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Vorstellung des Präventionsprogramms „Wegweiser in der Region Aachen“

FB 56/0162/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Attafi und Herr El-Moussaoui von der Beratungsstelle Wegweiser im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) stellen das Präventionsprogramm Wegweiser anhand einer Powerpoint-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) vor.

Frau Vallot dankt den beiden für den informativen Vortrag und bittet um eine Einschätzung, wie viele junge Menschen sich ohne die Beratung bzw. die Teilnahme am Präventionsprogramm radikalisiert hätten.

Herr Attafi erläutert, dass hierzu keine konkreten Angaben gemacht werden könnten. Die radikale bzw. salafistische Szene verhalte sich aktuell jedoch eher ruhig. Die Beratungsstelle strebe an, frühestmöglich auf potenziell durch Radikalisierung gefährdete junge Menschen zuzugehen und präventiv tätig zu werden. Gleichzeitig würden Radikalisierungen auch häufig auf Online-Plattformen geschehen.

Frau Griepentrog bedankt sich ebenfalls für die ausführliche Darstellung. Die geleistete Präventivarbeit sei überaus wichtig und es verleihe allen ein gutes Gefühl, zu wissen, dass dieses Projekt existiere und man sich bei Bedarf an die Berater*innen wenden zu könne.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildungnimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

„Wegweiser – Gemeinsam gegen Islamismus“ (früher bekannt als „Wegweiser– Gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“) ist ein umfassendes und innovatives Präventionsprogramm des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen.Bislang wurden in insgesamt 25 Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens Beratungsstellen eingerichtet. Das Programm zielt darauf ab, den Einstieg der vorwiegend jungen Menschen in den Islamismus zu verhindern und bewegt sich somit auf den Ebenen der primären und sekundären Prävention.

Kernaufgabe des Programms ist es, die sich radikalisierenden (jungen) Menschen und ihr soziales Umfeld (Familie, Freunde*innen, Arbeitskollegen*innen, Lehrer*innen, Betreuer*innen etc.) zu beraten. Darüber hinaus informieren und sensibilisieren die Wegweiser-Berater*innen die lokale Öffentlichkeit in Vorträgen und veranstalten Workshops in regionalen Institutionen, wie z. B. in Schulen, zu den Themen Islamismus, extremistischer Salafismus sowie Radikalisierung.

Im August 2019 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen Stadt und StädteRegion Aachen geschlossen, der das Präventionsprogramm „Wegweiser in der Region Aachen – Gemeinsam gegen Islamismus“ auch über die Stadt Aachen hinaus in die Kommunen der Region trägt. Die Beratungsleistung des Präventionsprogramms kann seitdem auch für die Bewohner*innen der StädteRegion vor Ort angeboten werden.

Ab dem 01.10.2021 wurde das bisherige Angebot der Anlaufstelle um den Phänomenbereich des auslandsbezogenen Extremismus (AEX), mit Schwerpunkt auf den türkischen Rechtsextremismus, im Rahmen eines Pilotprojektes ausgeweitet.

Das Team von Wegweiser in der Region Aachen ist multidisziplinär besetzt, aus den Bereichen Islamwissenschaften, Pädagogik und psychosoziale Beratung, Soziale Arbeit sowie Sozialwissenschaften. Die Beratung erfolgt individuell, vertrauensvoll und geschützt und kann in mehreren Sprachen durchgeführt werden.

Anlässlich der Ausweitung des Programms wird der aktuelle Sachstand zu „Wegweiser“ anhand einer Power-Point-Präsentation seitens der Berater*innen in der gemeinsamenSitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung mündlich vorgestellt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-01-21 FB 56_0162_WP18 Vorstellung des Praev SAO.pdf

19.11.2024

134.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 15.03.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Zusätze
Ergänzend wird mündlich berichtet.
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:05

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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