Entwicklungen Baumschutzsatzung, Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Klima der Fraktion Die Linke vom 01.03.2022
FB 36/0149/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dr. Nositschka möchte wissen, wie der Begriff in der Vorlage „Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.“ bedeutet und wann genau mit einer Berichterstattung gerechnet werden könne.
Herr Meiners führt dazu aus, dass derzeit verwaltungsinterne und rechtliche Abstimmungen laufen. Er sagt eine Berichterstattung für 2022 zu.
Herr Kiemes erkundigt sich danach, was konkret geändert werden würde. Dazu gibt Herr Meiners bekannt, dass im Kontext mit der aktuellen Entwicklung (Klimawandel) erneut Überlegungen hinsichtlich einer verschärfenden Anpassung der Baumschutzsatzung bestünden. Hier seien beispielsweise Anpassungen im örtlichen und sachlichen Geltungsbereich zu nennen. Ein weiterer Hintergrund sei auch, dass die geforderten Ausgleichszahlungen nicht dazu ausreichen würden, neue Bäume zu pflanzen und auch hier eine Anpassung erforderlich sei.
Herr Neumann fügt an, dass er die Baumschutzsatzung befürwortet und diese als gutes Instrument ansehe.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der Fraktion Die Linke gilt hiermit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Zielsetzung „Entwicklungen Baumschutzsatzung“ hat die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen am 01.03.2022um Bericht der Verwaltung gebeten:
„Die Verwaltung möge berichten, welche Entwicklungen es seit der letzten Änderung der Baumschutzsatzung gab und welche Neubewertungen es aufgrund des sich verschärfenden Klimawandels gibt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen stellt ein seit Jahrzehnten bewährtes Instrument zum Schutz des innerstädtischen Baumbestandes dar. Hierbei werden neben der Sicherstellung von Lebensstätten urbaner Arten oder der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbilds auch die Verbesserung des Stadtklimas verfolgt.
Seit Inkrafttreten der durch den Rat der Stadt Aachen am 14. November 2018 beschlossenen Novellierung der Baumschutzsatzung ist mehr Rechtssicherheit entstanden.Neben einer Anpassung an geänderte Rechtsgrundlagen, insbesondere des nordrhein-westfälischen Landesnaturschutz-gesetztes (LNatSchG) lässt sich u.a. die Einschränkung des behördlichen Entscheidungsspielraums bei der Festsetzung von Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen durch die Änderung der ursprünglichen „Kann-Vorschrift“ in eine „Muss-Vorschrift“anführen (vgl. § 6 Absatz 1). Vor diesem Hintergrund führte auch die Anpassung des Stammumfanges der Ersatzbäume an die Systematik der Baumschulkataloge (hier: 18-20cm anstatt 18cm, gemessen in 1m über dem Erdboden) zu einer praxistauglicheren und rechtssicheren Anwendung der Aachener Baumschutzsatzung.
Im Kontext des sich verschärfenden Klimawandels und gestiegener Anforderungen an den urbanen Baumschutz und deren Wohlfahrtswirkungen für die Stadtgesellschaft hat die Verwaltung den Bedarf einer Neubewertung der Aachener Baumschutzsatzungunter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erkannt. Stellvertretend lassen sich Anpassungen im örtlichen und sachlichen Geltungsbereich der Satzung oder in Bezug auf Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen nennen. Hierzu erfolgen derzeit noch verwaltungsinterne Abstimmungen und rechtliche Prüfungen. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 112458
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=112458
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-04-06 FB 36_0149_WP18 Entwicklungen Baumsc SAO.pdf
19.11.2024
140.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 03.05.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:30