17. März 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
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Aachen bewegen: Sportgutscheine einführen Ratsantrag Nr. 160/18 der SPD vom 29.06.2021

FB 52/0065/WP18 · Entscheidungsvorlage

Aachen bewegen: Sportgutscheine einführen Ratsantrag Nr. 160/18 der SPD vom 29.06.2021

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Offermann bedankt sich für die SPD-Fraktion für die Vorlage der Verwaltung. Die Bewegungskrankheiten der Kinder haben in der Pandemiezeit nochmal erheblich zugenommen. Aus diesem Grund sei es besonders wichtig, Kinder in Bewegung zu bringen. Der Sportgutscheinstelle aus Sicht seiner Fraktion daher ein gutes Willkommensangebot dar. Die Vereine und die Menschen können durch die Einführung eines solchen Gutscheines wieder zusammenfinden. Die in der Vorlage beschriebenen Kosten seien zu hoch, um den Gutschein für alle einzuführen. Seine Fraktion schlage vor, sich auf die Kinder der 4. Klassen zu fokussieren. Da in der Vorlage der Beschlussvorschlag offengeblieben ist, schlägt er folgendes vor:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einführung eines zweckgebundenen Sportgutscheins in Höhe von 70 für alle Aachener Schüler*innen, die die vierte Schulklasse besuchen.

Herr Balthasar sieht die Einführung eines Sportgutscheines als nicht zielführend an. Unstrittig sei, dass Kinder wieder in Bewegung kommen und möglichst in den Vereinen aktiv werden sollen. Er weise allerdings darauf hin, dass es bereits andere Angebote gebe, die auch in der Vorlage beschrieben seien (Bildung- und Teilhabe, Schulsportfonds, etc.) und sehr unbürokratisch umgesetzt werden. Das nun vorgeschlagene Gießkannenprinzip müsse gut durchdacht sein. Aus Sicht seiner Fraktion sei der städt. Haushalt bereits auf Kante genäht und habe diesbezüglich keinen Spielraum. Die Grüne-Fraktion werde dem Antrag der SPD daher nicht zustimmen.

Auch Herr Dr. Nadzeyka erklärt, dass das Ziel, Kindern Bewegungsangebote zu unterbreiten, sicher gut und richtig sei. Allerdings würde das vorgeschlagene Gießkannenprinzip auch viele Menschen berücksichtigen, die es nicht benötigen. Die FDP-Fraktion könne den Antrag nicht unterstützen, auch wenn das Ziel richtig sei.

Herr Offermann sagt, er nehme die vorgenannten Bedenken zur Kenntnis. Er erklärt, dass Sportgutscheine in anderen Städten bereits sehr erfolgreich eingeführt worden seien und den gewünschten Erfolg bringen. Daher sei das Geld gut investiert, um Kinder und Vereine zusammenzubringen. Sollte sein vorgenannter Beschlussvorschlag keine Mehrheit finden, schlage er die Einführung eines interfraktionellen Arbeitskreises unter Beteilung der Verwaltung und dem Stadtsportbund vor, welcher Vorschläge zur Reaktivierung von Kindern und Jugendliche in den Aachener Sportvereinen ausarbeiten soll.

Für den Stadtsportbund sieht Frau Frey die Einführung des Gutscheins ebenfalls kritisch, da es bereits gute Alternativen gebe. Als Beispiel wäre das Sportkarussell zu nennen. Dabei gehen Vereine für 6 Wochen in die weiterführenden Schulen und stellen den Kindern Sportangebote vor. Hierdurch würden Kindern gute Bewegungsangebote unterbreitet und die Lust auf eine Vereinsmitgliedschaft geweckt.. Gerne unterstützt der Stadtsportbund eine engere Ausarbeitung der Modelle.

Frau Prömpler ergänzt die Aussagen von Frau Frey und sagt, dass die Bedarfe in den einzelnen Stadtbezirken sicherlich auch unterschiedlich seien. Dies sollte auch bei der Sportentwicklungsplanung mitbedacht werden, um passgenaue Angebote unterbreiten zu können. Für die weitere Betrachtung wäre es gut, wenn in der Junisitzung des Sportausschusses nochmal die aktuellen Mitgliederzahlen der Aachener Vereine mitgeteilt werden könnten.

Im weiteren Verlauf der Diskussion, an der sich Frau Fohn, Herr Nießen, Herr Dr. Nadzeyka und Herr Dr. Breuer beteiligten, deutete sich eine Mehrheit an, die sich gegen die Vorschläge der SPD-Fraktion ausspricht.

Abschließend wurde über die folgenden Anträge der SPD-Frakion abgestimmt:

  1. Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Einführung eines zweckgebundenen Sportgutscheins in Höhe von 70 € für alle Aachener Schüler*innen, die die 4. Klasse besuchen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 13

Somit wird der Antrag abgelehnt.

  1. Der Sportausschuss beschließt die Einführung eines einmaligen Arbeitskreises zur Ausarbeitung eines Vorschlags für die Reaktivierung von Kindern und Jugendlichen in den Aachener Sportvereinen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 12Enthaltungen: 1

Somit wird der Antrag abgelehnt.

Nach der Ablehnung der beiden Anträge schlägt der Ausschussvorsitzende vor, die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD Fraktion beantragt mit Ratsantrag Nr. 160/18 vom 29.06.2021 (Anlage 1)

1. Die Einführung eines Sportgutscheins für Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 25 Jahren für eine einjährige Mitgliedschaft in einem Aachener Sportverein (berechtigt sind nur eingetragene und gemeinnützige Vereine) eigener Wahl bei Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Start des Schuljahres 2021/22.

2. Die Einführung der Maßnahme entsprechend bekannt zu machen, d.h. eine Übersicht über das Angebot der Sportvereine an alle Berechtigten zu verschicken. Die Einlösung erfolgt durch die Kinder und Jugendlichen (bzw. deren Eltern) nach eigenem Belieben innerhalb eines Jahres selbst.

3. Die Fortführung des Projekts nach erfolgter Pilotphase für alle Schülerinnen und Schüler im dritten Grundschuljahr.

In der Stadt Aachen leben Stand 31.12.2021 ca. 70.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 4 und 25 Jahren. Davon sind rund 27.000 zwischen 4 und 17 Jahre alt und rund 43.000 zwischen 18 und 25 Jahre alt. Etwa ein Drittel dieser Personen ist bereits Mitglied in einem Sportverein. Während es von 2019 zu 2020 einen Anstieg der Mitgliedszahlen der Personen bis 25 Jahre um 3 % (817) gab, sanken die Mitgliedszahlen von 2020 zu 2021 (Meldungen bis 28.02.2021) um rund 8 % (2.047).

Ausgehend von einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von 90 € pro Jahr würden Kosten für die Sportgutscheine zwischen 6,3 Mio (Inanspruchnahme durch alle Personen) und 2,1 Mio (Inanspruchnahme von einem Drittel der Personen) entstehen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass auch die Personen, die bereits Mitglied in einem Sportverein sind, die Möglichkeit erhalten würden, einen Sportgutschein einzulösen.

Anzumerken ist, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, für Aktivitäten, unter anderem im Bereich Sport, einen Leistungsanspruch in Höhe von 180 € jährlich haben.

Unabhängig von diesem Leistungsanspruch hat der Fachbereich Sport in Zusammenarbeit mit dem „Nele und Hanns Bittmann e.V., „Hilfsfonds für Kinder in Not in der Region Aachen“, mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 einen so genannten „Schulsportfonds“ eingerichtet.

Ziel des Vereins ist es, Kindern in Notsituationen eine einmalige oder wiederholte finanzielle und/oder

ideelle Hilfe zukommen zu lassen. Antragsberechtigt sind Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten oder über ein ähnlich geringes Familieneinkommen verfügen. Förderfähig sind die Ausstattung mit Sportkleidung und Sportschuhen, sowie die Mitgliedsbeiträge oder Kursgebühren für zeitlich begrenzte offene Sportangebote. Der Verein stellt hierfür der Sportverwaltung die finanziellen Mittel zur Verfügung, welche in Zusammenarbeit mit den Schulen die unkomplizierte Abwicklung übernimmt.

Die Bereitstellung eines Sportgutscheines erfordert zunächst eine Abfrage bei den Vereinen, ob und in welchem Umfang noch Kapazitäten für Neuaufnahmen vorhanden sind. Neuaufnahmen in größerer Zahl können nur dann stattfinden, wenn die Vereine über eine ausreichende Anzahl von Übungsleiter*innen verfügen. Dies ist nicht in allen Vereinen gegeben. Außerdem sind die Trainingsmöglichkeiten durch die zur Verfügung stehenden Platz- und Hallenzeiten begrenzt. Entsprechend der Abfrage ist eine Liste mit realisierbaren Vereinsangeboten zu erstellen. Dies vor allem auch, um nicht eine hohe Zahl von Begehrlichkeiten zu wecken, die nicht bedient werden können.

Fraglich ist, ob die bei Durchführung der in dem Antrag unter 1. und 2. genannten Maßnahmen entstehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg stehen. Der entstehende Arbeitsaufwand würde auch einen zusätzlichen Personalbedarf auslösen, da im Fachbereich Sportdafür keine Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Ein Ansatz für die Ausgabe eines Sportgutscheins könnte sein, eine bestimmte Altersgruppe auszuwählen, z.B. Grundschüler*innen allgemein oder Grundschüler*innen einer bestimmten Klasse. In Aachen besuchen aktuell 7590 Kinder eine städtische oder private Grundschule. Rund 1900 Kinder besuchen eine der 4 Klassen. Ein Vorteil wäre, die Erreichbarkeit der Kinder über die Schulen. Sowohl das Angebot als auch die Ausgabe des Sportgutscheins könnte über die Schulen abgewickelt werden. Auch diese Variante würde einen dauerhaften Personalbedarf von ca. ½ Stelle beimFachbereich Sport auslösen, da die komplette alljährliche Koordination und Abwicklung dort erfolgen müsste. Ausgehend von einem durchschnittlichen Vereinsbeitrag für diese Altersklasse in Höhe von 70 € jährlich, würden Kosten für die Sportgutscheine, z.B. für die Erstklässler in Höhe von maximal 1.900 x 70 € = 133.000 € entstehen.

Es gibt folgende Beispiele anderer Kommunen:

Die Stadt Dortmund schenkt jedem Kind zu seinem 4. Geburtstag einen Sportgutschein im Wert von 50,00 €.

Die Stadt Mülheim verteilt einen Sportgutschein an Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende des Grundschulalters, die noch nicht Mitglied in einem Mülheimer Sportverein sind, für eine kostenlose, einjährige Mitgliedschaft.

Die Stadt Duisburg gibt in Kooperation mit dem Stadtsportbund Duisburg allen Erstklässlern, die noch nicht Mitglied in einem Sportverein sind, einen Gutschein, der zu einer einjährigen Vereinsmitgliedschaft in einem an der Aktion teilnehmenden Verein berechtigt.

Die Stadtsportbund Braunschweig verteilt Sportgutscheine an Erstklässler. Der Sportgutschein kann nur einmalig in einem Verein eingelöst werden, in dem das Kind nicht bereits Mitglied ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-02-24 FB 52_0065_WP18 Aachen bewegen_ Spor SAO.pdf

29.11.2024

1013.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 17.03.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:08