Weiterbildungskolleg der StädteRegion Aachen – aktuelle Situation
FB 45/0191/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Dr. Blüggel teilt mit, dass nach dem neuen Weiterbildungsgesetz der Zweite Bildungsweg bei den Volkshochschulen gestärkt wird.
Frau Griepentrog betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit dem Regelschulsystem.
Herr Fischer konstatiert einen landesweiten Rückgang in der Nachfrage.
Frau Dr. Blüggel entgegnet, dass im College der Volkshochschule im Unterschied zum Weiterbildungskolleg gleichbleibende Teilnehmer*innenzahlen zu verzeichnen sind.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Betriebsausschuss VHS nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im November 2021 informierte die StädteRegion Aachen den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen über die rückläufige Entwicklung der Schüler*innenzahlen bei dem Weiterbildungskolleg (Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg) der StädteRegion Aachen. Aufgrund dessen hat die StädteRegion den Entschluss gefasst, dass das Beschulen an den derzeit vorhandenen drei Standorten (Bischofstraße Aachen, Eintrachtstraße Aachen, Würselen) nicht in Gänze aufrechterhalten werden kann. Daher hat die StädteRegion die Absicht mitgeteilt, die von der Stadt Aachen angemieteten Räumlichkeiten in der Bischofstraße (Hugo-Junkers-Realschule) zum 31.07.2022 zu kündigen. Gleichzeitig wird eine Ausweitung der Nutzungszeiten der angemieteten Räumlichkeiten in der Eintrachtstraße beabsichtigt.
Diesbezüglich hat am 09.02.2022 eine erste Ortsbesichtigung des Gebäudes Eintrachtstraße mit Vertreter*innen der StädteRegion sowie der Abteilung Schule der Stadt Aachen stattgefunden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass nach derzeitigem Stand durch die Ausweitung der Nutzungszeiten der derzeit bereits an die StädteRegion vermieteten Räumlichkeiten bis in die Abendstunden die Räume der Bischofstraße kompensiert werden könnten, so dass zeitnah die weiteren (vertraglichen) Abstimmungen erfolgen werden.
Über diese Entwicklung informiert die StädteRegion den Ausschuss für Schule, Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Städteregionsausschuss sowie den Städteregionstag mit beigefügter Vorlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 111835
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=111835
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-02-16 FB 45_0191_WP18 Weiterbildungskolleg SAO.pdf
9.11.2024
187.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses VHS
- Gremium
- Betriebsausschuss VHS
- Datum
- Do., 31.03.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:15