Dauerhafter Wegfall der Parkplätze an der Saarstraße zugunsten einer den Zielen des Radentscheids entsprechenden Protected Bike Lane; Tagesordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 16.02.2022
FB 61/0359/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Van den Hurk schlägt vor, den Beschluss wie folgt zu ergänzen: „der provisorische Radfahrstreifen soll noch über die Baustellenzeit hinaus verlängert werden.“
Herr Lindemann sagt, die Verwaltung solle beauftragt werden, Entwürfe zu machen – zum jetzigen Zeitpunkt sei es verfrüht, Vorschläge zu machen. Er schlägt vor, sich die detaillierten Ergebnisse zunächst anzuhören, bevor man beschließt.
Herr Neumann erklärt noch einmal die Idee des TO-Antrags, nämlich dass die deutliche Besserung für den Radverkehr seit dem Beginn der Baustellenführung an dieser Stelle beibehalten werden soll. Er schlägt vor, dass die Verwaltung in einem der kommenden Ausschüsse vor Maßnahmenende erneut dazu berichten soll.
Herr Achilles betont, es sei wichtig, dass was wir jetzt haben, nicht zurückzubauen um es dann später erneut anzupacken. Die Umsetzung muss nicht zeitlich an das Ende der Baumaßnahme Ludwigsallee anschließen. Er schließt sich dem Beschlussvorschlag der SPD an.
Hr. Blum bemängelt, dass ohne Grundlage („es ist derzeit nicht möglich, detaillierte Ergebnisse vorzulegen“) kein Beschluss gefasst werden kann. Es soll eine erneute Vorlage geben, wenn detaillierte Erkenntnisse vorliegen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat mit Datum vom 16.02.2022 den Antrag gestellt, das Thema „Dauerhafter Wegfall der Parkplätze an der Saarstraße zugunsten einer den Zielen des Radentscheids entsprechenden Protected Bike Lane“ auf die Tagesordnung des Mobilitätsausschusses am 17. März 2022 zu setzen (vgl. Anlage 1).
Einschätzung der Verwaltung
Aktuell läuft im Bereich der Ludwigsallee ein Vollausbau der Straße unter Vollsperrung. Der Umleitungsverkehr wird für beide Fahrtrichtungen im Zweirichtungsverkehr über die Saarstraße geführt, welche normalerweise eine Einbahnstraße ist. Zur Führung des Radverkehrs wurden die Längsparkstände aufgehoben und teilweise durch Leitelemente baulich von der Fahrbahn abgetrennt (vgl. Anlage 2).
Neben der Baumaßnahme auf der Ludwigsallee stehen in Kürze in dem nordwestlichen Bereich des Alleenrings weitere teils sehr umfangreiche Baumaßnahmen (vgl. Anlage 3) an:
- radentscheidkonforme Umgestaltung der Bastei (Planungsbeschluss liegt vor)
- eine Asphaltmaßnahme am Pontwall (soll im April 2022 erfolgen)
- Ersatzneubau der Brücke Turmstraße (Baubeginn Mai 2022)
- weitere Regionetzmaßnahmen in der Turmstraße im Bereich Brücke bis Maastrichter Straße (voraussichtlich 2022/23)
Somit ergibt sich zwischen der Maastrichter Straße und der Bastei ein ca. 1,5 km langer Bereich auf dem nordwestlichen Alleenring, in dem – mit Ausnahme der Ludwigsallee – die Verkehrsflächenverteilung überprüft und an die aktuellen Erfordernisse zur Verbesserung der Verhältnisse für die Verkehrsträger des Umweltverbundes angepasst werden muss. Dazu gehört auch eine Überprüfung im Hinblick auf die Ziele des Radentscheids unter Berücksichtigung der anderen Verkehrsarten. Die Verwaltung hat mit den Planungsüberlegungen für die Bereiche begonnen und wird die ersten Teilbereiche in Kürze in die politische Beratung einbringen, um nach der Beteiligung der Bürgerschaft die notwendigen Beschlüsse zur Verkehrsflächenaufteilung einzuholen.
Die Saarstraße istein Bestandteil dieses Bereiches. Die o.a. Anforderungen gelten für die Saarstraße in gleicher Weise. Die Verwaltung wird auch für die Saarstraße die Möglichkeiten der Verkehrsflächenaufteilung darstellen, darunter auch die im Antrag benannte Protected Bike Lane. So bald wie möglich werden für die Saarstraße die Planungen in die politische Beratung eingebracht, um nach einer Bürger*innenbeteiligung die notwendigen Beschlüsse einzuholen.
Fazit
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es der Verwaltung nicht möglich, detailliertere Ergebnisse vorzulegen.
Kosten und Finanzierung
Kosten und Finanzierung können erst im Laufe der weiteren Planungsschritte ermittelt bzw. geklärt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
Es handelt sich derzeit um eine reine Information.
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in event. Vorlagen für event. Beschlüsse für diesen Bereich dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 111679
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111679
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-07 FB 61_0359_WP18 Dauerhafter Wegfall SAO.pdf
23.10.2024
5.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 26
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirats
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 17.03.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:09