Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023
FB 45/0180/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsherr Zimmer (Die Zukunft) teilt mit, dass die Fraktion Die ZUKUNFTder Bedarfsplanung der Kinderbetreuung zustimme, in diesem Zusammenhang sei es jedochnotwendig, auch die problematische Überbelastung der Erzieher*innen erwähnt werde. Eigentlich müsse man noch weitere Maßnahmen treffen, wie beispielsweise bezahlte Fehltage oder auch höhere Geldleistungen, um deren Überbelastung zu verringern und auch um neues Personal zu akquirieren und altes zu halten.
Ratsherr Tillmanns (CDU) hält fest, dass man im Kita-Ausbauprogramm mit 48% im U3-Bereich und gut 97% im Ü3-Bereich fortschreite, was jedoch noch nicht ausreichend sei. Es werde bekanntlich immer schwieriger, geeignete Grundstücke zu finden, die auch den Raumbedarf, deneine Kita benötige, letztendlich abbilden könne. Die Sozialräume seien zudem unterschiedlich ausgestattet, einige seien überversorgt, andere, wie z.B. im Aachener Osten, seien unterversorgt. Unbedingt im Auge behalten werden müsse auch der Fachkräftemangel. Gerade in den letzten Fachausschusssitzungen habe man sehr intensiv über dieses Thema gesprochen und begonnen, Lösungen zu erarbeiten, die jedoch nicht alleine aus Aachen kommen können.
Ratsfrau Scheidt (Grüne) erläutert, dass der Kindertagesstätten-Bedarfsplan auch im Kinder- und Jugendausschuss beraten wurde und weist darauf hin, dass dringend neue Plätze gebraucht werden und dies auch im Blick behalten werden müsse, der Bestand sei ausgeschöpft.Es kann nicht sein, dass man vier, fünf Jahre auf den Neubau einer Kita warten müsse, wenn die Kinder dringend die Plätze brauchen, das müsse schneller gehen. Bezüglich des Fachkräftemangelshabe man drei Minister angeschrieben und hoffe, dass auch auf Landesebene etwas passiere, gerade beim Thema Ausbildung. Die Ausbildungsplätze für Erzieher*innen reichen nicht aus, zurzeit versuche man, über den Städtetag zu erreichen, dass die Alltagshelfer*innen verlängert werden, dassmehr externes Personal auch in die Kitas reingeholt werden dürfe, um die Erzieher*innenzu entlasten.Die Bereitschaft des Landes NRW sei insgesamt gefordert, eine Kommune alleine könne dies nicht lösen. Weiterhin bedankt sie sich, als Vorsitzende des Kinder- und Jugendausschusses, bei der Gesamtverwaltung und der Jugendverwaltung für den Informationsfluss und die Bewältigung dieser schwierigen Zeiten.In Zusammenarbeit mit den freien Trägern sei man im Gespräch und man habe in Aachen bisher Glück, dass es wirklich relativ wenig Ausfälle durch Corona und auch durch Überbelastung in den Kindertagesstätten gebe.Dennoch sei man an einem Punkt, wo dringend gegengesteuert werden müsse.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81Plätzenin KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar 2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 111162
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111162
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-15 FB 45_0180_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
19.10.2024
93.4 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 16.02.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:54