3. Februar 2022 um 17:00, Rathaus
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Haushaltsplanberatungen 2022

FB 11/0063/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) führt vorweg aus, dass sie die nachgereichten Beschlussvorschlagsauszüge und verwaltungsseitig angepassten Produktblätter im Vorfeld der abschließenden Beratung aufrufen werde.

Beschlussvorschlagsauszug aus der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg:

Mitteleinstellung für die Planung und Umbau des Bezirksamtes Laurensberg für 2023

Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) erläutert, dass die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen habe, die Verwaltung aufzufordern, Mittel für die Planung und den Umbau des Bezirksamtes Laurensberg für 2023 in den Haushalt einzustellen.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) führt erweiternd aus, dass die konkret für die Maßnahmen benötigten Mittel nicht im Antrag aufgenommen worden seien und ihre Fraktion aufgrund dieser Unspezifität dem Antrag nicht zustimmen werde.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) stellt ebenfalls heraus, dass der Antrag hinsichtlich des finanziellen Hintergrundes nicht hinreichend präzisiert worden wäre, der Grund dafür jedoch nicht bekannt sei. Insofern stehe sie dem Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls nicht positiv gegenüber.

Ratsfrau Moselage (FDP) schlägt vor, den Antrag in den Finanzausschuss zu schieben, um die Möglichkeit zu eröffnen, Details zum Antrag bis dahin zu klären.

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) merkt an, dass es aus ihrer Sicht schwierig sei, als Fachausschuss kein Votum abzugeben. Insofern spreche sie sich dafür aus, heute einen Beschluss zu fassen und bei Bedarf den Finanzausschuss im Anschluss hieran mit dem Antrag zu befassen.

Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) merkt an, dass sie sich aufgrund der ungeklärten Mittelbereitstellung 2022 enthalte und der Antrag sodann nach entsprechender Klärung in die Haushaltsberatungen 2023 wieder eingebracht werden könne.

Ratsfrau Begolli (LINKE) führt aus, dass bislang lediglich in 2021 Mittel für Voruntersuchungen im Haushalt eingestellt worden seien. Sie stimme daher einer Konkretisierung und hieran anschließenden Beratung des Antrages im Finanzausschuss ebenfalls zu.

Antrag: Verweis einer Beschlussfassung im Finanzausschuss

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Verweis einer Beschlussfassung im Finanzausschuss bei 6 Zustimmungen und 1 Enthaltung ab.

Antrag: Mittel für die Planung und den Umbau des Bezirksamtes Laurensberg für 2023 in den Haushalt einzustellen.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt den Antrag bei 6 Zustimmungen und 1 Enthaltung ab.

Ratsfrau Begolli (LINKE) stellt im Rahmen einer Tischvorlage den Antrag zur Mittelbereitstellung für die energetische Sanierung des Welthauses vor.

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Energetische Sanierung Welthaus

Veränderung 2022

Veränderung 2023

+200.000 €

+200.000 €

Ratsfrau Griepentrog (GRÜNE) betont, dass ihre Fraktion dies seit Jahren fordere, in diesem Jahr jedoch Abstand hiervon genommen und in dem Wissen, dass es bisher nicht zu einer Umsetzung gekommen sei, andere Schwerpunkte gewählt habe.

Ratsfrau Parting (SPD) erkundigt sich, ob die für ein Gutachten eingestellten Mittel bereits abgefragt worden seien.

Frau Schröder (FB 20) erklärt, dass die Übertragung der Mittel noch in Prüfung sei.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss lehnt die Mittelbereitstellung für die energetische Sanierung des Welthauses bei 5 Zustimmungen ab.

Anpassung des Produktblattes 010805 Gefahrgutbeauftragter

Ratsfrau Parting (SPD) gibt zu bedenken, dass „Die Menge der Gefahrengüter pro Jahr“ nichts über die Erledigung der Aufgabe aussage und diese daher als Messgröße ungeeignet sei. Aus ihrer Sicht sei z.B. zusätzlich die „Menge der sicher transportierten Gefahrengüter“ oder eine entsprechende Quote besser geeignet. Sie rege daher eine Verbesserung der Kennzahl für die Folgejahre an.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die Anpassung des Produktblattes einstimmig.

Anpassung des Produktblattes 011905 Bezirk 5 Laurensberg

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt die Anpassung des Produktblattes einstimmig.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt den nachfolgend geänderten Beschluss einstimmig.

Beschluss

Ausschuss Gegenstand der Beratung Personal- und Verwaltungsausschuss Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807, 011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101, 020201, 020702, 021001, 021101 und 021401 sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2022 zuzüglich der vorweg aufgeführten ergänzenden Veränderungen zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Ausschuss

Gegenstand der Beratung

Personal- und Verwaltungsausschuss

Produkt 010401, 010603, 010604, 010801 bis 010807,

011001 bis 011003, 011101, 011901 bis 011906, 020101,

020201, 020702, 021001, 021101 und 021401

sowie die zentral von FB 11 veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Teilergebnispläne bzw. die Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der oben genannten Produkte und die von FB 11 zentral veranschlagten Aufwendungen bzw. Auszahlungen für Personal und Versorgung entsprechend des Haushaltsplanentwurfes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und zudem die in der Veränderungsnachweisung aufgeführten Produktsachkonten für den Haushalt 2022 zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2022 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 ist am 10.11.2021 in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachgremien verwiesen worden.

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen zu den vorgenannten Produkten sowie der beigefügten Veränderungsnachweisungen.

Des Weiteren beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss über die zentral veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen 2022 - 2025 (sog. Personalkostenverbund). Grundsätzlich erfolgt die jährliche Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen mit einem Prozent. Davon werden bereits beschlossene oder absehbare Besoldungs- und Tariferhöhungen ausgenommen, sodass die bei Übertragung der Ergebnisse des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder (TV-L)auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen kalkulierten Mehrbedarfe für die Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € an Beamt*innen spätestens bis 03/2022 und die lineare Erhöhung von 2,8 Prozent zum 01.12.2022 vorsorglich in die Veränderungsnachweisung zum Stellenplanentwurf 2022 aufgenommen wurden.

Die aus dem Tarifabschluss 2020 für Beschäftigte resultierende weitere Erhöhung um 1,8 Prozent zum 01.04.2022 konnte hingegen bereits im Haushalt 2021 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt werden.

Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind insgesamt Personalaufwendungen in Höhe von 220.987.300 € und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 49.612.800 € ausgewiesen.

In den Personalaufwendungen sind auch ausnahmslos die finanziellen Bedarfe für die Stelleneinrichtungen der 1. Lesung gemäß Stellenplanentwurf 2022 enthalten.

Für Erträge aus der ertragswirksamen Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen sind insgesamt 18.033.600 € eingeplant.

Die nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 notwendigen Anpassungen für den Personalkostenverbund, insbesondere der Mehrbedarf für die einzurichtenden Stellen der 2. Lesung,

sind in der Veränderungsnachweisung entsprechend ausgewiesen. Darin einbezogen sind auch die Einsparungen, die zur Kompensation des ungedeckten Mittelbedarfes für die Stellenbedarfe der 1. und 2. Lesung festgelegt wurden.

Die finanziellen Veränderungen werden grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vorläufig zentral im Produkt 01 08 06 (Allgemeine Personalwirtschaft) bei den entsprechenden Sachkonten veranschlagt. Zur Vermeidung eines erheblichen Erfassungsaufwandes wird die produkt- und kontenscharfe Verteilung erst unmittelbar für den Haushalt 2022 erfolgen.

Soweit ergänzende Beschlüsse der Bezirksvertretungen vorliegen, werden diese ebenso beraten. Da mögliche Beschlüsse der Bezirksvertretungen bei Einladungserstellung noch nicht vorlagen, werden diese schnellstmöglich nachgereicht.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (10)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-12-22 FB 11_0063_WP18 Haushaltsplanberatun SAO.pdf

26.2.2025

2.0 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 03.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:48