23. Februar 2022 um 15:00, Rathaus
TOP 2Öffentlich

Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Beisitzer*innen des Wahlausschusses auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung)

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Beratung

Die Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer*innen innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 2
Sitzung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
Gremium
Wahlausschuss
Datum
Mi., 23.02.2022
Uhrzeit
15:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
öffentlich