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Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2022

E 26/0068/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schavan legt dar, dass es sich bei dem Schul-Reparatur-Programm (SRP) um eine jährliche Berichterstattung handelt.

Er betont, dass das Bereitstellen von Mitteln im Wege des Schulreparaturprogrammes der richtige Ansatz sei, um den Wert der Gebäude zu erhalten.

Er hebt nochmals hervor, dass der durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle zu Grunde gelegte Wert von 1,2 % für die Instandhaltung von Gebäuden sehr niedrig sei und das städtische SRP eine Besonderheit darstelle. Im Zeitraum des Bestehens des SRP (2014 bis 2020) konnten auf diese Weise 55 Mio Euro abgearbeitet werden.

Aktuell stehen noch 11,5 Mio Euro zur Verfügung, um Maßnahmen im SRP umzusetzen. Herr Schavan betont, dass Schwerpunkte jährlich neu gesetzt werden – die für 2022 priorisierten Maßnahmen sind an Hand der Vorlage einschließlich der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Beschluss

Beschluss des Betriebsausschusses Gebäudemanagement: Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2022 zur Kenntnis. 2. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2022 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


  1. Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss des Gebäudemanagements:

Der Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2022 zur Kenntnis.

2. Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Schule und Weiterbildung:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt den Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum Schulreparaturprogramm 2022 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Ausgangspunkt dieses Programms war der in 2002 dem Rat vorgestellte Bericht über den „Baulichen Zustand der Aachener Schulen - Unterhaltungsstaubericht 2002“. In diesem Bericht wurden die Auswirkungen der zu geringen Instandhaltungsmittel dargestellt und der sich hierdurch ergebende Instandhaltungsstau monetär bewertet.

Die Ausgangslage war gekennzeichnet durch einen jährlichen Bedarf an Instandhaltungsmitteln in Höhe von 1,2 % der Gebäudewiederbeschaffungswerte gemäß Empfehlung der KGSt. Dem gegenüber stand eine Bereitstellung von 0,6 - 0,7 %, also lediglich ca. 50 % des Soll-Wertes.

Der Rat hat aus dem Bericht Konsequenzen gezogen und ab 2003 zusätzliche jährliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um den dokumentierten Instandhaltungsstau im sog. Schulreparaturprogramm aufzuarbeiten. Von diesem Instandhaltungsstau an Schulgebäuden konnten bis Ende 2020 rd. 55,0 Mio. Euro abgearbeitet werden. Ein Volumen von ca. 11,5 Mio. € ist in Folgejahren noch abzuarbeiten.

In Fortführung des Schulreparaturprogramms sind auch für das Jahr 2022 weitere Maßnahmen an den verschiedenen Schulen vorgesehen. Hierfür wurden im Haushalt ca. 4,0 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Die Einzelmaßnahmen sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Hinsichtlich der Klimaschutzrelevanz ist die Gesamtheit der Sanierungsmaßnahmen als positiv zu bewerten, da in der Regel nach dem aktuellen Stand der Technik saniert wird und mit energetischen Vorteilen zu rechnen ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 13 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-03-24 E 26_0068_WP18 Sachstandsbericht de SAO.pdf

17.11.2024

166.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 10.05.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:34