22. Februar 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 9Öffentlich

Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung der Musikschule

E 49.5/0024/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Keller, erklärt, dass weitere Ausführungen per PP nicht erwünscht sind.
Frau Epstein erklärt, dass die Erhöhungen für viele Familien sehr schwierig werden könnten.
Dies sieht Frau Cohnen ähnlich und fragt, ob Einkommensstaffeln möglich seien.
Ratsherr Tillmann schließt sich seinen Vorrednern an und spricht von keiner einfachen Entscheidung, die aber erforderlich sei.
Herr Gassenmeier informiert hinsichtlich einer möglichen Einkommensstaffelung, die die Stadt Düsseldorf vornimmt. Jedoch bedeutet die Prüfung hierfür einen erheblichen Aufwand.
Er informiert, dass Aachen viele Ermäßigungen hat, was eine hohe Differenzierung bedeutet.Herr Gassenmeier weist darauf hin, dass im Satzungstext bei den Kündigungsmodalitäten wie folgt zu korrigieren ist: §4.2.2a, 2. Zeile muss es heißen „zum 31.03. und 30.09.“und nicht zum 31.07.
Ratsfrau Scheidt tut sich mit der Preiserhöhung schwer und bezeichnet die vorgestellte Tabelle als kompliziert. Sie bittet darum, den Eltern hier Infomaterial mit an die Hand zu geben.

Des Weiteren fehlt ihr die Mehrsprachigkeit. Herr Gassenmeier erklärt, dass die Übersichtlichkeit bei allen Musikschulen bundesweit selten gegeben ist. Er verweist darauf, dass es beim aktuellen Text möglich ist, sich aus den gegebenen Ermäßigungen eine heraus zu suchen. Beim neuen Modell läuft dies automatisch, sodass für den Buchenden die günstigste Variante automatisch gewählt wird.
Die Beigeordnete, Frau Schwier, erklärt dass hinsichtlich der Erhöhung lange diskutiert wurde, jedoch ist die finanzielle Stabilität der Musikschule zu gewährleisten. Sie verweist darauf, dass die Eltern durch die Musikschule beraten werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig:Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt die Neufassung der Schul- und Schulgeldordnungin der vorliegenden Fassung fest.


Erläuterungen

Erläuterungen:

1) Allgemein

Die letzte Änderung der Schulgeldordnung der Musikschule trat am 01.08.2016, die letzte Änderung der Schulordnung per 01.01.2017 in Kraft. Beide Texte bilden seitdem in einem Dokument als „Schul- und Schulgeldordnung“ zusammengefasst die Grundlage aller Verwaltungs- und Unterrichtsvorgänge an der Musikschule.

Der vorliegende Entwurf der „Schul- und Schulgeldordnung der Musikschule“ stellt eine weitreichende Neufassung des bisherigen Textes dar. Neben der differenzierten Erhöhung des Schulgelds sollen mit den zahlreichen Änderungen weitere Zielsetzungen verfolgt werden, insbesondere

-Verwaltungsvorgänge vereinfacht,

-die Kundenfreundlichkeit erhöht,

-neue Unterrichtsformen und -projekte berücksichtigt sowie

-das Ermäßigungssystem neustrukturiert werden, um das Entstehen möglicher Härtefälle bei der Schulgelderhöhung zu verhindern.

In der Anlage werden die zahlreichen Änderungen in einer Synopse detailliert dargestellt und erläutert.

2) Schulgelderhöhung

Seit 2016 wurden die allgemeinen Kostensteigerungen in der Schulgeldordnung nicht mehr berücksichtigt. Wie berichtet, war in der Coronazeit, in der die Nutzer der Musikschule z.B. durch digitalen Ersatzunterricht wesentliche Angebotseinschränkungen hinnehmen mussten, die gebotene Anpassung der Schulgelder nicht möglich. Des Weiteren ist eine Schulgeldanpassung auf Grund des Budgets der Musikschule ab dem Jahre 2023 erforderlich.

Um die dadurch entstehenden Lasten im Sinne eines sozialen Ausgleichs zu verteilen, wurde das Tarifsystem sorgfältig angepasst. Wichtigstes Instrument dabei ist die vorgeschlagene Erweiterung der Ermäßigungsmöglichkeiten.

Im Sinne der Entgeltgerechtigkeit beruhen alle dargestellten Tarife weitestgehend auf einem einheitlichen Berechnungsschlüssel. Dieser bildet eine transparente Grundlage für künftige Schulgeldanpassungen oder für die Ermittlung von Tarifen für mögliche neu zu entwickelnde Unterrichtsformen.

3) Zugänglichkeit, Ermäßigungen

Oberstes Ziel ist es, die niederschwellige Zugänglichkeit der Musikschule auch im neuen Tarifsystem durchgängig zu erhalten. Dazu verfügt die Musikschule schon jetzt über zahlreiche Ermäßigungsmöglichkeiten, die in der Neufassung zusätzlich miteinander kombiniert werden können. Insbesondere profitieren sozial schwächere Familien von der Kombinierbarkeit der Familienermäßigung mit dem Aachenpass deutlich.

Durch das neue Ermäßigungssystem, die Zusammenlegung von Familienkarte und Geschwisterermäßigung zur „Familienermäßigung“ sowie durch die Kombinierbarkeit von Ermäßigungsarten entfällt die bisher notwendige Günstigerprüfung. Mit der Neufassung können Ermäßigungstatbestände oftmals direkt aus dem Datenbestand der EDV ermittelt und gewährt werden. Dadurch und durch die Anhebung von Altersgrenzen entfällt in vielen Fällen die Antragsstellung und Nachweispflicht und damit auch die Kundenfreundlichkeit und Entgeltgerechtigkeit deutlich.

Neu ist zudem die Einführung einer Mehrfächerermäßigung, um Familien die Förderung der musikalischen Entwicklung besonders interessierter Kinder und Jugendlichen zu erleichtern.

4) Interkommunaler Vergleich

Es ist davon auszugehen, dass die vorgeschlagene Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung von zahlreichen Nutzer*innen der Musikschule als deutliche Kostensteigerung angesehen wird. Bei der Bewertung sollte berücksichtigt werden, dass die Aachener Musikschule mit ihren Tarifen nach der Erhöhung im Rahmen andernorts üblicher Musikschulentgelte liegen wird, insbesondere wenn Musikschulen mit vergleichbaren Kostenstrukturen – d.h. mit ähnlichem Personalschlüssel im Bereich festangestellter Lehrkräfte – betrieben werden.

Zusätzlich zu bedenken sind die überdurchschnittlich hohen Ermäßigungsmöglichkeiten, die die Aachener Musikschule ihren Nutzer*innen bietet. In vielen Fällen ergibt sich durch Vorlage der Familienkarte bereits ein Abschlag von 10% auf den Bruttotarif, wenn nur ein Kind die Musikschule besucht.

5) Finanzielle Auswirkungen

Mit Inkrafttreten der Neufassung der Schul- und Schulgeldordnung zum 01.08.2022 ist im laufenden Haushaltsjahr mit Mehreinnahmen von 75T€ und ab 2023 in Höhe von 180T€ jährlich zu rechnen. Damit ist ab 2023 bei Fortschreibung des Deckungsausgleichs 2021 mit einem ausgeglichenen Verlauf des Wirtschaftsplans zu rechnen.


Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-01-19 E 49.5_0024_wp18 neufassung der schul sao

16.11.2024

381.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Di., 22.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
Kulturservice
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:57