22. Februar 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
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Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt - Verlängerung

FB 32/0013/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Tillman begrüßt den Vorschlag der Verwaltung.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beschließt einstimmig: Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfehlt dem Hauptausschuss und dem Rat die befristete Außerkraftsetzung des grundsätzlichen Erlaubnisverfahrens für ein weiteres Jahr bis zum Ende des 1. Quartals 2023. Die insoweit bestehende ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt soll entsprechend verlängert werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Rat die befristete Außerkraftsetzung des grundsätzlichen Erlaubnisverfahrens für ein weiteres Jahr bis zum Ende des 1. Quartals 2023. Die insoweit bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt soll entsprechend verlängert werden.

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat die befristete Außerkraftsetzung des grundsätzlichen Erlaubnisverfahrens für ein weiteres Jahr bis zum Ende des 1. Quartals 2023 sowie die entsprechende Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt zu beschließen.

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat die befristete Außerkraftsetzung des grundsätzlichen Erlaubnisverfahrens für ein weiteres Jahr bis zum Ende des 1. Quartals 2023 sowie die Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt bis zum Ablauf des 31.03.2023.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit Ratsantrag vom 11.05.2021 / AT / 75/21beantragte die SPD-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen, „die Auflagen für die Darbietung von qualitätsvoller Straßenmusik in Aachen zu liberalisieren“.

Neben einzelnen zu berücksichtigenden Aspekten sollte „als mögliches Szenario die vollständige Freigabe von Straßenmusik“ - unter den ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten nach § 10 Abs. 4 des Landes-Immissionsschutzgesetzes - im Rahmen eines „Pilotprojektes für die Dauer eines Probejahres“ geprüft werden.

Gestützt auf die seitens des für die Zulassung von Straßenmusik zuständigen Dezernates II hierzu gefertigte Stellungnahme, hat der Betriebsausschuss Kultur und Theater nach Beratung der Angelegenheitin seiner Sitzung am 24.06.2021 empfohlen, die befristete Außerkraftsetzung des bisherigen Erlaubnisverfahrens bis zum Ende des 1. Quartals 2022 zu ermöglichen und die Verwaltung gebeten mittels Allgemeinverfügung auf die grundsätzlichen Regelungen hinzuweisen. Die Ausführungen der Verwaltung sollten dem Hauptausschuss sodann zur Kenntnis vorgelegt werden.

Die verwaltungsseitig insoweit vorbereitete Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt wurde - wegen der ebenfalls beschlossenen schnellen Umsetzung zum 01.07.2021 - im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung am 29.06.2021 beschlossen und trat aufgrund der bereits am 30.06.2021 erfolgten Bekanntmachung, - wie gewünscht - in Kraft. Neben den allgemein geltenden Vorgaben wurden der Theaterplatz, Elisenbrunnen und Hof neu in den „bespielbaren“ Raum aufgenommen.

Diese, im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung, wurde dem Hauptausschuss im Nachgang zur Kenntnis gebracht und seitens des Rates der Stadt ebenso wie die Verordnung selbst in seiner Sitzung am 01.09.2021 genehmigt.

Zuletzt berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater vom 02.09.2021 über die aktuellen Erfahrungswerte.

Mit Blick auf die immer noch andauernde durch Corona bedingte Lage mit all ihren Einschränkungen als auch unter Berücksichtigung der in den Herbst- und Wintermonaten vorherrschenden Witterung stellt sich die Gesamtsituation noch als nicht vergleichbar mit Zeiten, in denen „normales Leben“ im öffentlichen Bereich möglich ist, dar.

Vor diesem Hintergrund wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die bestehende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2023 zu verlängern, um auf der Grundlage der bis dahin gewonnenen Erkenntnisse weitergehende Entscheidungen treffen zu können.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-02-02 FB 32_0013_WP18 Ordnungsbehoerdliche SAO.pdf

8.11.2024

4.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Di., 22.02.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Zusätze
Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.05.2021 - Die Stadt als Bühne: Straßenmusik liberalisieren
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 10:57