TOP 8Öffentlich

IT-Hausmeister*Innen - Anforderungsprofil

FB 45/0223/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Koch von der regio-IT anwesend.

Herr Fagot berichtet von dem Arbeitsauftrag aus der letzten Ausschusssitzung und den erfolgten Arbeitsschritten. Unmittelbar nach der letzten Ausschusssitzung sei kurzfristig ein Termin mit Vertretungen der Grundschulen, Herrn Lennartz vom städtischen Fachbereich Personal und Organisation, Frau Griepentrog und Vertrter*innen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule koordiniert worden, um die bestehenden Anforderungen gemeinsam zu erörtern und zu definieren. Er verweist darauf, dass sich die Ergebnisse aus diesem konstruktiven Dialog, die von Seiten der Grundschulen kommuniziert worden seien, in der Vorlage fänden. Diese seien anschließend mit der regio iT abgestimmt worden mit der Fragestellung, ob die genannten Anforderungen so umsetzbar seien. Nach erster Aussage der regio-iT sei dies grundsätzlich möglich.

Herr Rohé dankt der Verwaltung für die Erstellung des Konzepts. Dies sei aus seiner Sicht eine Lösung, mit der man gut leben könne. Er befürwortet, dass es eine zentrale Ansprechperson für die Grundschulen gebe. Das vorgelegte Konzept sei noch nicht in allen Belangen perfekt, aber ein guter Anfang. Er spricht sich dafür aus, die Erfahrungen aus den Grundschulen abzuwarten und perspektivisch im Bedarfsfall die Möglichkeit einer Erweiterung zu prüfen.

Herr Brantin dankt der Verwaltung ebenfalls dafür, dass sie unmittelbar nach der letzten Sitzung in die weitere Bearbeitung eingestiegen sei. Im Beschluss sei allerdings festgehalten worden, dass die Politik in einer gewissen Breite einzubinden und die regio-iT ebenfalls zu beteiligen sei. Die in der Vorlage benannten Punkte seien nachvollziehbar und gut, würden aber noch keine Grundlage für konkrete Regelungen oder die Erstellung einer Leistungsvereinbarung liefern. Er bittet daher darum, dass ein Gespräch unter Einbezug von Politik und regio-iT nachgeholt werde.

Frau Keller schließt sich den Ausführungen der CDU an. Es sei bereits gute Arbeit geleistet worden. Gleichzeitig würden Fragen offen bleiben. Auch ihre Fraktion wäre gerne bei einem weiteren Gespräch involviert, so dass sie den Wunsch nach einem Gespräch mit Politik und regio-iT unterstütze.

Frau Griepentrog äußert ihren Eindruck, dass bei einem weiteren Gespräch die gleichen Punkte zusammenkämen. Sofern es ungeklärte Fragen an die regio-iT gebe, könnten diese konkret benannt und unmittelbar geklärt werden, da Herr Koch anwesend sei. Fraglich sei, ob es in einem weiteren Gespräch zu einer besseren Klärung kommen könne. Ziel solle sein, dass die IT-Hausmeister nach den Sommerferien an den Start gehen könnten. Sie bittet Herrn Koch um eine Einschätzung in Bezug auf die mögliche zeitliche Umsetzung.

Frau Opitz erklärt, dass sie mit dem in dieser kurzen Zeit erarbeiteten Ergebnis zufrieden sei, da dies eine ausreichende Grundlage für die Umsetzung in den Grundschulen darstelle.

Herr Auler betont, dass Einigkeit darüber bestünde, den Grundschulen eine Unterstützung zukommen zu lassen. Der in der Vorlage aufgeführte Katalog enthalte gute Punkte. Dieser stelle jedoch kein Anforderungsprofil dar. Ein solches sei konkreter als ein Katalog. Aus diesem Grund habe man sich in der letzten Sitzung für ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung von Personen entschieden, die sich im IT Bereich konkret auskennen – u.a. auch mit der regio iT. Hierbei sei zu berücksichtigen, was innerhalb des Budgets möglich sei. Der aktuelle Katalog sei aus seiner Sicht eher ein Wunschzettel. In der Vorlage habe man lediglich mit der regio-iT abgestimmt, ob die formulierten Anforderungen leistbar seien. Unklar wäre aber weiterhin, ob dies innerhalb des Budgets möglich wäre. Auch die Frage der Skalierbarkeit sei nicht berücksichtigt. Es gebe keine Flexibilität für die Zukunft – diese werde aber benötigt. Herr Auler verweist darauf, dass der Beschlussentwurf aus der letzten Sitzung anders formuliert gewesen sei.

Frau Griepentrog formuliert, dass sie aus dem Beschluss den Auftrag verstanden habe, dass ein Anforderungsprofil erstellt werden sollte und zu klären gewesen sei, was beide Seiten voneinander erwarten würden. In der Kürze der Zeit sei aus ihrer Sicht nicht mehr leistbar gewesen. Auch sei die zuvor geforderte Detailtiefe von den Schulen nicht leistbar. Der Termin, der stattgefunden hat, habe dazu gedient, dass die Schulen ihre Probleme schildern konnten.

Herr Koch benennt zwei Möglichkeiten der Herangehensweise. Die erste Option sei (wie in diesem Fall in der Vorlage formuliert), dass die Stadt die regio-iT unter Einsatz von zwei VZÄ und der Information, welche Aufgaben zu bearbeiten sind, beauftrage. Die zweite Option sei, dass ein Serviceheft erstellt werde, in dem die Anforderungen konkret definiert und im nächsten Schritt geprüft würden, welche Kosten auf dieser Grundlage zu kalkulieren seien. Für welche Herangehensweise sich der Ausschuss bzw. die Verwaltung entscheide, sei davon abhängig, wo der Fokus gelegt werde.

Herr Rohé spricht sich dafür aus, die Vorlage mit dem aktuellen Beschlussentwurf zu beschließen. Es sollten weiterhin Gespräche zu diesem Thema stattfinden. Gleichzeitig könne es nicht die Aufgabe der Politik sein, ein Serviceheft zu definieren.

Herr Koch ergänzt den Vorschlag, dass eine Vertragslaufzeit von drei Jahren vereinbart, jedoch nach einem Jahr die Option der Überprüfung und Anpassung eröffnet werden könne. Bei dieser Vorgehensweise sei ein schneller Start möglich und es bestünde gleichzeitig die Option nachzusteuern.

Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass ihrer Ansicht nach mit den Ausführungen aus der Vorlage die Bedarfslagen in den Grundschulen benannt worden seien. Daran müsse sich nun anschließen, welche Dienstleistungen dafür erforderlich sind. Die Vorlage stelle hierfür die Basis dar, die im nächsten Schritt in eine Konzeption umgesetzt werden müsse.

Herr Jacoby merkt an, dass es grundsätzlich der richtige Weg gewesen sei, die Ausschussvorsitzende einzuladen. Im Gespräch mit den Grundschulen seien die Bedarfe abgefragt und gesammelt worden. Die Idee der letzten Beschlussfassung sei gewesen, die Fachleute aus den einzelnen Fraktionen einzubinden und gemeinsam mit der regio-iT den Rahmen festzulegen. Der erste Schritt sei aus seiner Sicht gemacht, die regio-IT müsse nun ein Angebot unterbreiten, das die Bedarfe der Grundschulen berücksichtige.

Frau Griepentrog verweist darauf, dass es aus ihrer Sicht zwei Eckpfeiler gebe. Zunächst den Beschluss zum Haushalt, entweder Personal oder die Kosten im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Der zweite Pfeiler sei dann die Frage, was die Grundschulen benötigen. Was fehle, sei zurzeit noch die Leistungsvereinbarung der regio-iT, welche Leistungen konkret angeboten würden. Sie fragt, ob die Erstellung einer solchen Leistungsvereinbarung in einem nächsten Schritt von der Verwaltung gemeinsam mit der regio-IT übernommen werden könne. Bestenfalls unter Berücksichtigung einer dynamischen Anpassung. Sofern ein weiteres Gespräch unter Einbindung der Politik gewünscht sei, müsse hier die Auswirkung auf die zeitliche Realisierung mit bedacht werden.

Herr Auler erläutert, dass im Folgenden definiert werden müsse, was konkret gewünscht werde. Entweder der Einsatz von zwei VZÄ Stellen bei der regio-iT,oder gewisse Qualitätsstandards. Von Seiten der regio-iT müsse geprüft werden, mit wie viel Personalkapazitäten dies leistbar wäre. Bei der Festlegung eines Leistungsstandards würde z.B. eine Mindestreaktionszeit festgelegt. Personal würde in diesem Fall bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden.

Herr Brötz ergänzt, dass zusätzlich auch die Refinanzierungskomponente über den Digitalpakt ein Thema sei. Dafür seien jedoch bestimmte Voraussetzungen zu berücksichtigen, damit eine Förderfähigkeit gegeben ist. Dies sollte bei weiteren Überlegungen mit einfließen. Die Entscheidung über die Leistungsvereinbarung sei über den Personal- und Verwaltungsausschuss zu treffen.

Frau Griepentrog gibt den Hinweis, dass für die Schulen ein Vorwärtskommen in dieser Sache wichtig sei.

Es wird folgender geänderter Beschlussvorschlag formuliert:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt das in der Vorlage formulierte Anforderungsprofil zustimmend zur Kenntnis.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit der regio-IT auf Grundlage des formulierten Anforderungsprofils der Schulen zu führen und eine Leistungsvereinbarung unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel zu erarbeiten. Hierbei soll nach Möglichkeit die Refinanzierbarkeit von Leistungen über den Digitalpakt geprüft und berücksichtigt werden.

Anschließend erfolgt die Beschlussfassung im Personal- und Verwaltungsausschuss. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung erhält die Leistungsvereinbarung zur Kenntnisnahme.

Herr Auler weist darauf hin, dass aus seiner Sicht frühzeitig die Bildung eines Arbeitskreises, bestehend aus Fachleuten der Fraktionen, erfolgen sollte, wenn der große Leistungsschein mit der regio-iT erstellt werde. Sinnvoll könnte hier eine Trennung zu inhaltlichen Fragestellungen und zu IT Fragestellungen sein, um die einzelnen Fachexpertisen einbinden zu können.

Beschluss

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt das in der Vorlage formulierte Anforderungsprofil zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit der regio-IT auf Grundlage des formulierten Anforderungsprofils der Schulen zu führen und eine Leistungsvereinbarung unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel zu erarbeiten. Hierbei soll nach Möglichkeit die Refinanzierbarkeit von Leistungen über den Digitalpakt geprüft und berücksichtigt werden. Anschließend erfolgt die Beschlussfassung im Personal- und Verwaltungsausschuss. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung erhält die Leistungsvereinbarung zur Kenntnisnahme.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die in der Vorlage benannten Anforderungen an die IT-Hausmeister*innen als verbindlichen Teil des Aufgabenprofils.


Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung sowie Kinder- und Jugendausschusses am 15.03.2022 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in Bezug auf die Vorlage „FB 45/0202/WP18 Umsetzung IT-Hausmeister*innen“ einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Austausch mit Vertretungen aus Verwaltung, Politik, Grundschulvertreter*innen und regio iT zu organisieren und die Erwartungen und Möglichkeiten zum weiteren Einsatz von IT-Hausmeister*innen zusammen zu tragen.

  1. Vorgehen der Verwaltung

Aufgrund der Beschlusslage wurde seitens der Verwaltung zu einem gemeinsamen Termin mit zwei Grundschulvertreter*innen sowie der Ausschussvorsitzenden als Vertreterin der Politik am 05.04.2022 eingeladen, um gemeinsam Anforderungen – insbesondere aus Sicht der Grundschulvertreter*innen – an den Einsatz von IT-Hausmeister*innen zu definieren.

Die unter Punkt 3 aufgeführten Ergebnisse wurden schließlich am 06.04.2022 der regio iT übermittelt. Seitens der regio iT wurde am 08.04.2022 zurückgemeldet, dass die Anforderungen durch die diese abbildbar seien. Vor einer etwaigen Beauftragung wird jedoch seitens der regio iT vorgeschlagen, den Leistungsumfang durch den Abschluss einer entsprechenden Leistungsvereinbarung (Service-Level-Agreement) genauer zu spezifizieren.

  1. Anforderungen an die IT-Hausmeister*innen

Grundsätzlich obliegt der First-Level-Support in Schulen dem Land NRW bzw. den Schulen selbst. In dem o. g. gemeinsamen Termin haben sich die Teilnehmer*innen daher auf die Empfehlung verständigt, dass der First-Level-Support in den Grundschulen künftig möglichst von zwei speziell geschulten Lehrkräften übernommen werden sollte, den sogenannten „Medienbeauftragten“. Bis dato verfügt jede Grundschule in der Regel über eine*n Medienbeauftragte*n. Zu den Aufgaben zählen insbesondere alle Probleme bei der täglichen Anwendung der Medientechnik, die kurzfristig vor Ort selbst gelöst werden können.

Nachfolgend beschriebene Anforderungen an die IT-Hausmeister*innen wurden bei dem o. g. Austausch definiert:

Organisatorische Anforderungen

  • Erstellen und zur Verfügung stellen einer Übersicht an die Grundschulen über
    • den/die zuständige*n IT-Hausmeister*in je Schule
    • die Kontaktdaten (Mailadressen)
    • die allgemeinen Leistungen, die durch die IT-Hausmeister*innen erbracht werden (insbesondere im Bereich des sog. „First-Level-Supports“)
  • den Schulen sollen feste IT-Hausmeister*innen zugeordnet werden, so dass ständig wechselnde Ansprechpartner*innen vermieden werden
  • es wird eine Funktionsmailadresse (bspw. „IT-Hausmeister“) eingerichtet, über die sowohl das Ticketsystem (sofern eine Verortung der IT-Hausmeister*innen bei der regio iT erfolgt) als auch direkt sämtliche IT-Hausmeister*innen erreicht werden
    • die Grundschulen sollen künftig sämtliche Anliegen/Fragen in Bezug auf den technischen Support an diese Funktionsmailadresse adressieren, so dass die Schule nicht im Vorfeld entscheiden muss, welche*r Ansprechpartner*in für welches Anliegen kontaktiert werden muss
  • die IT-Hausmeister*innen sollen jede Grundschule zu festen Terminen in einem Abstand von zwei Wochen für einen Zeitraum von 2-3 Stunden aktiv aufsuchen

Inhaltliche Anforderungen

Zu den Hauptanforderungen an die IT-Hausmeister*innen zählen insbesondere:

  • Beheben einfacherer Fehler vor Ort (genereller First-Level-Support)
  • Einweisung und Unterstützung der Medienbeauftragten
  • Aufstellung und Einrichtung der Geräte/Hardware
  • Verkabelung der Geräte/Hardware, die im Nachgang der Ersteinrichtung/Installation ggfs. erforderlich wird (bspw. AppleTV, Whiteboards)
  • das Unterstützen bei dem Einrichten der Hardware (bspw. iPads) in dem schulischen WLAN
  • die generelle (Erst-)Konfiguration von Endgeräten (u. a. Einweisen in den Prozess der Zuweisung von Apps)
  • Allgemeine und fortlaufende Einweisung in die Hardware/Endgeräte in technischer Hinsicht (nicht in Bezug auf Nutzungsmöglichkeit/Funktionsweisen konkreter Lernsoftware/-apps)
  • Unterstützen bei dem Zurücksetzen der iPads (Bedienung der Datensicherung und die Wiederherstellung von Systemkonfigurationen)
  • Fehlerbehebungen im Bereich des WLANs
  • Die Reparatur defekter Geräte bei dem Schulträger veranlassen
  • Direkte Weitergabe von vor Ort festgestellten Problemstellungen des Second-Level-Supports durch die IT-Hausmeister*innen an die zuständigen Mitarbeiter*innen der regio iT


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-04-05 FB 45_0223_WP18 IT-Hausmeister_Innen SAO.pdf

17.11.2024

151.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung
Gremium
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Datum
Do., 28.04.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:28

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

Öffnen