förderantrag erst im späteren Verlauf gemeinsam mit dem Bauantrag zu stellen ist. Das erfordert einen erhöhten Planungsaufwand. Weiterhin wird bei der Statistik von öffentlich gefördertem Wohnraum auch nicht unterschieden ob der originäre Rechtsanspruch der Bebauung nach Bebauungsplan oder §34 BauGB erfolgt. Ebenso ergeben sich "sprunghafte Werte" durch die unterschiedlichen Bauprojekte (Beispiel 2019: insgesamt 379 Wohneinheiten, davon aber 157 Studierendenwohnungen in der Nizzaallee).
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
X | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 110917
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110917
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-01-07 FB 61_0318_WP18 Planungsrechtliche S SAO.pdf
19.11.2024
483.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 10.02.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:52