23. Februar 2022 um 15:00, Rathaus
TOP 2Öffentlich
Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Beisitzer*innen des Wahlausschusses auf die unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes (§ 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung)
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Die Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer*innen innen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 111308
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111308
Grunddaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
- Gremium
- Wahlausschuss
- Datum
- Mi., 23.02.2022
- Uhrzeit
- 15:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Status
- öffentlich