Erstellung eines neuen Sportentwicklungsplans für die Stadt Aachen
FB 52/0063/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Fohn bedankt sich für die CDU-Fraktion für die gute Verwaltungsvorlage. Sie ist davon überzeugt, dass der neue Sportentwicklungsplan eine gute Entscheidungsgrundlage für die Politik darstellen wird.
Herr Offermann schließt sich den Ausführungen an und bedankt sich insbesondere für die dauerhafte Einrichtung der Sportentwicklungsstelle im Fachbereich Sport. Diese werde einen großen Gewinn für den Sport in Aachen darstellen. Die SPD-Fraktion befürworte die enge Verzahnung zwischen dem Sport und der Sozialplanung.
Herr Balthasar bedankt sich für die Grüne Fraktion für die Vorlage und dendarin beschriebenen innovativen Ansatz der Sportentwicklungsplanung. Eine gute Idee sei die in der Vorlage genannte Quartiersbildung. Sehr positiv sei, dass die neue Stelle die Planung begleiten und anschließend auch umsetzen könne. Dies fehlte bei der alten Planung. Allerdings vermute er, dass die dargelegte Zeitplanung sehr sportlich sei.
Herr Dr. Kremer sagt, Ziel sei es, Maßnahmen durch die Sportentwicklungsplanung in Aussicht zu stellen, die im Rahmen des Finanz- und Personalbudgets auch umzusetzen sind. Die Kosten der Maßnahmen müssen frühzeitig bekannt sein, damit für die Umsetzung ein entsprechendes Budget im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt wird. Dafür müssen die Ziele präzise beschrieben und festgelegt werden. Das städtische Klimakonzeptstelle in dieser Hinsicht ein gutes Beispiel für die nun beabsichtigte Sportentwicklungsplanung dar.
Er weistdarauf hin, dass die Sportentwicklungsstelle im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 eingebracht wurde. Der Rat werde über den Stellenplan und somit auch über die endgültige Einrichtung der Stelle entscheiden. Für die unterjährige befristete Einrichtung der Stelle habe man die notwendigen Finanzmittel im Rahmen des Personalkostenverbundes durch Kompensationzur Verfügung stellen können.
Die Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration funktioniere sehr gut und werde im Rahmen der Sportentwicklungsplanung intensiv fortgesetzt.
Abschließend bedankt er sich für das positive Feedback zu dieser Vorlage.
Herr Dr. Breuer appelliert an die Ausschussmitglieder, sich für die umzusetzenden Maßnahmen in den Fraktionen einzusetzen und zu werben.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der Erstellung eines Sportentwicklungsplans für die Stadt Aachen unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Grundsatzpapier „Kommunale Sportpolitik und Sportförderung“ vom 21.12.2021 empfiehlt der Deutsche Städtetag, dass eine zeitgemäße Förderung des Sports auf der Grundlage einer kommunalen Sportentwicklungsplanung erfolgen sollte, die das Sportverhalten und die Interessen der Bürger*innen einbezieht. Die Stadt Aachen hat zuletzt im Jahr 2009 eine Sportentwicklungsplanung beschlossen. Diese wurde im Jahr 2016 durch eine Überprüfung und Anpassung der Handlungsempfehlungen ergänzt. Fraktionsübergreifend besteht nun das Ziel, einen neuen Sportentwicklungsplan für die Stadt Aachen aufzustellen. Dies wird insbesondere auch damit begründet, dass sich das Sportverhalten der Menschen in den letzten Jahren stark verändert hat. Nach sportwissenschaftlichen Untersuchungen treiben inzwischen zwei Drittel der Menschen einer Stadt Sport außerhalb von Sportorganisationen im öffentlichen Raum und wählen dafür Sportformen, die meist keinen Normen folgen. Im vorbeschriebenen Grundsatzpapier des Deutschen Städtetages wird daher die Empfehlung ausgesprochen, den öffentlichen Raum als Sportraum zu stärken.
Aufgrund dieses veränderten Verhaltens der Bevölkerung ist es für die Stadt Aachen von sehr hoher Bedeutung, die Sportentwicklung wissenschaftlich neu zu betrachten und unter Einbeziehung von lokalen, sozialräumlichen und quartiersbezogenen Aspekten neu aufzustellen. Hierbei soll das Stadtgebiet in ca. 10 bis16 „Quartiere Sport + Bewegung“ (QSB) aufgeteilt werden, die abgestimmt sind mit der statistischen Einteilung der Stadt Aachen in 60 Lebensräume. So kann eine Datenverfügbarkeit zur Analyse der neu kreierten Räume gesichert werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht insgesamt ein detailliertes, zielgenauesVorgehen passend zu den Herausforderungender Sportentwicklung und Bewegungsförderung in den einzelnen Quartieren. Dabei besteht die Möglichkeit, themenbezogen auf bereits vorhandene Strukturen in den Quartieren (z.B. Bezirksämter u. Vertretungen, Stadteilkonferenzen, Quartiersmanagement) zurückzugreifen. Dieser Ansatz stellt die lokalen Netzwerke im Sport in den Mittelpunkt. Ziel ist es, z.B. in jedem QSB die Sportvereine und anderer Akteure im Feld Sport + Bewegung mit den Schulen, Kindertageseinrichtungen und anderen Institutionen ins Gespräch zu bringen und nach gemeinsamen Wegen zu einer Optimierung der Bedingungen vor Ort zu suchen. Als Ergebnis wird ein abgeleitetes Handlungsprogramm mit Schwerpunktfeldern erwartet.
Mitder Erstellung des neuen Sportentwicklungsplanes ist zwingend auch eine kontinuierliche und dauerhafte Begleitung der gebildeten Netzwerke durch die Sportverwaltung verbunden. Innerhalb des Fachbereiches Sport ist daher vorgesehen, eine Personalstelle sowohl für die Erstellung des Sportentwicklungsplans insbesondere unter Berücksichtigung sozialer Aspekte als auch die anschließendeBetreuung und Begleitung der Netzwerke bzw. für die Umsetzung der Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung zu schaffen. Diese Stelle soll zeitlich unbefristet sein, damit sich eine nachhaltige Wirkung entfalten kann.
In der bisherigen Organisationsstruktur des Fachbereichs Sport können diese vorgenannten Tätigkeiten nicht abgebildet werden. Alle lt. Stellenplan eingerichteten Stellen sind reine „Verwaltungsstellen“ ohne sportwissenschaftliche Expertise. Mit Einrichtung dieser Stelle besteht für die Stadt Aachen die Möglichkeit, auch die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Sport dauerhaft zu stärken. Die Berührungs- und Anknüpfungspunkte bestehen insbesondere in Richtung Quartiersentwicklung/Sozialplanung, Bildung/Schule, Jugend, Stadtentwicklung, Kultur, Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt.
Der Antrag zur Einrichtung dieser Stelle wurde bereits im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2023 zum 15.02.2022 durch die Sportverwaltung gestellt.
Bis zur Etablierung wird eine Wahrnehmung der Tätigkeit personalkostenneutral aus vorhandenen Reststundenkontingenten und Vakanzen zunächst befristet ermöglicht.
Für die Erstellung eines neuen Sportentwicklungsplans beabsichtigt die Verwaltung, ein externes Büro zu beauftragen. Die Ausschreibung soll auf Basis der vorbeschriebenen Kriterien nach der Beschlussfassung durch den Sportausschuss von der Verwaltung erstellt werden.
Die nachfolgende Tabelle stellt eine grobezeitliche Übersicht über die weitere Entwicklung des Sportentwicklungsplans dar:
Zeit | Tätigkeit |
II. Quartal 2022 | Ausschreibung zur Erstellung eines Sportentwicklungsplans (nach Genehmigung des Haushalts 2022) |
Anfang III. Quartal 2022 | Vorstellung der Ergebnisse der Ausschreibung und Beschlussfassung durch den Sportausschuss zur Vergabe des Auftrags sowie Auftragsvergabe |
Mitte III. Quartal 2022 bis II. Quartal 2023 | Arbeit in Workshops, Beteiligung der Schlüsselpersonen, Abstimmung zwischen den Planwerken (FB 45, FB 56), etc. |
III. Quartal 2023 | Vorstellung des neuen Sportentwicklungsplans und Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen |
Zwischen der Vergabe des Auftrags und der Vorstellung des neuen Sportentwicklungsplans wird der Sportausschuss regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert.Die Fraktionen werden in die Workshops eingebunden.
Unbenommen der Verbindlichkeit der o.a. Zeitplanung sind Abweichungen (z.B. durch Verzögerungen im Stellenbesetzungsverfahren)im Rahmen der zu erledigenden Aufgaben nicht auszuschließen. Daher ist bereits im Prozess beabsichtigt, einzelne Maßnahmen und Ergebnisse frühzeitig und kontinuierlich im Sinne eines „schnell besser“ in den Schwerpunktfeldern umzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 40.000 | 40.000 | 40.000 | 40.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2022 und 2023 sind insgesamt 80.000,00 € für die Erstellung des Sportentwicklungsplans berücksichtigt. Die Beträge gliedern sich wie folgt auf:
HaushaltsjahrPSP-ElementSachkontoBetrag
20224-080202-915-45429000020.000 €
20224-080203-905-35429000020.000 €
20234-080202-915-45429000020.000 €
20234-080203-905-35429000020.000 €
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Technische Details
ID: 111669
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111669
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-02-24 FB 52_0063_WP18 Erstellung eines neu SAO.pdf
16.2.2025
137.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Do., 17.03.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:08