Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1001 – Sonnenscheinstraße / Neue Dauerkleingartenanlage -
FB 36/0148/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Liebmann wundert sich darüber, dass die Planung für 37 Kleingartenparzellen 40 PKW-Stellplätze vorsehe und fragt an, ob es möglich sei, dass die Parkplätze des anliegenden östlichen Gewerbebetriebes mit genutzt werden können. Hinsichtlich der in der Planung vorgesehenen Errichtung eines Vereinsheimes möchte er wissen, ob auch eine gemeinsame Nutzung des Vereinsheims der benachbarten Kleingartenanlage möglich sei. Ebenfalls erkundigt sich Herr Liebmann danach, ob geplant sei, das Gelände für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Herr Dr. Merbitz erwidert, dass im fraglichen Bereich bereits ein hoher Parkdruck bestehe; darüber hinaus sei der Parkplatz der anliegenden Kleingartenanlage bereits ausgelastet. Die Stellplatzanzahl resultiere aus einer Forderung des Planungsamtes. Herr Dr. Merbitz führt weiterhin aus, dass eine öffentliche Zufahrt zur Kleingartenanlage gegeben sein werde.
Herr Schumacher ist ebenfalls der Ansicht, dass anliegend zur neuen Kleingartenanlage ausreichende Parkplätze vorhanden seien und diese mitgenutzt werden könnten. Herr Dr. Merbitz verweist dazu auf seine bereits getätigten Ausführungen und bewertet dies als nicht umsetzbar. Frau Lürken fügt an, dass es sich hier um ein baurechtliches Problem handele, wonach ausreichende Parkplätze auszuweisen seien.
Herr Meiners findet es gut, dass hinsichtlich der Parkplätze die vorgetragenen Überlegungen angestellt würden und ist hier auch der Ansicht, dass dies nochmals verwaltungsintern geprüft werden müsse. Hinsichtlich der Nutzung des Vereinsheims teilt er mit, dass durch die Verlagerung der Kleingartenanlage eine seit Jahren gewachsene Gemeinschaft umsiedele und es schwierig sei, diese in eine andere auch gewachsene Gemeinschaft zu integrieren. Hier sehe er jedoch noch Diskussionspotential und sagt zu, dies nochmals mit dem Immobilienmanagement zu besprechen und eine Rückmeldung an den AUK zu geben.
Herr Stettner trägt vor, dass er kein gutes Gefühl dabei habe, der Vorlage zuzustimmen, bevor nicht alle offenen Fragen geklärt seien und schlägt daher die Vertagung des Tagesordnungspunktes vor. Herr Kiemes hingegen vertraut der Meinung des Immobilienmanagements und ist der Ansicht, dass die PKW-Stellplätze in vorgesehener Anzahl in die Planung einfließen sollten. Frau Brinner schließt sich dem Vorschlag des Herrn Stettner an. Auch Herr Schuch kann die Gründe, aus welchem PKW-Stellplätze in dieser Anzahl benötigt werden, nicht nachvollziehen und würde ebenfalls eine Vertagung des Tagesordnungspunktes befürworten. Herr Thomas schlägt vor, die noch offenen Fragen in den Beschluss aufzunehmen, so dass eine Vertagung nicht erforderlich sei.
Nach kurzer Unterbrechung der Sitzung und weiterer Diskussion einigt man sich darauf, einen Beschluss zu fassen unter dem Vorbehalt, dass seitens der Verwaltung eine Prüfung im Hinblick auf die Stellplatzoptimierung erfolgt. Eine entsprechende Stellungnahme zu den noch offenen Fragen wurde zwischenzeitlich seitens der Verwaltung abgegeben und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1001.
Darüber hinaus beschließt der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den Grün- und Freiflächenplan für die geplante Kleingartenanlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel der Planung ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den bisher als Mahd-Wiese genutzten Übergangsbereich zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet an der Sonnenscheinstraße zur Deckung des Bedarfs an Ersatzkleingärten im Stadtgebiet. Die Standortsuche hat die Fläche an der Sonnenscheinstraße als geeigneten Standort ergeben, da es sich um eine städtische Fläche handelt, diese im Nahbereich einer vorhandenen Kleingartenanlage liegt und die neue Anlage mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand zu verwirklichen ist. Kurzfristig soll ein Ersatz für die Kleingärten am Eisenbahnweg geschaffen werde, welche für die dortige bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden.
Es sollen 37 Kleingartengrundstücke untergebracht werden. Das Areal wird im Bebauungsplan insgesamt als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. Es werden Teilflächen für Stellplätze, Gemeinschaftsflächen (Vereinsheim), Zufahrten, Flächen für Lärmschutz und eine private Grünfläche ausgewiesen. Der Gehölzzug entlang der westlichen Plangebietsgrenze wird als Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Bebauungsplan geschützt. Darüber hinaus werden 3 Einzelbäume im nördlichen Plangebiet als zu erhalten festgesetzt. Die Fläche ist derzeit weitestgehend unversiegelt und durch besonders schützenswerte Böden geprägt.
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist von einem Versiegelungsgrad von maximal ca. 29% auszugehen, wobei ein Großteil hiervon auf teilversiegelte (Schotter-)Flächen (17%) entfällt.
Im Hinblick auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima, Wasser, Landschaft und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter sind lediglich geringfügige Einwirkungen durch das Vorhaben zu erwarten. Durch die festgesetzten Grünflächen mit Anpflanzungen erfolgt eine teilweise Kompensation der Oberflächenversiegelung in stadtklimatischer und stadtökologischer Hinsicht.
Für das Schutzgut Boden sowie das Schutzgut Fläche ergeben sich bedingt erhebliche Auswirkungen, da ein Teil der schützenswerten Böden durch die Planung verloren geht. Hierfür ist ein externer Ausgleich zu leisten.
Insgesamt sind die Umwelteinwirkungen unter Berücksichtigung der o.g. Ausgleichsmaßnahmen vertretbar. Es ergeben sich durch die Planung keine erheblichen negativen Auswirkungen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 112456
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=112456
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-04-06 FB 36_0148_WP18 Umweltbericht zum Be SAO.pdf
19.11.2024
5.4 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 03.05.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:30
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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