Stellenplan 2022 und Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 (2. Lesung)
FB 11/0064/WP18 · Anhörung
Beratung
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) führt vorweg aus, dass sie die nachgereichten Beschlussvorschlagsauszüge im Vorfeld der abschließenden Beratung aufrufen werde.
Herr Dr. Kremer (Dez V) führt einführend aus, dass aufgrund der Rahmenbedingungen von einer Präsentation abgesehen worden sei. Abweichend von der Systematik der letzten Jahre, in welchen eine Addition der Stelleneinrichtungen der 1. und 2. Lesung stattgefunden habe und hiernach die Stelleneinrichtungswünsche der Politik behandelt worden seien, habe sich der Verwaltungsvorstand in diesem Jahr aufgrund der hohen Zahl der Stelleneinrichtungsanträge nicht in der Lage gesehen, diesen in Gänze zu folgen. Vielmehr wurde einstimmig empfohlen, eine Prioritätenfolge anzuwenden. Im Rahmen der 1. Lesung des Stellenplans habe er bereits die Gesamtentwicklung des Stellenplans und die Auswirkungen auf den Personal- und Vorsorgeaufwendungen dargestellt und dass die hieraus resultierende Entnahme aus dem PKV in Höhe von 5 Millionen Euro möglicherweise dazu führe, unterjährige Prioritäten in den Stellenbesetzungen vornehmen zu müssen. Nunmehr könne sich sogar möglicherweise eine weitere Verschlechterung des PKV abzeichnen.
Aufgrund der anstehenden Übernahme der Tarifergebnisse des TV-L auf die Beamt*innen der Kommunen sei die bereits bekannte Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge
zum 01.12.2022 in Höhe von 2,8 % sowie die einmalige Gewährung einer Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € im Rahmen der ersten Veränderungsnachweisung im Personalkostenverbund berücksichtigt worden.
Nicht Gegenstand des Haushaltsplans seien die derzeit auch noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Weiterungen des Entwurfes des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Änderungen. Insbesondere mit dem hier zur Einführung vorgesehenen regionalen Ergänzungszuschlag/Familienzuschlag würden sich für die Stadt Aachen außerordentlich hohe Belastungen verbinden.
Alle Erweiterungen und Ergänzungen zur Alimentation bis hin zur Streichung der Kostendämpfungspausche begründeten nach überschlägigen Berechnungen ein haushalterisches Risiko von bis zu 1,8 Mio. Euro. Da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und Anhörungen noch ausstünden, würden die bislang geschätzten Kosten nicht im Haushalt veranschlagt, auch wenn das Risiko für die Bewirtschaftung des Personalkostenverbundes offenkundig sei. Im Zweifel müssten in diesem Umfang Stellen später oder nicht besetzt werden, sofern nicht anderweitige Entlastungseffekte griffen. Es würde jedenfalls eine große Aufgabe der Kommunen bzw. der kommunalen Familie sein, diese außerordentlichen Belastungen der ohnehin strapazierten kommunalen Haushalte darzustellen. Sie würden auf das Risiko der Folgewirkungen hinzuweisen haben, wenn solche Leistungen nur einem Teil der Bediensteten zu Gute kämen. Sie würden vor allem einen entsprechenden Ausgleich für die Städte und Gemeinden des Landes NRW einfordern müssen.
Weiterhin weist Herr Dr. Kremer (Dez V) zur Erinnerung darauf hin, dass im Bereich des Bürger*innenservices für 3,0 neu einzurichtende Stellen eine vorzeitige Bewirtschaftung vorgesehen sei.
Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) erkundigt sich, wie viele Stellen des Fachpersonals in den städtischen Kindertagesstätten nicht besetzt seien.
Herr Dr. Kremer erwidert, dass er an dieser Stelle gerne noch einmal auf seine Ausführungen zur Stellenbesetzungsquote im Rahmen des Austausches zur 1. Lesung zurückkomme. Bei einer gesamtstädtischen Stellenbesetzungsquote von ca. 95% könne man durchaus von einem guten Erfolg sprechen. In den KiTas sei die Besetzungsquote insgesamt sogar noch höher, wobei die Entwicklung der Stellenbesetzungen unterjährig durchaus schwanke. Aktuell seien sogar lediglich etwas über 30 Stellen nicht besetzt. Die Stadt Aachen gehe sogar in ihren Stellenbesetzungen über das KIBIZ hinaus und habe insofern einen guten Standard mit einer hohen Besetzungsquote. Dies gelte beispielsweise für die nicht in die Bemessung einfließenden Auszubildendenkontingente. Trotzdem bringe die aktuelle Corona Lage hohe Belastungen mit sich, wobei vollständige Schließungen von KiTas bislang durch reduzierte Öffnungszeiten oder Gruppenschließungen vermieden werden konnten. Der Verwaltung sei durchaus bewusst, dass die Situation jedoch möglicherweise in einzelnen Kitas aufgrund von Langzeiterkrankungen etc. kritische Ausmaße annehmen könne. Seitens des FB 45 würde alles getan, um in Zusammenarbeit mit dem Personalrat die Belastungen weitestgehend abzufedern.
Frau Keller (SPD) äußert, dass sie ein anderes Thema ansprechen wolle. Gemäß einer Information der Städteregion wären Mittel für eine kofinanzierte Stelle einer/eines Medientechnikerin/s bereitgestellt worden, eine Ausschreibung bislang jedoch nicht erfolgt. Insofern würde sie sich hier nach dem Sachstand erkundigen.
Herr Dr. Kremer (Dez V) hinterfragt, ob das Medienzentrum gemeint sein könne. Er sichert zu, dass der Sachstand im Nachgang zur Sitzung recherchiert und seitens der Geschäftsführung des Personal- und Verwaltungsausschusses beantwortet würde.
Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) ergänzt, dass es sich wohl um eine Schwangerschaftsvertretung handele, deren Kosten seitens der Stadt Aachen, der Städteregion und zu einem kleinen Teil der deutschsprachigen Gemeinschaft geteilt würden.
Frau Nußbaum (CDU) fragt, in welchem Stadium sich der Gesamtentwurf des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Änderungen befinde.
Herr Reiner (FB 11) antwortet, dass die 1. Lesung für den 29.01.2022 angesetzt gewesen sei.
Beschlussvorschlagsauszug aus der Bezirksvertretung Aachen-Haaren:
zusätzliche Einrichtung von 0,5 Stelle Bezirksservice
Ratsfrau Begolli (LINKE) fragt nach, wie sich die Situation des THCG vor Ort darstelle.
Herr Dr. Kremer (Dez V) erläutert, dass die Anstellung der THCG-Kraft im Bezirksamt Aachen-Haaren noch bis 2025 abgesichert sei. Insgesamt könne die Weiterbeschäftigung von Kräften im Bezirksservice durch die Einrichtung von insgesamt 6 x 0,5 Stellen erreicht werden, wobei die Möglichkeiten eines konkreten Einsatzes sich dann in Zusammenarbeit mit den Bezirken entscheiden würde. Die Nichteinrichtung der beantragten 0,5 Stelle ändere nichts an der aktuellen Situation der Beschäftigung der THCG-Kraft im Bezirksamt Aachen-Haaren.
Ratsfrau Parting (SPD) merkt an, dass es auch darum gehe, den Mitarbeitenden eine Perspektive zu geben.
Herr Dr. Kremer (Dez V) erwidert, dass hier zwei Aspekte in den Blick genommen werden müssten. So würde einerseits eine Stelleneinrichtung mit eigener Bewirtschaftung vor Ablauf des Förderzeitraumes den Verlust von Fördergeldern nach sich ziehen. Natürlich sei andererseits auch die Perspektive für die Mitarbeitenden zu betrachten. Selbstverständlich wäre eine persönliche Sicherheit zum jetzigen Zeitpunkt für jeden Einzelnen von hoher Bedeutung, mit der Einrichtung von 6 x 0,5 Stellen würde dieser jedoch auch bereits in diesem Umfeld Rechnung getragen. Bei der aktuellen Bedarfs- und Finanzierungslage könne zum heutigen Zeitpunkt nicht jedem Bezirk eine volle Beschäftigung zuteil werden. Mit der Einrichtung der Beschäftigungsverhältnisse nach dem THCG habe die Verwaltung ein sozialpolitisches Ziel verfolgt, dem sie weiterhin engagiert nachgehe. Insbesondere gehe es ihr um das Ermöglichen von Anschlussbeschäftigungen innerhalb des Stellenplans.
Ratsfrau Begolli (LINKE) führt aus, dass sie das Anliegen des Bezirksamtes gut verstehen könne, den Menschen, die Einsatz zeigten und sich gut integrierten, eine Perspektive zu geben. Sie frage sich, ob die Sicherung der in Rede stehenden Stelle bis 2025 im Bezirksamt Aachen-Haaren bekannt sei. Man habe sich fraktionsübergreifend für das Projekt THCG ausgesprochen.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) merkt an, dass aktuell nur ein Antrag aus der Bezirksvertretung Aachen-Haaren zur zusätzlichen Einrichtung von 0,5 Stelle vorläge. Alle Fraktionen hätten sich für das THCG und darüber hinaus einer Sicherung der Arbeit ausgesprochen. Niemand wolle Mitarbeitende, die sich bemühen, nach 5 Jahren aus dem Dienst der Stadt Aachen entlassen. Auch sie wisse nicht, ob der Gesamtsachverhalt so im Bezirksamt Aachen-Haaren bekannt sei.
Ratsfrau Moselage (FDP) fügt hinzu, dass sie Herrn Dr. Kremer für die Aufklärung danke. Der Aspekt des möglichen Verlustes von Fördergeldern sei nicht bekannt gewesen. Dies wolle niemand.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt die zusätzliche Einrichtung von 0,5 Stelle Bezirksservice einstimmig bei 3 Enthaltungen ab.
Antrag der Fraktion SPD:
zusätzliche Einrichtung von 1,0 Stelle für Verzahnung Sportentwicklungsplanung und Sozialentwicklungsplanung im Fachbereich Sport (FB 52)
Ratsfrau Parting (SPD) erläutert, dass eine engere Verzahnung von Sportentwicklung und Sozialentwicklung wünschenswert sei. Eine entsprechende Stelle zur Koordinierung dieser Aufgaben werde daher befürwortet.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt die zusätzliche Einrichtung von 1.0 Stelle für die Verzahnung Sportentwicklungsplanung und Sozialentwicklungsplanung im Fachbereich Sport bei 6 Zustimmungen ab.
Antrag der Fraktion LINKE:
Einrichtung von 2,0 Stellen für Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
(FB 45)
Ratsfrau Begolli (LINKE) erklärt, dass aufgrund des konkreten Bedarfes an vier Aachener Grundschulen die Einrichtung von 2,0 Stellen Schulsozialarbeit seitens ihrer Fraktion gestützt werde.
Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) gibt zu bedenken, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit auch noch an anderen Grundschulen sowie weiterführenden Schulen bestehe. Da diese ihren Bedarf jedoch noch nicht angemeldet hätten, habe sich ihre Fraktion an der Antragslage orientiert und dies entspreche 1,0 Stelle für Schulsozialarbeit.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt die Einrichtung von 2,0 Stellen Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bei 5 Zustimmungen ab.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen GRÜNE und CDU:
zusätzliche Einrichtung von 1,0 Stelle für Schulsozialarbeit
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig die Einrichtung von 1,0 Stelle für Schulsozialarbeit.
Antrag der Fraktion LINKE:
Einrichtung von 1,0 Stelle für Betriebsprüfung im Fachbereich Steuern und Kasse (FB 22)
Ratsfrau Begolli (LINKE) führt aus, dass bereits eine entsprechende Stelle eingerichtet worden sei. Der Erfahrungsbericht habe hier gezeigt, dass diese Stelle sich rechne. Gerade zu Zeiten schwieriger Haushaltslagen sollten Prüfungen intensiviert werden. Auch der Aspekt der Steuergerechtigkeit könne nicht außen vor gelassen werden.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt bei 5 Zustimmungen die Einrichtung von 1,0 Stelle für Betriebsprüfung im Fachbereich Steuern und Kasse (FB 22) ab.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen GRÜNE und CDU:
zusätzliche Einrichtung von 1,0 Stelle für Klimaanpassungsmanagement
zusätzliche Einrichtung von 2,0 Stellen zur IT-Unterstützung
Ratsfrau Eschweiler (CDU) bittet darum, dass im Stelleneinrichtungsantrag die Bezeichnung Klimaanpassungsmanagement durch Klimaanpassung ersetzt werde.
Des Weiteren werde die Notwendigkeit zur Einrichtung von 2,0 Stellen zur IT-Unterstützung an Schulen gesehen, wobei hier noch zu klären wäre, ob dies mittels Einstellung bei der Stadt Aachen oder über eine externe Dienstleistung erfolgen solle. Sie spreche sich daher für die Anbringung eines Sperrvermerkes aus.
Ratsfrau Parting (SPD) merkt an, dass sie die Aufgabe der IT-Unterstützung zwar bei der regio iT sehe, wenn man jedoch die IT-Unterstützung bei Schulen in den Fokus nehme, wäre auch eine Ansiedlung beim regionalen Medienzentrum denkbar. Die Bereitstellung finanzieller Mittel sehe sie positiv.
Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) führt aus, dass aus ihrer Sicht die medienpädagogische Ausrichtung des Medienzentrums nicht mit dieser Aufgabe zusammenzubringen sei. Die Anbringung eines Sperrvermerkes würde sie befürworten.
Herr Dr. Kremer (Dez V) fasst zusammen, dass wohl Einigkeit dahingehend bestehe, dass ein höherer Qualitätsstandard angestrebt werde und insofern für eine Verbesserung der Situation aus kommunaler Kraft gesorgt werden solle. Die Aufgabe des First-Level-Supports in Schulen (erster Ansprechpartner für Lehrkräfte, Beheben von kleinen Fehlern etc.) sei jedoch keine kommunale, sondern eine Landesaufgabe. Haushaltsmittel seien insofern nicht verfügbar. Die Einbringung von Sachmitteln obliege nicht dem Aufgabenspektrum des Personal- und Verwaltungsausschusses. Daher schlage er vor, die Stelleneinrichtungen zu beschließen und die Option der Fremdleistung offen zu lassen, da das Ziel ja eine bestmögliche Aufgabenerledigung sei.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) bedankt sich für die Ausführung und macht deutlich, dass die Einrichtung der Stellen angestrebt werde, weil eine Notwendigkeit der Aufgabenwahrnehmung bestehe. Inwieweit dies über eine externe Ausrichtung erfolgen solle, müsse im Rahmen einer klaren Aufgabenbeschreibung geprüft werden. Daher plädiere sie ebenfalls für die Anbringung eines Sperrvermerkes. Zudem gebe sie zu bedenken, dass nur im Falle einer Stelleneinrichtung eine Kapitalisierung erfolgen könne.
Ratsfrau Parting (SPD) merkt an, dass ein weiterer Austausch auch noch im Finanzausschuss erfolgen könne.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt bei 13 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen die zusätzliche Einrichtung von 2,0 Stellen IT-Unterstützung mit Sperrvermerk zur Prüfung der Aufgabenwahrnehmung mittels Fremd- oder Eigenleistung.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt bei 9 Zustimmungen und 6 Enthaltungen die zusätzliche Einrichtung von 1,0 Stelle Klimaanpassung.
Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 auf der Grundlage derdezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2022
(s. Anlage) zu beschließen.
Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Inhaltsverzeichnis
I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022
I.1 Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
I.1.1Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
I.1.2Kosten und Refinanzierung
I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
I.3 Stellenumwandlungen und -verlagerungen
I.4 Bewertungsänderungen
I.5Gesamtbetrachtung (Stellenplanentwurf und Veränderungen)
I.5.1Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung
I.5.2Saldierte Stellenplanbetrachtung
II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022
Erläuterungen
I.Veränderungen seit Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022
Seit der Aufstellung des Stellenplanentwurfes für das Haushaltsjahr 2022 im September 2021, der im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 dem Rat am 10.11.2021 und im Nachgang am 11.11.2021 dem Personal- und Verwaltungsausschuss zur Beratung vorgelegt worden ist, haben sich weitere Änderungen ergeben, die auf folgende Maßnahmen zurückzuführen sind:
- Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Stellenumwandlungen
- Bewertungsänderungen.
Gegenüber dem eingebrachten Stellenplanentwurf 2022 erhöht sich daher die Zahl der vorgeschlagenen Mehrstellen für den Stellenplan 2022 um weitere 32,5 Planstellen. Des Weiteren ergeben sich Stelleneinsparungen im Umfang von 4,5 Stellen.
Die benannten Änderungen sind in der beigefügten dezernats- und fachbereichsbezogenen Darstellung der Veränderungen zum Stellenplanentwurf 2022 - neu in diesem Jahr - in kursiver Schrift ergänzend zu den Veränderungen im Rahmen der ersten Lesung aufgeführt, so dass eine Gesamtsicht zur zweiten Lesung verfügbar ist.
Demnach ergeben sich gesamtstädtisch gegenüber dem Stellenplanentwurf 2022 saldiert insgesamt 28,0 Mehrstellen.
Bereich | Stelleneinrichtungen | Stelleneinsparungen | saldiert |
| 30,5 (davon 10,5 kw) | 2,5 (davon 1,0 kw) | +28,0 |
| 0,0 | ||
| 0,0 | ||
| 1,0 | 1,0 | 0,0 |
| 0,0 | ||
| 0,0 | ||
| 1,0 | 1,0 | 0,0 |
| 0,0 | ||
Summe | 32,5 | 4,5 | +28,0 |
Mehrstellen (STPLE 2022 : STPL 2022) | 28,0 | 28,0 | |
Nachstehend werden die einzelnen Veränderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf 2022 erläutert.
I.1Stelleneinrichtungen / Wegfall bzw. Verlängerung von kw-Vermerken
Nach der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022 sollen in der Allgemeinen Verwaltung weitere 32,5 Stellen eingerichtet werden. Hierbei handelt es sind um Planstellen, die nach organisatorischer Prüfung als Ergebnis des alljährlichen Stelleneinrichtungsverfahrens erst in die zweite Lesung des Stellenplans 2022 einfließen. Der Stellenbedarf in verschiedenen Fachbereichen der Allgemeinen Verwaltung wurde vom Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 29.09.2021 anerkannt. 10,5 dieser Stellen werden mit einem kw-Vermerk eingerichtet, davon 3,5 Stellen als Projektstellen, die nicht dem Personalkostenverbund zuzurechnen sind (sh. I. 1.2).
Ferner ist wegen des weiterhin festgestellten Bedarfs die Verlängerung von kw-Vermerken an 2,0 Stellen erforderlich. Die Aufhebung der bestehenden kw-Vermerke ist an 2,5 Stellen, davon an 2,0 refinanzierten Projektstellen in der Jugendberufshilfe, vorgesehen. An 2,5 Stellen sollen nach organisatorischer Prüfung kw-Vermerke angebracht werden.
Sowohl die Aufhebung, die Verlängerung als auch die Anbringung neuer kw-Vermerke beinhalten keine Veränderung des Stellensolls.
Die Begründungen zu den einzelnen Veränderungen im Rahmen der zweiten Lesung des Stellenplans 2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
I.1.2Gliederung nach Aufgabenbereichen und Aufgabenarten
Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenbereichen:
Zuordnung der neuen Planstellen nach Aufgabenarten:
Bei den 6,5 Planstellen für freiwillige Aufgaben handelt es sich um:
- 1,0 Stelle für Strukturförderung im Ausbau digitaler Infrastruktur, FB 02
- 1,0 Stelle für Mobilfunkausbau, FB 02
- 3,0 Stellen für diverse Projekte, FB 02
- 0,5 Stelle für administrative Unterstützung im Bereich der Integration und Nadelfabrik, FB 56
- 1,0 Beamtenstelle im Veranstaltungsmanagement (formaltechnische Abwicklung im Stellenplan),
E 49
I.1.3Kosten und Refinanzierung
Die in Ansatz gebrachten Kosten für die 32,5 Stellen der zweiten Lesung und sonstigen Bedarfe, insbesondere für die Verlängerung und den Wegfall von kw-Vermerken, belaufen sich auf insgesamt 2.345.200 € im Haushaltsjahr 2022. Hiervon beziehen sich 282.200 € auf 3,5 Projektstellen sowie auf entsprechende kostenrelevante Veränderungen an kw-Vermerken. Diese werden über gesonderte
4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt und sind nicht dem PKV zuzurechnen.
Von den Gesamtkosten entfallen somit 2.063.000 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Davon sind 63.900 € über den PKV gedeckt. Unter Anrechnung von Stelleneinsparungen in Höhe von 323.800 € ergibt sich ein finanzieller Mittelbedarf für den PKV in Höhe von 1.675.300 €. Aufgrund von zu erwartenden Personalkostenerstattungen, Gebühreneinnahmen und Erträgen in Höhe von 331.900 € reduziert sich der ungedeckte Bedarf für den PKV auf 1.343.400 €.
Der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf (1.343.400 €) der neuen Stellen für den PKV zuzüglich der Änderungen an kw-Vermerken beläuft sich im Verhältnis zu den insgesamt für den Haushalt 2022 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2022 in Höhe von 215.410.700 € auf
0,62 Prozent. In 2023 erhöht sich dieser Anteil auf 0,74 Prozent.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 32,5 Stellen und sonstigen Bedarfe (2.345.200 €):
Zuordnung der Bedarfe nach dem Grad der Refinanzierung:
Aus dem Schaubild ist erkennbar, dass rund 30 Prozent der insgesamt 32,5 neuen Stellen der
2. Lesung refinanziert sind. Bei den nicht finanzierten Stellen handelt es sich beispielsweise um 5,0 Stellen für den Allgemeinen Sozialdienst im FB 45 nach Abschluss der Organisationsuntersuchung, 2,5 Stellen aus dem Bereich der Digitalisierung oder 3,0 Stellen der Jugendberufshilfe, wobei nicht auszuschließen ist, dass für diese drei Stellen noch Fördermittel akquiriert werden können.
I.2 Stelleneinsparungen / Anbringung von kw-Vermerken
Im gesamtstädtischen Bereich können weitere 4,5 Stellen eingespart werden, davon 2,5 in der Allgemeinen Verwaltung sowie jeweils 1,0 Stelle im Gebäudemanagement (E 26) und im Kulturbetrieb der Stadt Aachen (E 49). Die Einsparung von 1,0 Stelle ist auf die Realisierung eines kw-Vermerkes zurückzuführen.
Die Begründungen sind im Einzelnen der Anlage zu entnehmen.
I.3Stellenumwandlungen und -verlagerungen
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in jeweils zwei Teilzeitstellen und umgekehrt.
Die in der Anlage ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind sowohl infolge der Neuzuordnung von Planstellen zu anderen Organisationseinheiten erforderlich als auch auf die Neuzuordnung von Planstellen bzw. -anteilen - aus haushaltsrechtlichen Gründen - zu anderen Produktbereichen zurückzuführen.
Darunter fällt daher auch die Umsetzung des am 01.11.2021 in Kraft getretenen neuen Dezernatsverteilungsplans infolge der Neuregelung des Geschäftskreises der Dezernate durch Bildung von Dezernat VII und die damit einhergehende Verlagerung der Fachbereiche: Bürger*innenservice (FB 12), Sport (FB 52) sowie Klima und Umwelt (FB 36).
Gesamtstädtisch betrachtet verändern sowohl die Stellenumwandlungen als auch die Stellenverlagerungen das Stellensoll nicht und sind damit stellenplantechnisch neutral.
I.4Bewertungsänderungen
Die in der Anlage aufgeführten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender ku-Vermerke zurückzuführen.
Bewertungsänderungenführen erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen.
I.5Gesamtbetrachtung (1. und 2. Lesung)
I.5.1 Stellen- und Kostenentwicklung einschließlich Refinanzierung
Im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanentwurfes 2022 wurden gesamtstädtisch 133,5 Stelleneinrichtungen (PVA 11.11.2021, 1. Lesung) berücksichtigt. In der zweiten Lesung kommen weitere 32,5 Stellen hinzu, sodass sich die Gesamtzahl auf insgesamt 166,0 Stellen (1. und 2. Lesung) erhöht.
Dem stehen 47,5 Stelleneinsparungen gegenüber.
Die Kosten für die insgesamt 166,0 neuen Stellen und sonstigen Bedarfe gemäß der 1. und 2. Lesung belaufen sich auf insgesamt 11.530.000 € im Haushaltsjahr 2022. Hiervon entfallen 1.902.300 €auf Projektstellen, die über gesonderte 4-er PSP-Elemente im Haushalt abgewickelt werden und nicht dem PKV zuzurechnen sind.
Von den Gesamtkosten entfallen somit 9.627.700 € auf Stellen, die aus dem Personalkostenverbund (PKV) finanziert werden. Unter Anrechnung von bereits eingeplanten Mitteln für vorhandenes Personal (=Deckung PKV), zu realisierenden Stelleneinsparungen und haushaltsneutralen Verlagerungen in Höhe von insgesamt 3.022.300 € ergibt sich letztlich eine finanzielle Mehrbelastung für den PKV in Höhe von 6.605.400 € im Jahr 2022.
Dem ermittelten Mehraufwand für den PKV steht in einer Vielzahl von Fällen eine Refinanzierung aufgrund von Personalkostenerstattungen und Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1.814.300 € gegenüber. Dementsprechend verringert sich der nicht gedeckte Betrag für den PKV von 6.605.400 € auf 4.791.100 €.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der prozentuale Anteil für den ungedeckten Mittelbedarf der neuen Stellen für den PKV in Höhe von 4.791.100 € sich im Verhältnis zu den für den Haushalt 2022 angemeldeten fortgeschriebenen Personalaufwendungen 2022 (215.410.700 €) auf insgesamt
2,22 Prozent beläuft.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen aufgrund der 166,0 Stellen und sonstigen Bedarfe (11.530.000 €):
Diesem ungedeckten Mittelbedarf stehen zu aufgrund der Haushaltsplanung erforderlichen Kompensationszwecken nach intensiver Abwägung und Priorisierung folgende Einsparungen aus der 1. Lesung (mit Ausnahme der halben Stelle bei FB 56/600, hier 2. Lesung) gegenüber:
Dez. | Org.-Einheit | Stellen-anzahl | Kurzbeschreibung der Stelle(n) |
I | FB 01 | 0,5 | FB 01/200 – SB und Leitung der Briefwahlstelle/ Wählerverzeichnis (hälftige Einsparung) |
II | FB 20 | 1,0 | FB 20/300 – SB steuerrechtliche Fragen |
IV | FB 45 | 2,0 | FB 45/100, /200, /300, /400 – SB Assistenz der Abteilungsleitungen (4 x 0,5 Stellen) |
V | FB 12 | 0,5 | FB 12/200 – SB Behördeninformationssystem BIS (hälftige Einsparung) |
FB 37 | 1,0 | FB 37/320 – SB Forschungsmanagement Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS) | |
VI | FB 02 | 0,5 | FB 02/120 – SB Switch (keine Verstetigung nach bisherigem Projekt) |
FB 56 | 0,5 | FB 56/600 – administrative Unterstützung der ABL Integration und Nadelfabrik (Stelleneinrichtung 2. Lesung zurückgezogen) | |
6,0 |
Zuzüglich der Realisierung dieser Stelleneinsparungen hat sich die Möglichkeit der Förderung durch Drittmittel bezüglich der Stelleneinrichtung „Digitalisierung Verkehrssysteme“ bei FB 61/300 (1,0 EG 13 TVöD kw2024) ergeben. Darüber hinaus wird das Drittmittel geförderte Projekt „ALigN - Ausbau von Ladeinfrastruktur durch gezielte Netzunterstützung“ voraussichtlich über den 30.09.2022 um weitere 15 Monate bis zum 31.12.2023 verlängert, sodass sich hieraus ebenfalls eine Reduzierung für den Personalkostenverbund ergibt.
Somit reduziert sich der ungedeckte Mittelbedarf aus der 1. und 2. Lesung insgesamt um 329.600 € im Haushaltsjahr 2022. Im Folgejahr erhöht sich dieser Betrag auf rund 800.000 €. Die haushalterischen Anpassungen bezüglich der Personalkosten des Projektes „ALigN“ für den PKV und das entsprechende 4er-PSP-Element werden jedoch erst in der Veränderungsnachweisung für den Finanzausschuss dargestellt.
I.5.2 Saldierte Stellenplanbetrachtung
Im Rahmen der saldierten Stellenplanbetrachtung ist festzuhalten, dass im Stellenplan 2022 - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gegenüber dem Stellenplan 2021 gesamtstädtisch 112,5 Mehrstellen zu verzeichnen sind. Diese Stellenanzahl ergibt sich aus der saldierten Summe der Stelleneinrichtungen und Stelleneinsparungen der 1. und 2. Lesung sowie der notwendigen Kompensationen und setzt sich wie folgt zusammen:
Einrichtungen | Einsparungen | Summe | Gesamt | ||
Stellenplan 2021 (Ausgangslage) | - | - | 3.540,5 | ||
Stellenplanentwurf 2022 | 133,5 | - 43,0 | + 90,5 | 3.631,0 | |
Stellenplan 2022 | 32,5 | - 4,5 | + 28,0 | 3.659,0 | |
Kompensation | - | - 6,0 | - 6,0 | 3.653,0 | |
Summe | + 166,0 | - 53,5 | + 112,5 | 3.653,0 | |
Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Stellenplanentwurf 2022 und vorbehaltlich weiterer Beschlüsse schließt der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 folgendermaßen ab:
Bereich | Beamte / Beamtinnen | Tariflich Beschäftigte | insgesamt | |
I. Allgemeine Verwaltung | 1.145,0 | 2.443,5 | 3.588,5 | |
II. regio iT | 12,0 | 12,0 | ||
III. Aachener Stadtbetrieb (E 18) | 13,0 | * | 13,0 | |
IV. Gebäudemanagement (E 26) | 14,5 | * | 14,5 | |
V. Volkshochschule (E 42) | 3,5 | * | 3,5 | |
VI. Stadttheater und Musikdirektion (E 46/47) | 5,5 | * | 5,5 | |
VII. Kulturbetrieb (E 49) | 15,0 | * | 15,0 | |
VIII. Eurogress – Aachen (E 88) | 1,0 | * | 1,0 | |
Summe | 1.209,5 | 2.443,5 | 3.653,0 |
* Die Planstellen der Tariflich Beschäftigten werden in den Stellenübersichten der jeweiligen Wirtschaftspläne ausgewiesen.
II.Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022
Im Haushaltsplanentwurf 2022 belaufen sich die Planansätze für Personal- und Versorgungsaufwendungen (PKV) auf insgesamt 270.600.100 €. Auf Personalaufwendungen entfallen 220.987.300 €. Hierin enthalten sind auch bereits die Kosten für die Stellen der 1. Lesung.
Der finanzielle Mittelbedarf für die Stellen der 2. Lesung in Höhe von 1.675.300 € (siehe Ziffer I.1.3) ist in die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen worden. Entsprechend erhöhen sich die Personalaufwendungen auf 222.662.600 €. Die nachträgliche Stellenkompensation (ohne Veränderung „ALigN“ - siehe Ziffer I.5.1) führt in Folge zu einer Reduzierung des Personalaufwandes in Höhe 265.700 €.
Für die wirkungsgleiche Übertragung der Ergebnisse der Tarifrunde 2021 für die Beschäftigten der Länder (TV-L) auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sind die finanziellen Mehrbedarfe ab 2022 ebenfalls in der Veränderungsnachweisung berücksichtigt worden. Danach würde die nächste lineare Erhöhung um 2,8 Prozent zum 01.12.2022 erfolgen. Hinzu käme die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung für Beamt*innen bereits im ersten Quartal des Jahres 2022. Entsprechend wurden die Personalaufwendungen 2022 um rd. 1,29 Mio. € erhöht.
Die Personalaufwendungen belaufen sich somit auf insgesamt 223.688.300 € (Haushaltsplanentwurf 2022 zuzüglich Veränderungsnachweisung). Die Höhe der Versorgungsaufwendungen beträgt 49.612.800 € für das Jahr 2022. Insgesamt ergibt sich ein Gesamtbedarf für den Personalkostenverbund 2022 in Höhe von 273.301.100 €.
Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind 18.033.600 € eingeplant. Der saldierte Betrag der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit den Erträgen aus der ertragswirksamen Auflösung beläuft sich somit auf 255.267.500 €.
Insgesamt stehen den Personalaufwendungen dezentral geplante Erträge für das Personalkostenbudget gegenüber. Im Haushaltsplanentwurf 2022 und Veränderungsnachweisung sind Erträge für Personalkostenerstattungen und -zuweisungen in Höhe von 53,72 Mio. € eingeplant. Die dem Personalkostenverbund anzurechnenden Erstattungen belaufen sich auf 43,46 Mio. € einschließlich der Personalkostenerstattungen für die in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und bei der regio iT tätigen Beamten und Beamtinnen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 19,52 Prozent an den gesamten Personalaufwendungen in Höhe von 223,69 Mio. €.
Aufteilung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 (PKV) auf Kostenarten unter Einbeziehung der Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- u. Beihilferückstellungen (255.267.500 €):
In diesen Zahlen sind die Personalaufwendungen der Konten 50190000 für sonstige Beschäftigte nicht enthalten. Diese werden nicht dem Personalkostenverbund zugerechnet. Es handelt sich hierbei überwiegend um Drittmittel finanziertes Personal im Rahmen von Projekten in der Größenordnung von
rd. 9,17 Mio. € (Stand Entwurf inkl. Veränderungsnachweisung).
Darüber hinaus können sich aufgrund weiterer Beschlüsse zu Stelleneinrichtungen in den politischen Gremien sowie sonstiger notwendiger Anpassungen bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2022 zusätzliche finanzielle Bedarfe ergeben, die dann für die Veränderungsnachweisung des Finanzausschusses anzumelden sind.
Die im Haushaltsplanentwurf 2022 enthaltenen Personal- und Versorgungsaufwendungen des Personalkostenverbundes zuzüglich der finanziellen Veränderungen, die für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 aufgenommen werden, sind Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2022.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | |||||||||
x | ||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 (HHPL-Entwurf) | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | ||||
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € | ||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
nachrichtlich:
Soweit sich durch Stellenplanveränderungen, insbesondere Stelleneinrichtungen und -einsparungen, finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese für die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2022 angemeldet worden.
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Grundsätzlich ist die Bedeutung der Stellenplanveränderungen für den Klimaschutz nicht ermittelbar.
Bei den Stelleneinrichtungen zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) sowie der Mobilitätswende und für den Strukturwandel ist jedoch eine positive Relevanz für den Klimaschutz zu erwarten (sh. PVA-Vorlage zur ersten Lesung) und mittelbar beispielsweise im Klimaschutzkonzept abgebildet.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 111197
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111197
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-12-27 FB 11_0064_WP18 Stellenplan 2022 und SAO.pdf
18.11.2024
791.7 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Do., 03.02.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Anhörung
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Anhörung
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 10:48