Verfahrensablauf Grundstücksvergaben Kornelimünster West
FB 23/0102/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Kemperdick erläutert die Vorlage und geht insbesondere auf die Grundstücksvergaben für die jeweiligen Baufelder sowie die Einzelgrundstücke ein.
Ergänzend zur Vorlage weist er darauf hin, dass die zwischenzeitlich eingestellte Förderung durch die KfW auch Auswirkungen auf die geplanten Verfahrensabläufe habe, da die Bauinteressenten die Finanzierung ihrer Vorhaben unter den veränderten Rahmenbedingungen erneut prüfen müssten.
Die Stadt werde jedoch die Verfahrenabläufe entsprechend anpassen und um einige Wochen verlängern, um den Bauinteressenten ausreichend Zeit für eine Neuausrichtung der Finanzierung einzuräumen.
Auf Nachfrage von Herrn Nießen, wieviele Interessenten für die Förderung des KfW-Effizienzhauses 40 in Frage kommen teilt er mit, dass hierüber keine Informationen vorlägen, sich aber bisher sechs Familien beim Immobilienmanagement zu diesem Thema gemeldet hätten.
Zu den weiteren Nachfragen und Anmerkungen von Frau Nußbau sowie Herrn Plum, Hoffner und Gilles führtHerr Kemperdick aus, dass
- die Grundstücksgrößen durch das Umlegungsverfahren bestimmt und die bebaubaren Flächen im Bebauungsplan festgesetzt wurden. Die jeweiligen Werte werden nachgereicht;
- für die Bildung von Baugruppen ein Zeitfenster von ca. einem halben Jahr eingeräumt wird;
- sich für den geförderten Wohnraum auf den Baufeldern 1 – 5 in erster Linie professionelle Anbieterbewerben, das Verfahren aber auch privaten Bauherren oder Baugruppen offen steht;
- die Klimarelevanz im derzeitigen Verfahrensstand noch nicht beurteilt werden kann.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Entwicklung des Wohngebiets Kornelimünster West verfolgt die Stadt Aachen das Ziel, bauwilligen Familien mit Kindern ein entsprechendes Wohnraumangebot zu unterbreiten. Von den im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für ca. 170 Wohneinheiten befinden sich Flächen für rund 50 Wohneinheiten auf städtischen Grundstücken. Im Juni 2021 wurde nach Beratung im Planungsausschuss im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, die städtischen Grundstücke im Rahmen von zwei Konzeptverfahren sowie Einzelvergaben auszuschreiben.
- Drei Verfahren für die Grundstücksvergaben
Die städtischen Flächen im Baugebiet sind in 11 Abschnitte unterteilt, die sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben. Um auch im Bereich des klassischen Neubaugebiets mit überwiegendem Anteil an Einfamilienhäusern Projekte mit Vorbildfunktion zu realisieren, werden neben der Einzelvergabe an Endnutzer weitere Bauflächen im Rahmen von zwei Konzeptverfahren wie folgt ausgeschrieben:
2.1Konzeptverfahren I
Grundstücksvergabe Baufelder 1 bis 5
Mit dem Konzeptverfahren I wird öffentlich geförderter Wohnraum auf den Baufeldern 1-5 ausgeschrieben.
Lage im Plangebiet
Ziel ist es, auch in diesem Segment besondere energetische und ökologische wie auch architektonisch/städtebauliche Maßstäbe zu setzen. Zur Beratung und fachlichen Expertise für den Themenschwerpunkt Energie / Ökologie im Konzeptverfahren I wurde das Ing. Büro BFT, Aachen beauftragt.
Erfahrungen vergangener Ausschreibungen haben gezeigt, dass der Kreis der Investierenden im Segment der öffentlich geförderten Mieteinfamilienheime begrenzt ist. Durch den Einsatz neuer Vermarktungsstrategien soll der Kreis der Bewerber vergrößert und die Qualität der Baumaßnahme gesichert werden.
2.2Konzeptverfahren II
Grundstücksvergabe Baufelder 9 und 10
Die Baufelder 9 und 10 sollen als „Experimentierfeld“ für kreative und innovative Ansätze mit Vorbildfunktion im Bereich des Einfamilienhausbaus mit besonderen architektonischen, ökologischen und energetischen Standards ausgeschrieben werden. Mit dem Konzeptverfahren sollen sowohl professionelle Investierende wie auch Baugemeinschaften angesprochen werden und damit den Akteurskreis erweitern, um eine Hausgruppe mitmaximal 11 Wohngebäuden zu realisieren.
Lage im Plangebiet
Im Themenschwerpunkt Energie / Ökologie sollen Konzepte eingereicht werden, die neben der Einsparung von Primärenergie und Treibhausgasen auch den Fokus auf ressourcenschonende Baumaterialien und der Betrachtung des Lebenszyklus des Gebäudes legen. Aus Mitteln des IKSK wurde als externer Berater die ResScore GmbH beauftragt, um sowohl die Verwaltung als auch die Bewerbenden zu beraten. Die ResScore GmbH verfügt als Nachfolgegesellschaft der Faktor-X GmbH über langjährige Erfahrungen in diesem Themengebiet und hat eigene Berechnungs- und Bewertungstools entwickelt.
2.3Vergabe III
Einzelvergaben freistehender Einfamilien- und Doppelhausgrundstücke
Gemäß Bebauungsplan sind auf den Baufeldern 6, 8 und 11 freistehende Einfamilienhäuser und auf Baufeld 7 Doppelhaushälften geplant. Diese Grundstücke sollen an einzelne Bewerber*innen ähnlich den Vergabeverfahren Alter Tivoli oder Sandhäuschen bevorzugt im Erbbaurecht vergeben werden.
Die Wohngebäude sind mindestens im KfW-Effizienzhaus 40 oder vergleichbarem Standard zu errichten. Die Bauherr*innen werden durch die Verwaltung auch gestalterisch beraten, unter anderem dahingehend, dass Doppelhäuser mit der gleichen Dachform und -neigung, Kubatur und Tiefe des Dachüberstandes ausgeführt werden.
Zur Förderung von jungen Familien sollen bei den Einzelvergaben ausschließlich Bewerber*innen berücksichtigt werden, die mindestens ein Kind haben und sich zur Eigennutzung des Hauses verpflichten. Die Bewerber dürfen nicht schon bisher Eigentümer eines Einfamilienhauses im Gebiet der Städteregion Aachen sein.
Lage im Plangebiet
- Verfahrensablauf
- Verfahrensablauf Konzeptverfahren
Um eine größtmögliche Beteiligung unterschiedlicher Akteure zu erreichen, soll eine Vorankündigung der geplanten Konzeptverfahren im Laufe des Februars 2022 veröffentlicht werden. Dadurch erhalten Bewerber ausreichend Zeit, um eine mögliche Bewerbung vorzubereiten und sich z.B. zu Baugruppen zusammen zu finden.
Rund zwei Monate später werden beide Konzeptverfahren öffentlich ausgeschrieben. Für die Bewerbungsphase werden 3 Monate angesetzt.
Die Auswahl des besten Konzepts erfolgt nach fachlicher Vorprüfung durch eine Jury nach den Sommerferien 2022. Im Wohnungs- und Liegenschafts- (WLA) sowie im Planungsausschuss (PLA) wurde beschlossen, dass sich die Jury aus folgenden Teilnehmer*innen zusammensetzt:
-Jeweils zu benennende Vertreter*innen aus dem WLA und PLA
-Ein/e Vertreter*in aus dem jeweiligen Bezirk
-Fachbereichsleiter*innen FB 23, FB 36, FB 56 und FB 61 sowie
-die beauftragten externen Berater
Die Sicherung der Qualität des ausgewählten Konzepts erfolgt in der anschließenden sog. Anhandgabephase.Nach einer 3-monatigen Anhandgabephase für professionelle Investierende sollen die Planungsergebnisse Ende des Jahres dem WLA zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Dauer der Anhangabephase verlängert sich im Falle einer Baugemeinschaft auf rd. ein Jahr.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualitätssicherung kann in der Folge ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen werden. Das der Bewerbung zugrunde liegende und von dem Bewertungsgremium ausgewählte Konzept wird zusammen mit dem abgestimmten Planungsergebnis aus der Anhandgabephase umsetzungspflichtiger Bestandteil des Erbbaurechtsvertrages.
3.2Verfahrensablauf Einzelvergaben
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens können sich Interessierte per Email für ein Grundstück bewerben. Vor der Grundstücksreservierung wird für diesen Teilnehmerkreis eine Infoveranstaltung durchgeführt, in der das städtebauliche Konzept, der Bebauungsplan und weitere Rahmenbedingungen sowie das Verfahren erläutert werden.
Damit weitere Informations- und Beratungsgespräche mit einer reduzierten Zahl an Bauinteressenten geführt werden können, ist der Bewerberkreis einzugrenzen. Zur Wahrung der Chancengleichheit und Neutralität schlägt die Verwaltung ein notariell begleitetes Losverfahren vor.
Damit die Bewerber, die per Losverfahren den Zuschlag erhalten, auch eine verbindliche Grundstücksreservierung bekommen, müssen die Interessenten die Beauftragung eines Architekturbüros mit den Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI nachweisen.
Die Erbbaurechtsverträge können nach Beschlussfassung im WLA voraussichtlich Ende 2022 abgeschlossen werden. Verbindliche Vorgaben aus den Vergabeverfahren werden verpflichtender Bestandteil der Erbbaurechtsverträge.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 110941
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=110941
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-01-12 FB 23_0102_WP18 Verfahrensablauf Gru SAO.pdf
8.11.2024
1.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 02.02.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Zusätze
- Unterlagen werden nachgereicht
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:46