Entschärfung des Gefahrenpunktes Krefelder Straße durch Geschwindigkeitsbeschränkung bzw. weitere MaßnahmenBürgerantrag vom 12.12.2021
FB 61/0383/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dopatka stellt den Antrag kurz vor, begrüßt den Antragsteller, Herrn Dinslaken, und erteilt diesem das Wort.
Herr Dinslaken stellt sich kurz vor und schildert im Anschluss die momentane Situation an der Krefelder Straße unter Zuhilfenahme von einer Auswahl an Bildern. Herr Dinslaken setzt ein besonderes Augenmerk auf die Krefelder Straße stadteinwärts und berichtet, wie unübersichtlich die Verkehrssituation dort sei. Insbesondere auf dem vierspurigen Abschnitt der Straße seien die Ortseingangsschilder schwer einsehbar, da diese teilweise durch größere PKW oder LKW verdeckt würden. Hierdurch sei für Verkehrsteilnehmer*innen nicht eindeutig nachvollziehbar, welche Geschwindigkeitsbeschränkung gelte, da auf dem zweispurigen Abschnitt eine Richtgeschwindigkeit von 70 km/h ausgeschildert sei. Sein Vorschlag sei es, die Ortstafeln vor die Einmündung der Zufahrt der Justizvollzugsanstalt zu positionieren, so dass die Verkehrssituation an dieser Einmündung ebenfalls beruhigt werde. Als besonders kritisch sehe Herr Dinslaken die Situation für linksabbiegenden Verkehr in Richtung Würselen und er mahnte ebenfalls erneut, wie problematisch es sei, wenn LKW die Ortseingangsschilder verdecken würden. Außerdem berichtet er von einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA), der ebenfalls auf die unübersichtliche Situation an der Einmündung aufmerksam mache. Der Vorschlag der Verwaltung, die Ortstafeln 50 m zu versetzen, mache für ihn keinen Sinn, man solle doch direkt die Einmündung der JVA mitdenken.
Herr Dopatka bedankt sich bei Herr Dinslaken und erläutert den weiteren Ablauf. Als nächstes erteilte er Herrn Friedrich Havertz von FB 61 das Wort und im zweiten Schritt gäbe es eine Diskussion. Hierbei stellt er erneut klar, dass der Dialog zwischen Bürger*innen, Politik und Verwaltung der Sinn des Bürgerforums sei und dass das Bürgerforum darüber hinaus Befugnis habe, Empfehlungen auszusprechen.
Herr Havertz stellt zunächst klar, dass die Ortstafel nicht wie fälschlicherweise von Herrn Dinslaken angenommen platziert werde, wo die Ortschaft, sondern dort, wo die Bebauung beginne. Im Falle der Krefelder Straße sei das unmittelbar vor dem Knoten Prager Ring, weswegen eine Versetzung der Ortstafeln vor die Einmündung der JVA nicht möglich sei. Außerdem gibt er zu bedenken, dass es der vierspurigen B 57 trotz einer höheren Geschwindigkeit von 70 km/h auf nicht zu einem erhöhten Unfallaufkommen käme. Die Polizei habe dies geprüft und die Geschwindigkeit sei auf diesem Abschnitt kein auffälliger Faktor für Unfälle. Er wiederholt den Vorschlag der Verwaltung, die Ortstafel 50 m in den zweispurigen Abschnitt zu versetzen, der Landesbetrieb Straßen.NRW habe hier auch schon grünes Licht gegeben. Die Verkehrssituation sei „tragbar“ und die Einmündung sei nun mal nicht der Beginn der Bebauung. Herr Dinslaken meldet sich mit einer Zwischenfrage, ob es denn möglich wäre, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ab dem Bereich der Einmündung zu realisieren, wenn die Ortstafeln „nur“ 50 m versetzt werden, woraufhin Herr Havertz antwortet, dass hierfür die gesetzliche Legitimation fehle. Jede Geschwindigkeitsreduzierung bedürfe einer gesetzlichen Legitimation, die hier aufgrund niedrigem Unfallaufkommen fehle.
Herr Dopatka bedankt sich bei Herr Dinslaken sowie Herrn Havertz und erteilt Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt das Wort.
Frau Scheidt bedankt sich ebenfalls und erläutert, dass sie eine Lanze für das Versetzen der Ortstafeln hinter die Einmündung brechen wolle. Sie selber sei aufgrund ihrer Tätigkeit als Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA häufig selber vor Ort und fahre in dieser Verkehrssituation selber nicht sicher. Für Menschen, die mit dieser Situation nicht vertraut wären, sei es sehr wohl eine unsichere Situation, ohne Ampel auf eine schnell befahrene Straße abzubiegen. Darüber hinaus müsse man den starken Verkehr durch die Gärtnerei, die Kläranlage und Besucher der JVA in das Bild miteinbeziehen.
Herr Dopatka wendet sich erneut an Herrn Havertz und fragt diesen, ob es irgendwie möglich sei mit Straßen.NRW diesbezüglich in den Dialog zu treten und die Situation an der Einmündung durch Ortstafeln oder Geschwindigkeitsbegrenzung zu entschärfen. Herr Havertz antwortet und verweist abermals auf die StVO, die besagt, dass Ortstafeln mit der Bebauung beginnen und es für jedes Straßenschild eine rechtliche Grundlage benötige.
Herr Dopatka bedankt sich für die Ausführung und erteilt Herrn Jan van den Hurk das Wort.
Herr van den Hurk ist erfreut über den Vorschlag von Herrn Dinslaken und bedankt sich ebenfalls. Die Verkehrssicherheit läge der SPD sehr am Herzen, er könne die Situation sehr gut nachvollziehen und weise auf den starken Verkehr an diesem Abschnitt hin. Er ergänzt außerdem, dass das Straßenverkehrsrecht hochkomplex und kompliziert sei, was im Alltag nicht tragbar sei. Die Frage über die Situation an der Einmündung sei für ihn immer noch offen. Bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt er Herrn Havertz die Frage, ob neben der Polizei auch der Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) kontrolliere. Dieser verneint dies, da FB 32 nur in besonders gefährdeten Bereichen kontrolliere und außerdem stadteinwärts am Platz für den Radarwagen mangele. Er verweist wieder auf die Aussage der Polizei, dass Geschwindigkeit kein Problem sei, erkläre sich aber bereit, noch einmal nachzufragen.
Kaj Neumann gibt zu bedenken, dass die StVO den Kommunen die Hände binde und fordert, dass die Bundes- bzw. Landesebene den Kommunen mehr Freiheiten gebe. Insbesondere Lärm und Umweltschutz seien nicht in der StVO geregelt.
Herr Daniel Hecker formuliert die Frage, ob nicht erneut geprüft werden könne, ob Ortstafeln nicht an Ort und Stelle verbleiben können und diese in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder von 50 km/h an der Einmündung zur Kläranlage aufgestellt werden. Ihm sei bewusst, dass dies ein kompliziertes Unterfangen sei, aber er bitte nochmal, mit Straßen.NRW in den Dialog zu gehen.
Herr Dinslaken erhält erneut das Wort und fordert entgegen des Vorschlags der Stadt, dass nach der Einmündung bis zur Ortstafel die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt werde, da es keinen Sinn ergebe, ca. 50 m vor der Ortstafel zu beschleunigen. Bezüglich der Kontrolle der Geschwindigkeit berichtet er, wie er auf der Höhe der 100,5 Arena durch eine Geschwindigkeitskontrolle „geblitzt“ wurde, versichert aber, dass es ihm bei dem Antrag nicht um diesen Vorfall ginge. Seiner Ansicht nach, sei es nötig, dass auch an anderen Zufahrtsstraßen (Bspw. Eulersweg, Prager Ring, etc.) Ortsschilder platziert würden, Herr Havertz entgegnet, dass das die StVO nicht hergebe.
Herr Geber erwähnt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen in Vergangenheit öfter Anlass für Anträge an das Bürgerforum waren und bittet darum, dem Gremium noch folgende Informationen zur Verdeutlichung der Situation darzulegen, da dieses nicht aus der Vorlage hervorgeht:
-Wie groß ist der letztendlich verbleibende Streckenanteil, welcher mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h versehen ist?
-Welche Institution entscheidet letztendlich über die Verkehrsanordnung? Seiner Auffassung nach, ist dies nicht Strassen.NRW..Die Stellungnahme von Strassen.NRW schließt nicht aus, dass von dort eine Reduzierung auf 50 km/h erfolgen kann.
Dieser gesamte Abschnitt Krefelder Str./Aachener Str. (Bereich Würselen) würde darüber hinaus einem „Flickenteppich“ an Geschwindigkeiten gleichkommen, welches zu Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer*innen führt. Eine Vereinheitlichung in diesem Bereich würde sich auf eine Einhaltung von 50 km/h auf der gesamten Krefelder Str. auswirken. Daran kann nur allen gelegen sein. Herr Havertz ergreift erneut das Wort und erklärt, dass Radialstraßen in die Baulast von Straßen.NRW fielen und nennt als Beispiele unter anderem die Monschauer Straße, die Eupener-, die Lütticher- oder eben die Krefelder Straße. Diese Radialstraßen führen den Verkehr zwischen Gemeinden. Er räumt allerdings ein, dass Straßen.NRW keine Weisungsbefugnis habe, sondern in Streitfällen dann die Bezirksregierung in Köln entscheide. Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für den Straßenzug gelte, Ortstafeln wiederum auch für abbiegende Fahrzeuge. Er hielte aus diesem Grund an der Idee fest, die Ortstafeln zu verlegen und die Sichtbarkeit dieser für alle zu gewährleisten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Einmündung der Kläranlage sei möglich, sein Vorschlag:
-Ortstafeln 50 m versetzen sowie
-Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Einmündung zur Kläranlage.
Frau Andrea Derichs berichtet, sie fahre diese Strecke täglich und in Richtung Würselen sei exakt dies der Fall, also müsse es ja auch in die andere Richtung funktionieren. Sie stimme dem Vorschlag von Herr Havertz zu. Herr Dopatka fasst das bisher Gesagte zusammen und schlägt vor, die Verwaltung solle prüfen, ob zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet werden können, er vertraue der Verwaltung bezüglich der genauen Position dieser Schilder.
Auf Herr Dinslakens Beharren auf zusätzliche Beschilderung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch auf Höhe des ADACs. Auf erneute Nachfrage von Herrn Dopatka entgegnet Herr Havertz abermals, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Die Ortstafel regele das eindeutig, eine weitere Beschränkung sei nur zulässig, wenn diese etwas ändere. Ebenfalls müsse die Ausschilderung über die Kennzeichnung der Umweltzone verschoben werden, um ausreichend Platz für die versetzten Ortstafeln zu gewährleisten.
Herr Dopatka schlägt schließlich vor, die Ortstafeln zu versetzen, aber auch eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Höhe der Justizvollzugsanstalt einzurichten, um die Situation dort zu entschärfen. Auf Nachfrage von Herrn Havertz hin, wie mit dem Verkehr stadtauswärts umgegangen werden solle, äußert sich Frau Scheidt, dass alle Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Sicherheit brächten, richtig und wichtig seien. Es sollen also, auch der Eindeutigkeit halber, beide Fahrtrichtungen in die Geschwindigkeitsbegrenzung miteinbezogen werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Ortseingangstafeln „Aachen“ auf der Krefelder Straße um ca. 50m bis in den zweistreifigen Teil vorgezogen werden und hierdurch jeder vorbei fahrende Verkehrsteilnehmende zumindest eine der beiden Ortstafeln eindeutig sehen kann.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Petition vom 12.12.2021 an Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen beantragt Herr Anton Dinslaken,
-die Einmündung Kläranlage in die Krefelder Straße zu signalisieren,
- die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bereits vor der Einmündung Kläranlage durch Versetzen der Ortstafeln oder eine vorgelagerte Beschilderung nach Z. 274-50 StVO auf 50 km/h zu reduzieren und
- in den von der Krefelder Straße abgehenden Seitenstraßen Eulersweg und Prager Ring die dort geltende innerörtliche Höchstgeschwindigkeit nochmals durch Z. 274-50 StVO „50“ in Erinnerung zu bringen.
Die Straßenverkehrsbehörde des FB 61/400 hat nach Prüfung der ausführlichen Darlegungen des Antragstellers mit mail vom 09.02.2022 Herrn Dinslaken zu den einzelnen Forderungen wie folgt geantwortet:
„Nach Prüfung Ihrer Einlassungen und Abstimmung mit der Polizei bezüglich Gefahrensituation sowie dem Landesbetrieb Straßenbau als für das in Rede stehenden Stück Krefelder Straße zuständigem Straßenbaulastträger kann ich nunmehr abschließend auf Ihre Petition zurück kommen.
§ 3 Abs.1 der Straßenverkehrsordnung legt zum allgemeinen Fahrverhalten aller Verkehrsteilnehmenden unabhängig von jeweils ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten fest:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
Aus dieser Vorschrift ist zu entnehmen, dass die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten keinesfalls Richtgeschwindigkeiten sind, sondern z.B. bei dichtem Berufsverkehr oder besonderer Witterungslage oftmals auch deutlich langsamer gefahren werden muss, um die Verkehrssicherheit im Straßenraum mit ein- und ausbiegendem Querverkehr zu gewährleisten. Die ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten finden in der Regel in verkehrsschwachen Zeiten (Wochenende, nachts) Anwendung, wenn die freien Fahrstreifen vielleicht auch höhere Geschwindigkeiten ermöglichen könnten.
Die vor Ort angeordneten Verkehrsbeschränkungen (Haltverbote, Abbiegeverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen u.a.) sind nie beliebig gewählte Verkehrslenkungsmaßnahmen, sondern immer das Ergebnis einer gründlichen Prüfung der zuvor bestandenen Verkehrslage.
§ 39 (1) StVO legt als Entscheidungskriterium fest: "Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Die auf der Krefelder Straße zwischen Autobahn und Kreuzung Prager Ring in beiden Richtungen ausgeschilderten 70 km/h sind schon reduzierte Geschwindigkeiten, um das Abbremsen vor auf Gelb umspringenden Signalanlagen aus geringeren Fahrgeschwindigkeiten zu ermöglichen und auch das Ein- oder Ausbiegen aus angrenzenden unsignalisierten Nebenstraßen oder Grundstücksausfahrten zu gewährleisten. Wir befinden uns aber weiterhin dort außerhalb geschlossener Ortschaften und die Krefelder Straße hat als Bundesstraße (B 57) auf freier Strecke auch die Funktion, den Verkehr leistungsfähig zu entfernteren Zielen zu transportieren. Die Polizei hat die in den letzten 5 Jahren aufgenommenen Verkehrsunfälle in diesem Straßenstück ausgewertet und lediglich einen einzigen gefunden, der auf Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Insofern ist die o.g. zwingende Voraussetzung für die Anordnung weitergehender Verkehrsbeschränkungen nicht gegeben und ich werde als Ergebnis des Anhörverfahrens die Geschwindigkeit nicht auf unter 70 km/h reduzieren.
Ihre Darlegung, unter welchen Voraussetzungen ein auf dem linken Geradeausfahrstreifen Fahrender sowohl die rechte als auch die linke Ortseingangstafel nicht sieht, ist sicherlich nicht ganz auszuschließen, ist aber auf jede Stelle übertragbar. Auch auf zweistreifigen Landstraßen kann es passieren, dass ein Verkehrsteilnehmer den anderen in einem Moment überholt, wo der Überholte rechts ein Verkehrsschild verdeckt. Im normalen Berufsverkehr stellt dies jedoch kein nennenswertes Problem dar.
Ihr Hinweis, man könne doch zur Klarstellung hinter der Kreuzung Krefelder Straße / Eulersweg geradeaus und in den seitlich wegführenden Straßen die jetzt geltenden 50 km/h durch weitere Z. 274-50 StVO nochmals in Erinnerung bringen, ist ebenfalls nicht StVO-konform.
Die Verwaltungsvorschriften vor §§ 39-43 StVO legen unter I) fest: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen. Dies gilt auch für die Anordnung von Verkehrszeichen einschließlich Markierungen, deren rechtliche Wirkung bereits durch ein anderes vorhandenes oder gleichzeitig angeordnetes Verkehrszeichen erreicht wird. Abweichungen bedürfen der Zustimmung der obersten Landesbehörde."“
Nach Erhalt dieser mail forderte Herr Dinslaken mit Rückmail vom 10.02.2022 erneut das Versetzen der Ortstafeln in den zweistreifigen Ampelstauraum der Krefelder Straße. Hierdurch sei gewährleistet, dass jeder fahrende Wagen zumindest an einer der beiden Ortstafeln unmittelbar vorbeifährt und diese nicht durch beiderseits zurückstauende Großfahrzeuge in ihrer Sicht verdeckt werden. Eine nochmalige Einbeziehung des Landesbetriebes Straßenbau ergab nun deren Bereitschaft zum beantragten Versetzen der Ortstafeln um ca. 50m stadtauswärts entsprechend beiliegender Systemskizze. Nach Behandlung im Bürgerforum und entsprechender zustimmenden Kenntnisnahme wird FB 61 die Änderung der Beschilderung gegenüber strassen.nrw anordnen und dort die Änderung zeitnah umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 112054
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=112054
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-29 FB 61_0383_WP18 Entschaerfung des Gef SAO.pdf
13.11.2024
3.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4.1
- Sitzung
- Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 05.04.2022
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Status
- öffentlich
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:16