Sachstandsbericht des Gebäudemanagements zum nicht-schulischen Reparaturprogramm 2022
E 26/0072/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Das Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR) soll - ähnlich wie das SRP - der Werterhaltung städtischer Objekte dienen, ist jedoch mit geringeren Mitteln ausgestattet.
Für das NSR stehen Mittel in Höhe von rund 23 Mio Eur zur Verfügung; bislang sind Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 10 Mio Eur umgesetzt worden.
Eine Schadensanalyse hat dabei die Konzentration auf die Technische Instandhaltung – explizit Rauch- und Brandmeldeanlagen (BMA) – gelegt.
Der Fokus liegt 2022 bei Objekten aus den Kategorien Kultur, Verwaltungsgebäuden und Jugend.
In einem nachfolgendem Austausch fragt Ratsherr Lübben nach, ob die bereitgestellte Übersicht der Maßnahmen zukünftig mit Hinweis auf bzw. Angabe zu energetische*n Maßnahmen z.B. mittels Fußnote, ergänzt werden kann.
Herr Schavan nimmt diese Anregung gerne auf und wird die entsprechende Umsetzung anstoßen. Im Weiteren beantwortet er erläuternd eine Nachfrage bezüglich Brandmeldeanlagen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt den Sachstandsbericht zum nicht-schulischen Reparaturprogramm 2022 zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Nicht-schulische Reparaturprogramm (NSR)
Bis zum Jahr 2010 konnten Arbeiten an nicht-schulischen Gebäuden ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden konsumtiven Mittel im Erfolgsplan für die laufende Instandhaltung erfolgen. Dies ermöglichte lediglich Maßnahmen zur Erfüllung von sicherheitstechnischen Auflagen sowie akut notwendige Arbeiten. Größere, zusammenhängende Instandsetzungsarbeiten waren nur in Ausnahmefällen möglich.
Aus der Differenz zwischen den für die Instandhaltung städtischer Gebäude erforderlichen Mitteln - angesetzt wurden diese seinerzeit mit dem KGSt-Wert (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % der Wiederherstellungswerte - und den in der Vergangenheit de facto zur Verfügung stehenden erheblich geringeren Mitteln resultierte ein Instandhaltungsstau an städtischen Gebäuden.
Dieser Instandhaltungsstau wurde im Rahmen der Betriebsgründung des Gebäudemanagements und der damit zusammenhängenden Vermögensbewertung objektbezogen per Stichtag erfasst und bilanziell wertmindernd berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung von Abgängen/Verkäufen in der Folgezeit sind letztlich insgesamt rd. 23 Mio. Euro aufzuarbeiten.
Dieser Instandhaltungsstau wird im Bereich der Schulgebäude bereits seit 2004, im Bereich der nicht-schulischen Gebäude seit 2010 im Rahmen von Programmen (Sondermittel im Investitionsprogramm) systematisch abgebaut. Berücksichtigung finden in diesen Programmen Maßnahmen bis zur Höhe der insgesamt pro Objekt getätigten Wertkorrekturen.
Bis Ende 2021 konnten insgesamt rd. 9,8 Mio. Euro (Istausgaben) abgearbeitet werden, so dass noch rd. 13,1 Mio. Euro verbleiben. Davon befinden sich rd. 1,8 Mio. Euro in der laufenden Bearbeitung aus Vorjahren. In 2022 werden weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden 500.000 € verlagert für Umzugsbedingte Umbauten zur Herrichtung verschiedener Verwaltungsflächen.
Gesamtüberblick (Werte gerundet)
Insgesamt abzuarbeiten im Rahmen des NSR | 23,0 Mio. EUR |
Zur Verfügung gestellte Mittel | 19,7 Mio. EUR |
Im NSR abgearbeitet (Istausgaben) | 9,8 Mio. EUR |
Noch im NSR umzusetzen | 13,1 Mio. EUR |
Bereits in laufenden Maßnahmen gebunden (Reste) | 1,8 Mio. EUR |
Eingesetzt für andere investive Maßnahmen | 6,5 Mio. EUR |
Priorisierung und Vorgehensweise im NSR
Wie auch in den Vorjahren ist die Grundlage für die jährliche Priorisierung die sich aus den Schadensanalysen ergebenden Dringlichkeiten, sowie die von den jeweiligen Objektmanagern und den Nutzern rückgemeldeten akuten Notwendigkeiten.
Gliederung nach Objekt- und Kostengruppen
Aus den Schadensanalysen, kombiniert mit den fachlichen Einschätzungen der Objektmanager aus den Begehungen, ergibt sich für 2022, dass erneut Schwerpunkte im Bereich der Gebäudehüllen (Dach, Fenster, Fassadenarbeiten)zu setzen sind.
Instandhaltung und Erneuerung im Bereich Technik finden bei Kesselanlagen, Aufzügen, Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen statt.
Zu Beginn des Programms mussten die Schwerpunkte in den Bereichen „soziale Einrichtungen“ und „KITA“ gesetzt werden.
Diese Arbeiten sind in den Vorjahren bereits in größerem Umfang umgesetzt worden bzw. werden teilweise auch im Rahmen von U3-Maßnahmen oder umfassenden Gebäude-Sanierungen weitergeführt.
In 2022 haben die Objektgruppen „Kultur“, „Verwaltungsgebäude“ und „Jugend“den größten monetären Anteil an den neu zur Verfügung stehenden Mitteln.
Anlage 1 gibt einen Überblick über die Objekte, die Art der Maßnahme und die jeweilige Objektkategorie.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 112729
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=112729
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-29 E 26_0072_WP18 Sachstandsbericht de SAO.pdf
20.11.2024
187.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
- Gremium
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum
- Di., 10.05.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:34