Verwendung von Ersatzgeldern
FB 36/0144/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Thiem teilt in Ergänzung zur Vorlage mit, dass im Vergleich zur Auflistung der Ersatzgeldverwendung, welche dem Naturschutzbeirat in der Sitzung im September 2021 zugegangen ist, eine neue Maßnahme hinzugekommen sei. Es handele sich hierbei um eine Waldentwicklungsmaßnahme an der Lütticher Straße.
Herr Mayr wünscht, dassdie Ersatzgeldausgabe in Höhe von 50.000,00 € für die Maßnahme „Landschaftsschutz mit Projektträger“ zukünftig differenzierter dargestellt werde.
Herr Prof. Dr. Wagner bittet um Erläuterung des Zusammenhangs der Ersatzgeldliste aus September 2021 und der aktuellen Vorlage im Hinblick auf die Finanzierung der NABU Naturschutzstation. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund im Jahr 2021 eine Finanzierung in Höhe von 21.756,00 € erfolgt sei und im Jahr 2022 lediglich in Höhe von 2.910,40 €. Dazu gibt Frau Thiem bekannt, dass eine Finanzierung der Naturschutzstation zu 20% aus den in dem jeweiligen Vorjahr vereinnahmten Ersatzgeld erfolge. Die Höhe hänge somit von den Ersatzgeldeinnahmen des jeweiligen Vorjahres ab und differiere insofern jährlich. Herr Dr. Engels ergänzt, dass die Naturschutzstation zu 80 % durch Fördergelder des Landes finanziert werde und zu 20% durch die Stadt. Der 20%ige städtische Anteil beinhalte zum Teil Ersatzgeld.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ersatzgeld ist zu leisten, wenn die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht zu vermeiden oder der Eingriff nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen ist (vgl. Bundesnaturschutzgesetz § 15 Abs. 6).
Mit Inkrafttreten des neuen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) am 25. November 2016 haben sich die Ersatzgeldbestimmungen geändert. Nach § 31 (4) LNatschG NRW ist das Ersatzgeld nunmehr innerhalb von vier Jahren durch die untere Naturschutzbehörde in ihrem Bereich zweckentsprechend einzusetzen, sofern nicht fachliche Gründe entgegenstehen. Für die Verwendung der Ersatzgelder stellen die unteren Naturschutzbehörden Listen auf, die durch aktuell notwendige Maßnahmen modifiziert werden. Die Listen sind dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Dem Naturschutzbeirat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 14.09.2021 eine Liste über die Verwendung der Ersatzgelder vorgestellt. Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen auch in diesem Jahr und in den Folgejahren die Ersatzgelder für die nachfolgenden Maßnahmen verwendet werden:
- Landschaftsschutz mit Projektträgern (jährlich ca. 50.000 €)
- städtischer Anteil an der Finanzierung der Naturschutzstation (2022 = 2.910,40 €)
- städtischer Anteil im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien Naturschutz (= ca. 6.600 €)
- kleinere aufwertende Naturschutzmaßnahmen, wie z.B. Kopfbaumschnitt und Pflegemaßnahmen und Erweiterung von Streuobstwiesen
Darüber hinaus ist in diesem Jahr geplant, im Bereich derLütticher Straße mit der Bepflanzung auf einer Fläche von ca. 3000 m² einen stufenweisen Waldsaum mit Strauch- und Baumzonen zu entwickeln. Die Kosten für diese Maßnahme werden auf ca. 12.000 € geschätzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 112451
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=112451
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-15 FB 36_0144_WP18 Verwendung von Ersat SAO.pdf
2.6.2025
138.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 26.04.2022
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:23