TOP 3Öffentlich

Verpflichtung der Beisitzer*innen und des Kreiswahlausschusses gem. § 3 Landeswahlordnung (LWahlO) zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer und Beisitzerinnenund die Schriftführerin zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit überdie ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle demWahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 15.05.2022
Gremium
Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2022)
Datum
Do., 24.03.2022
Uhrzeit
15:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Status
öffentlich