Ma(h)lzeit! Kostenfreies Essen als Bildungsbaustein etablieren
FB 45/0192/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Servos erläutert, dass der Antrag vor dem Hintergrund entstanden sei, dass der SPD-Fraktion immer mehr Berichte bekannt geworden seien, wonach nicht alle Eltern für ihre Kinder in KiTas und Grundschulen ein Mittagessen hätten finanzieren können. Selbst ein geringer Beitrag zu einem Essen sei für manche Eltern nicht leistbar. Er stimmt zu, dass es zwar Förderprogramme zur Unterstützung von einkommensschwächeren Familien gebe, allerdings müsse die betreffende Familie auch wissen, wie sie die Mittel beantragen müsse. Weiterhin stigmatisiere der Bezug von Fördermitteln, sodass gegebenenfalls eine Hemmschwelle für die Beantragung bestehe. Die SPD-Fraktion beabsichtige daher, sich von der Beantragung von Fördermitteln loszusagen. Die Vorlage führe aus, dass der städtische Haushalt die zu erwartenden Mehrkosten nicht stemmen könne. Die SPD-Fraktion sei allerdings der Meinung, dass eine gute Ernährung und das Wissen um die Herkunft der Lebensmittel ein wichtiger und essentieller Bestandteil von Bildung in KiTas und Grundschulen sein sollten. Neben dem Qualitätsgefälle der verschiedenen Cateringfirmen müsse für die Einrichtungen ermöglicht werden, ökologisch und nachhaltig erzeugtes Essen anzubieten und nicht ausschließlich die Kosten als Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des Caterers berücksichtigen. Er beantragt daher, die Verwaltung zu beauftragen, ein neues Finanzierungskonzept für KiTa- und Schulessen zu entwickeln, sodass die soziale Ungerechtigkeit übergreifend ausgeglichen werde und allen Einrichtungen zu ermöglichen, qualitativ hochwertiges und regionales Essen anzubieten.
Ob und wie dies gestaltet werden könne, wisse er noch nicht, aber wenigstens der Versuch müsse gestartet werden. Er sehe Verwaltung und Politik in einer großen Verantwortung, die weitere Entwicklung des Ernährungsverhaltens von Kindern mit zu steuern. Dies dürfe nicht von der sozialen Herkunft und der Einkommensstärke der Eltern abhängig gemacht werden. Gegebenenfalls könne man Umschichtungen von finanziellen Mitteln vornehmen.
Herr Pauls erkundigt sich danach, ob Küchen in den Einrichtungen so gestaltet werden könnten, dass die Fachkräfte dort selbst kochen könnten. Es sei bereits ein erster Schritt, wenn zumindest tagesweise das Essen selbst zubereitet werden könnte.
Frau Schwier dankt Herrn Pauls für die Anregung, allerdings sei die Herrichtung von sogenannten Produktionsküchen ein sehr komplexes Thema. Kinder hätten zu solchen Küchen keinen Zutritt und man benötige Duschräume für das Personal, viel Platz und eine professionelle Ausrüstung. Da auch die Einrichtungen vor diesem Hintergrund kein Votum für die Herrichtung von Produktionsküchen gegeben hätten, habe man daher bislang darauf verzichtet.
Frau Heider dankt der Verwaltung für die ausführliche Vorlage und die differenzierte Darstellung. Weder ihr noch der Fraktion Die Grüne seien solche Berichte, wie von Herrn Servos angeführt, bekannt. Die bestehenden Finanzierungs- und Unterstützungsangebote seien durchaus sinnvoll, und sie erlebe es nicht als Stigmatisierung, wenn Familien diese in Anspruch nehmen würden. Die Fraktion vertrete die Auffassung, dass die Qualitätssteigerung hin zu einem ökologischen und regionalen Essen gut überlegt und mit Konzepten hinterlegt werden müsse. Sie würde dies gerne gemeinsam mit der Verwaltung und den übrigen Fraktionen erarbeiten.
Frau Scheidt gibt zu bedenken, dass auch Eltern mit geringerem Einkommen auf die Ernährung ihrer Kinder achten würden. Es gebe auch viele gute Projekte von Seiten der Einrichtungen, wie beispielsweise die Kochtütenaktion im Driescher Hof, welche als Vorbild für andere dienen könnten. Manche Projekte würden von Sponsoren unterstützt. Insofern sei es ihrer Wahrnehmung nach oft eben keine Frage des Einkommens, ob und wie gut Kinder ernährt würden.
Herr Servos betont, dass es bei Eltern ein Entscheidungskriterium für die Wahl einer Einrichtung sein könne, wie viel das dort gebotene Essen koste. Er lobt den Vorschlag von Frau Heider, gemeinsam an einem Konzept zu arbeiten. Er macht daher folgenden Ergänzungsvorschlag für den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Fraktionen ein Konzept für KiTa- und Schulessen zu erarbeiten, welches zum einen die sozialen Ungerechtigkeiten ausgleichen und zum anderen regional erzeugtes Essen anbieten soll.
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass sich der Ausschuss für Schule und Weiterbildung bislang darauf verständigt habe, die Hoheit über die Entscheidung für einen Caterer bei den jeweiligen Einrichtungen zu belassen, da jegliche Versuche einer zentralen Regelung auf Unzufriedenheit gestoßen seien.
Frau Schmitt-Promny unterstützt, dass die Entscheidungshoheit bei den Einrichtungen verbleiben solle, die zum Teil ihre pädagogischen Konzepte auf das Essensangebot ausgerichtet hätten. Es gebe ihrer Ansicht nach keinen Kausalzusammenhang zwischen teurem und gutem Essen, sondern die Zusammensetzung der Lebensmittel sei wichtig. Sie persönlich halte das Kochen in den KiTas selbst für sinnvoll, besonders in kleinen Systemen würde dies gut angenommen. Hierfür müssten die Kinder aber auch an den Prozessen beteiligt werden.
Herr Auler fasst zusammen, dass sich alle Ausschussmitglieder einig seien, dass jedem Kind ein warmes Mittagessen zur Verfügung gestellt werden solle. Gleichzeitig obliege es nicht in der Zuständigkeit dieser beiden Fachausschüsse, dies im Detail zu regeln, da dies einen Eingriff in die Trägerautonomie darstelle. In manche Konzepte und auch in die Cateringauswahl würden auch Elternmeinungen einfließen. Daher sei eine zentrale Regelung nicht möglich. Er plädiere aber dafür, dass die Einrichtungen bei der Beratung von Eltern unterstützt werden können, beispielsweise indem aufgezeigt werde, wo und in welcher Form Eltern Fördermittel beantragen könnten. Bei den meisten Programmen handele es sich um kleinere Stiftungen, durch die eine Unterstützung sehr unkompliziert und unauffällig angeboten würde.
Herr Hellmann befürchtet, dass künftig auch die Beiträge für das Mittagessen steigen könnten als Folge von steigenden Lebensmittelkosten. Die Frage nach einer angemessenen Unterstützung sei daher bereits jetzt wichtig.
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass der Kostenbeitrag für ein Mittagessen komplett entfalle, wenn man einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz stelle. Dazu habe das Land auch das Förderprogramm „Alle Kinder essen mit“ entwickelt, wo die Antragstellung ebenfalls unkompliziert verlaufe. Wenn Einrichtungen Situationen beobachten würden, in denen Kinder kein Essen bekämen, seien sie verpflichtet, dies umgehend zu melden.
Frau Schwier ergänzt, dass bislang keine derartigen Meldungen in der Verwaltung eingegangen seien.
Daraufhin schlägt vor Griepentrog vor, dass der Beschluss nicht ergänzt wird, sondern dass Einrichtungen auf die Verwaltung aktiv zugehen sollen, sofern sie von einer kritischen Situation Kenntnis erlangen würden.
Herr Servos beantragt sodann, den Beschluss wie folgt zu erweitern:
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Fraktionen ein Finanzierungskonzept für KiTa- und Schulessen zu erarbeiten, das die Eltern nachhaltig entlastet.“
Es wird zunächst über den erweiterten Beschlussvorschlag von der SPD-Fraktion abgestimmt:
Abstimmungsergebnis Kinder- und Jugendausschuss:
Zustimmung: 6Ablehnung: 7Enthaltung:0,
mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Schule und Weiterbildung:
Zustimmung: 4Ablehnung: 12Enthaltung:0,
mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss wird über die Beschlussvorschläge laut Vorlage abgestimmt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Antrag
Mit Schreiben vom 29.06.2021 hat die SPD Fraktion den beigefügten Antrag an den Rat gestellt (Anlage). Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates am 01.09.2021 angenommen und zur Bearbeitung an die Fachabteilung (Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45)) weitergeleitet.
Die SPD beantragt, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzeptes zu beauftragen, welches die Versorgung aller Kindertageseinrichtungen, Grund- und weiterführenden Schulen mit kostenfreien Mittagessen beinhaltet. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass nicht alle Kinder und Jugendlichen eine stetige Versorgung mit Lebensmitteln und geregelten Mahlzeiten genießen können. Um dem entgegen zu wirken und eine Chancengleichheit herzustellen, soll die kostenlose Bereitstellung von Mahlzeiten geprüft werden.
Beschreibung der Ist-Situation
- Zugang zu kostenfreiem Mittagessen
Für Kinder und Familien, die Anspruchsinhaber der Leistungen von Bildung und Teilhabe (BUT) sind, bestehen bereits jetzt Unterstützungsmöglichkeiten zur Finanzierung eines gesunden Mittagsessens im Schul-, Tagespflege- und Kitaalltag (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bildung und Teilhabe, BGBl 2019, Teil I, Nr. 16. Vom 03.05.2019, S. 530 ff).
Für Kinder und Familien, die nicht Anspruchsinhaber der Leistungen von Bildung und Teilhabe sind, stehen zusätzliche Möglichkeiten der Finanzierung über den Härtefallfonds und das Programm „Alle Kinder essen mit“ zur Verfügung (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen).
- Aktuelle organisatorischer und finanzieller Rahmen der Mittagsversorgung
Für den Bereich der Aachener Grundschulen, an denen OGS oder alternative Betreuung angeboten wird, sowie für die weiterführenden Schulen zeichnet sich ein vielfältiges Bild in der Mittagsverpflegung ab. Die Einrichtungen entscheiden eigenständig über die Auswahl ihres Caterers. Dabei handelt es sich oftmals um lokale Anbieter. Abhängig ist die Auswahl des Caterers zusätzlich von den räumlichen und logistischen Voraussetzungen der Schule. Nicht überall finden sich beispielsweise Kapazitäten, um großzügig Speisen dauerhaft zu kühlen oder zu lagern. In den meisten Einrichtungen werden neben der täglichen Zubereitung und Anlieferung der Caterer noch zusätzliche kleine Speisen selbst zubereitet und angeboten. Dies erstreckt sich vom Salatbuffet bis zum Nachtisch. Die Kosten der Speisen reichen dabei von 1,65 € bis 4,50 € pro Mahlzeit, somit durchschnittlich etwa 61,50 € monatlich.
Der Ablauf in den Kitas und der Tagespflege gestaltet sich anders als in den Schulen. Dort bekommen die Kinder neben dem Mittagessen auch Frühstück, Getränke und Snacks wie Obst und Gemüse.
Das Ergebnis einer Abfrage der Essenskosten bei zwei der größeren freien Trägern sowie der Stadt Aachen als Kitaträger hat gezeigt, dass durchschnittlich monatliche Kosten in Höhe von 44,69 € pro Kind anfallen. Die Kosten variieren zwischen 35,00 € und 70,00 € pro Einrichtung.
Die Auswahl der Menüs oder die Qualität der Speisen sind Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen Elternschaft, Schule und OGS bzw. Kita und Tagespflege. Die Auswahl des Anbieters, Kosten der Mahlzeiten und Absprachen über die finanzielle Abwicklung werden über die entsprechenden Elterngremien getroffen. An dieser Schnittstelle werden auch Absprachen zur gesunden Ernährung und Nachhaltigkeit der Speisen festgehalten.
An den weiterführenden Schulen werden Mensaausschüsse gebildet, in denen analog zu den Kitas und OGS-Betreuungen quartalsweise Abstimmungen getroffen und individuelle Anpassungen an den Speiseplan getätigt werden. Hieran nehmen neben den Caterern auch Vertreter*innen*innen der Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft sowie des FB 45 teil.
- Rechtlicher Rahmen der Entgelterhebung
Auf Grundlage des § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII für den Kita-Bereich sowie eines entsprechenden Runderlasses für den OGS-Bereich erhebt die Stadt Aachen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen bzw. außerunterrichtlicher Förder- und Betreuungsangebote Elternbeiträge, die in Abhängigkeit vom Einkommen der beitragspflichtigen Erziehungsberechtigten sozial gestaffelt sind. Die Kosten für die Verpflegung sind in den Elternbeiträgen nicht enthalten. Diesbezüglich kann nach den einschlägigen Vorschriften ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.
Da entsprechend der derzeitigen, dezentralen Organisation der Mittagsverpflegung und der Abrechnung des Essensgeldes außerhalb der städtischen Strukturen keine öffentlich-rechtlichen Entgelte in Form von Elternbeiträgen erhoben werden, findet folglich keine soziale Staffelung in Bezug auf das von den Eltern zu entrichtende Entgelt für das Mittagsessen statt. Die Erziehungsberechtigten zahlen das mit dem jeweiligen Caterer vereinbarte Entgelt für die entsprechende Mittagsverpflegung, die in der jeweiligen Einrichtung angeboten wird. Dieses Geld wird treuhänderisch vom Träger eingezogen und an den Caterer weitergeleitet.
Aufgrund des Nebeneinanders von städt. Betreuungsangeboten und den Angeboten von anderen Trägern, scheint das Einbeziehen der Kosten der Mittagsverpflegung in einen einheitlichen Gesamtelternbeitrag für alle Betreuungsangebote im Stadtgebiet ausgeschlossen.
Ungeachtet dessen werden bei der aktuellen städtischen Ausgestaltung die Belange einkommensschwacher Familien berücksichtigt, indem diese die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) in Anspruch nehmen können. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der jeweils zuständige Sozialhilfeträger. Für Familien die keinen Anspruch auf BUT haben, gibt es die zusätzliche Möglichkeit, über den o.g. Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Unterstützung zu erhalten.
- Konzepte der Mittagessenzubereitung
Die Lagerung und Zubereitung der Hauptmahlzeiten lassen sich in folgende Kategorien einteilen, die allesamt im Grundschulbereich, in weiterführenden Schulen und Kindertageseinrichtungen Anwendung finden:
-Cook and Hold (Speisen werden extern zubereitet, vor Ort warmgehalten und ausgegeben)
-Cook and Serve (Speisen werden vor Ort zubereitet, portioniert und ausgegeben)
-Cook and Chill (Speisen werden extern zubereitet, gekühlt, vor Ort gelagert, zubereitet und ausgegeben)
-Cook and Freeze (Speisen werden extern zubereitet, tiefgekühlt, vor Ort gelagert, zubereitet und ausgegeben)
In der Tagespflege findet aufgrund des kleineren Betreuungsumfanges überwiegend Cook and Serve Anwendung.
Ratsantrag der SPD
- Vergabe/Ausschreibung
Die im Ratsantrag zu prüfende Etablierung eines zentralen Vergabesystems wird im Schul- und OGS-Bereich sowie im Bereich von Kita und Tagespflege kritisch gesehen. Gerade die Zusammenarbeit mit kleinen, lokalen Unternehmen ermöglicht einen hohen Qualitätsstandard und kurze Wege der Anlieferung. Kurzfristige Absprachen und Änderungen können unkompliziert zwischen den Einrichtungen und dem Anbieter vereinbart werden. Große Anbieter im Mensabereich werden aufgrund von mangelhaften Erfahrungen hinsichtlich der Qualität und Nachhaltigkeit zum Teil bewusst nicht mehr in Anspruch genommen.
Im Falle einer Zentralisierung würden voraussichtlich die Anbietervielfalt sinken und durch entsprechende Vergabevorschriften nicht zwangsläufig lokale Unternehmen bedacht werden. Die Schlussfolgerungen wären lange Lieferwege und Angebotsverhandlungen, die eher zu einer Qualitätssenkung beitragen würden.
Auch logistisch wäre dies eine große Herausforderung. Es müsste eine (europaweite) Ausschreibung erfolgen, bei der die Wünsche aller Kitas, Tagespflegestellen, Schulen und OGS Berücksichtigung finden und ein Unternehmen gefunden werden muss, welches täglich etwa 9.180 Essen an 140 Einrichtungen der Kitas und 105 Tagespflegestellen sowie 12.900 Essen an 57 Schulen (36 Grundschulen und 21 weiterführende Schulen) und OGS liefern kann. Hierbei die Qualität und die Frische der Speisen sicherzustellen, wäre mehr als herausfordernd. Hinzu kommt, dass es sich der der Vergabe höchstwahrscheinlich um eine europaweite Ausschreibung handeln würde, da diese für mehrere Jahre veranlasst werden würde.
Eine Zentralisierung der Mahlzeitbetriebe für den Kita, Tagespflege, OGS- und Schulbereich der Stadt Aachen wird kritisch eingeschätzt. Die gewünschte Qualitätssteigerung und Nachhaltigkeit würden sich durch wenige große Anbieter eher verschlechtern. Kleinere Anbieter wären nicht in der Lage den logistischen Aufwand einer Zentralisierung zu stemmen. Die individuellen Absprachen zu Preisen und Qualität, die bisher der einzelnen Schule/Kitas obliegen, würden ebenfalls entfallen.
- Kosten
Stand Januar 2022 wurden in Aachen 8.620 Kinder in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (8.060) und bei der Tagespflege (560 Kinder) betreut. Würde die Stadt Aachen die Kosten für die Verpflegung in Kitas und Tagespflege übernehmen, würden grob gerechnet Kosten in Höhe von 4.923.050,40 € pro Kitajahr (44,69 € x 9.180 Kinder x 12 Monate) entstehen.
In den Aachener Schulen werden mit Stand vom 20.01.2022 12.900 Schülerinnen und Schüler beschult. Somit würden weitere Kosten in Höhe von ca. 9.520.200 € pro Schuljahr (61,50 € x 12.900 Schüler*innen x 12 Monate) hinzukommen.
Insgesamt wären jährlich etwa 14.443.250,40 € aus städtischen Mitteln bereitzustellen. Bei dieser Rechnung handelt es sich um eine Überschlagsrechnung, bei der Schließtage und weitere Faktoren nicht berücksichtigt wurden.
- Rechtliche Würdigung
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat es in Hinblick auf die zentralen Fragestellungen des Ratsantrages eine Abstimmung mit dem Fachbereich Recht gegeben. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei den Essensgeldern nicht um Elternbeiträge im Sinne des Elternbeitrags für die Inanspruchnahme der Angebote einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder OGS handelt - es handelt sich vielmehr um ein Entgelt. Aus diesem Grunde ist eine Übertragung einer Beitragsstaffelung nach Einkommen analog den Elternbeiträgen nach § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) äußerst schwierig. Weiterhin ist festzustellen, dass im Bereich der Kindertageseinrichtungen, wenn überhaupt, das Entgelt für die Mittagsverpflegung durch den Träger der Einrichtung erhoben werden kann. Mithin ist es der Stadt Aachen rechtlich nicht möglich, eine zentrale Regelung für sämtliche Einrichtungen hinsichtlich des Essensgeldes zu definieren und umzusetzen.
Auch eine Auslagerung der Mittagsverpflegung in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) würde diese Problematik nicht umgehen, da auch bei diesen Organisationsformen die Vergabevorschriften nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu berücksichtigen wären.
Würde die Stadt Aachen in Bezug auf das Essensgeld eine einkommensabhängige soziale Staffelung vornehmen, würde sie an dieser Stelle die einkommensschwachen Familien entlasten, obwohl für einen Großteil der Betroffenen die Leistungen des BUT bzw. des Härtefall-Fonds greifen würden. Die Stadt würde Leistungen finanzieren, die betroffene Familien von anderer Stelle erhalten. Ein Zugriff auf die Bundesmittel wäre somit nicht mehr möglich.
- Organisatorischer Aufwand
Würde eine zentrale Essensgelderhebung angestrebt, würde dies aus Sicht der Verwaltung, neben den bereits genannten, qualitativen Aspekten, folgende weitere Konsequenzen mit sich bringen:
-Bei einer Umstellung auf ein gesamtstädtisches System könnte die bisherige treuhänderische Abwicklung über die Kitas bzw. Schulen im Kontakt mit den jeweiligen Caterern nicht mehr stattfinden. Für die Sachbearbeitung der Essensbestellungen, -abwicklung, Vergabeverfahren, Beschwerdemanagement etc. müssten Bearbeitungskapazitäten innerhalb der Verwaltung geschaffen werden.
-Eine Erhebung eines pauschalisierten Essensentgeltes birgt die Problematik, dass bspw. auch bei Fehlzeiten eines Kindes das Essensgeld erhoben würde, was wahrscheinlich nicht auf die Akzeptanz der Elternschaft stoßen würde.
-Eine Spitzabrechnung des Essensgeldes würde weiteren, erheblichen Verwaltungsaufwand innerhalb des FB 45 verursachen.
Zu beachten ist zudem, dass es nicht zu einem Ungleichgewicht der Kindertagespflege kommen dürfte. In Aachen gibt es derzeit etwa 150 Standorte der Kindertagespflege. Um diese gleich zu behandeln, müsste auch an all diese Orte eine Lieferung von etwa fünf Essen täglich erfolgen. Dies logistisch zusätzlich zu den Kitas, Schulen und OGS zu bewerkstelligen scheint für einen Lieferdienst nicht möglich.
- Trägerautonomie
Das Essen einheitlich durch einen Lieferservice für alle Kindertageseinrichtungen liefern zu lassen, wird auch bei den Trägern kritisch gesehen, da das Vorgeben eines Lieferservices in die Trägerautonomie eingreifen würde. Die Ernährung ist je nach Einrichtung ein Teil des pädagogischen Konzeptes, welches gegebenenfalls verändert werden müsste. Zudem ist die Wahl des Caterers in vielen Einrichtungen eine Entscheidung, die unter Beteiligung der Eltern sehr individuell getroffen wird. So möchte eine Einrichtung keine Suppe, eine andere keinen Salat und eine nächste keine fertigen Nachtische. In der Regel wird dann der Caterer gewählt, der auf diese Sonderwünsche eingehen kann. Diese Wahlfreiheit könnte wahrscheinlich keine Berücksichtigung mehr finden.
In Vorbereitung der Vorlage wurden auch die jeweiligen AG 78 der Bereiche Kita und Tagespflege sowie der Schulen beteiligt und um Rückmeldung gebeten. Auch wenn aus Sicht der Träger eine zentrale Organisation der Mittagsverpflegung für diese eine Entlastung darstellen würde, wird die grundsätzlich in dieser Vorlage dargestellte Auffassung der Stadt Aachen zu diesem Thema, insbesondere im Hinblick auf die Trägerautonomie, geteilt. Die kostenlose Bereitstellung von Essen wird grundsätzlich als positive Idee aufgefasst. Trotz allem werden hier auch die hohen Kosten, die organisatorischen Herausforderungen sowie der Eingriff in die Trägerautonomie kritisch gesehen.
- Fazit
Neben den qualitativen Aspekten ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die Eigenständigkeit und Regelungshoheit der freien Träger ein gesamtstädtisches Konzept für die Versorgung aller Kitas, Tagespflegestellen und Schulen mit kostenfreien Mittagessen aus Sicht der Verwaltung schwerlich umzusetzen sein dürfte.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 111561
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111561
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-02-16 FB 45_0192_WP18 Ma_h_lzeit_ Kostenf SAO.pdf
19.11.2024
1.2 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 15.03.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:05
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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