17. März 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 6Öffentlich

Zuschüsse zur Beschaffung von Sportgeräten

FB 52/0061/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt einstimmig, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2022, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen: Burtscheider Turnverein 1873 e.V. 1 Folienspiegel 406,51 € Trendsportabteilung

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Jahr 2022, die Beschaffung von folgendem Sportgerät zu bezuschussen:

Burtscheider Turnverein 1873 e.V. 1 Folienspiegel406,51 €

Trendsportabteilung

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen gewährt, nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien, Aachener Sportvereinen einen Zuschuss für die Beschaffung von Sportgeräten.

Der Burtscheider Turnverein 1873 e.V. hat einen Zuschussantrag zur Beschaffung von vereinseigenen Sportgeräten gestellt.

Die Trendsportabteilung möchte für das Training einen fahrbaren Folienspiegel anschaffen. Besonders für das Acrobatic-Training, wobei neben der Körperbeherrschung und Geschicklichkeit ebenfalls die Mimik im Wettkampf bewertet wird, eignet sich der Spiegel. Zudem können durch den hochwertigen Spiegel eine optimale Körperhaltung geübt und Fehler selbst erkannt und korrigiert werden.

Der Preis für den 2m x 1,50m großen fahrbaren Folienspiegel beträgt inklusive Versandkosten 1.626,05 €.
Gemäß der Sportförderrichtlinien beträgt die Höhe des Zuschusses 25 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte, höchstens jedoch 2.500,00 €. Demnach würde sich für den Burtscheider Turnverein 1873 Aachen e.V. ein städtischer Zuschuss i.H.v. 406,51 € ergeben.

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen das Haushaltsjahr für die Anschaffung von Sportgeräten 10.000,00 € zur Verfügung. Bisher wurden keine Anträge eingereicht bzw. bewilligt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-02-22 FB 52_0061_WP18 Zuschuesse zur Bescha SAO.pdf

1.12.2024

130.7 KB

Metadaten

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Ö 6
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 17.03.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:08