24. März 2022 um 15:00, Rathaus
TOP 3Öffentlich
Verpflichtung der Beisitzer*innen und des Kreiswahlausschusses gem. § 3 Landeswahlordnung (LWahlO) zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratungsergebnis:ungeändert beschlossen
Beratung
Die Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer und Beisitzerinnenund die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit überdie ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle demWahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Technische Details
ID: 111691
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111691
Grunddaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 15.05.2022
- Gremium
- Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2022)
- Datum
- Do., 24.03.2022
- Uhrzeit
- 15:00
- Anlass
- Öffentliche Sitzung
- Status
- öffentlich