9. März 2022 um 17:00, Haarbachtalhalle
TOP 8Öffentlich

Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h an der Kreuzung Friedenstraße und Bahntrassenradweg Aachen-JülichAntrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 27.10.2021

FB 61/0312/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Bezirksbürgermeister Hecker begrüßt Herrn Havertz von der Fachverwaltung FB 61.

Unter Bezugnahme auf die Vorlage begründet Herr Havertz mündlich, warum vor Ort aus seiner Sicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 Km/h nicht notwendig scheint. Er verweist darauf, dass bei eigenen Beobachtungen vor Ort keinerlei Probleme festgestellt wurden und auch die Polizei ihm bestätigt habe, dass keine Unfälle vor Ort registriert seien. Die Verkehrsteilnehmer haben sich an die Situation gewöhnt.

Bezirksvertreter Küppers bedankt sich für die ergänzenden Erläuterungen, merkt jedoch an, dass etwaige Gefahrensituationen bei unklaren Sichtverhältnissen entstehen könnten. Er habe Verständnis für die Erklärungen; die Erfahrungen mit der Geschwindigkeitsmesstafel haben aber auch gezeigt, dass die Autos oftmals mit deutlich höherer Geschwindigkeit fahren würden.

Bezirksvertreterin Vogelgesang macht deutlich, dass man nicht wissen wollte was nicht geht, sondern was machbar ist. Auch Bezirksvertreter Einzmann erkundigt sich, was man ändern müsste, damit weitergehende Maßnahmen möglich seien.

Herr Havertz führt aus, dass verkehrsbeschränkende Maßnahmen nur in Situationen möglich sind, in denen eine juristisch überprüfbare Notwendigkeit vorliege.

Bezirksbürgermeister Hecker fragt nach, ob erst etwas passieren müsse.

Herr Havertz entgegnet, dass Verkehr immer mit latentem Risiko verbunden sei. Es gelte immer zu überlegen, ob man verkehrsbeschränkende Maßnahmen ergreifen müsse oder ob die gegenseitige Rücksichtnahme ausreichend sei. An Standorten, bei denen keine Unfälle passieren, spreche viele dafür, dass alles funktioniere.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h an der Kreuzung Friedenstraße / Bahntrassenradweg nicht vorliegen. Die Verkehrsregelung wird deshalb nicht verändert.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h an der Kreuzung Friedenstraße / Bahntrassenradweg nicht vorliegen. Die Verkehrsregelung wird deshalb nicht verändert.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Juli 2020 wurde – erstmalig im Stadtgebiet Aachen – die Querung eines Rad-/Gehweges mit einer Fahrbahn angelegt, bei der der Radverkehr Vorrang bekommen hat. Da allerdings der Bahntrassenradweg als gemeinsamer Rad-/Gehweg ausgeschildert ist und der Fußverkehr nicht durch positive Vorfahrtsbeschilderung ein Vorrecht gegenüber querendem Fahrverkehr eingeräumt bekommen kann (Vorfahrten gelten nur zwischen Fahrzeugen), wurde der Bahntrassenradweg baulich so angelegt, dass die beiden zuführenden Straßenteile wie Grundstücksausfahrten ankommen und somit die gesetzliche Regelung nach § 10 StVO („Einfahren und Anfahren“) gilt. Danach müssen die Verkehrsteilnehmenden, die aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahneinfahren wollen, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Über diese Regelung ist auch die Rücksicht auf querende Fußgänger*innen abgesichert.

Die vor Ort stehenden Zeichen 205 StVO für die Äste der Friedenstraße dienen der Klarstellung im Sinne des letzten Satzes zu § 10 StVO.

Nach Eröffnung des Bahntrassenradweges führte anfangs diese Bevorrechtigung des Radverkehrs zu Unsicherheiten bei den Autofahrenden. In der Folgezeit haben sich alle Verkehrsteilnehmenden aber an die Regelung gewöhnt, wozu auch die örtlichen Markierungen und Beschilderungen beigetragen haben. Besonders die in der Folgezeit in vielen Stadtbezirken eingerichteten Fahrradstraßen ebenfalls mit Vorrang gegenüber einmündenden Nebenstraßen und Rotmarkierungen haben diese Regelung bekannter gemacht.

Die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO „Geschwindigkeitsbeschränkung“ legen unter anderem fest:Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird.“

Ausweislich der polizeilichen Unfallstatistik ist im Zeitraum seit der Eröffnung des Bahntrassenradweges im Juli 2020 bis Ende 2021 kein einziger Unfall der KAT1-4 dort aufgenommen worden. Die bestehende Verkehrsregelung in Verbindung mit den gegebenen Sichtdreiecken ist offensichtlich geeignet, einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten. Eine Ausdehnung der innerörtlichen Tempo-30-Zone bis hinter die Querung Bahntrassenradweg ist ebenfalls rechtlich nicht vertretbar, da Tempo-30-Zonen nur innerhalb geschlossener Bebauung eingerichtet werden und diese erst hinter dem Nato-Lager beginnt. Insofern ist die bestehende Regelung funktionell und stellt eine ausreichende Absicherung der Querungsstelle dar.

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-01-13 FB 61_0312_WP18 Einfuehrung einer Ges SAO.pdf

19.11.2024

1.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Datum
Mi., 09.03.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:03

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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