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Bestellung der Schriftführung für den Kreiswahlausschuss

FB 01/0216/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Oberbürgermeisterin schlägt vor, Frau Renée Stühlen, FB 01, zur Schriftführerin des Kreiswahlausschusses sowie Daniel Konecny, FB 01, zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.Der Kreiswahlausschuss nimmt den Vorschlag einstimmig an.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Oberbürgermeisterin schlägt vor, Frau Renée Stühlen, FB 01, zur Schriftführerin des Kreiswahlausschusses sowie Daniel Konecny, FB 01, zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Über die im Kreiswahlausschuss gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird gem. § 52 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NW von dem/der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses und einem/einer vom Kreiswahlausschuss zu bestellenden Schriftführer*in unterzeichnet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-03-01 FB 01_0216_WP18 Bestellung der Schri SAO.pdf

27.11.2024

129.5 KB

Metadaten

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Ö 2
Sitzung
öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl am 15.05.2022
Gremium
Kreiswahlausschuss (Landtagswahl 2022)
Datum
Do., 24.03.2022
Uhrzeit
15:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:11