Finanzierung Mobilität; hier: Ratsantrag Nr. 223/18 "Einrichtung eines Unterausschusses zur Finanzierung der Mobilitätsentwicklung" der SPD-Fraktion vom 08.02.2022
FB 20/0097/WP18 · Kenntnisnahme
Finanzierung Mobilität; hier: Ratsantrag Nr. 223/18 "Einrichtung eines Unterausschusses zur Finanzierung der Mobilitätsentwicklung" der SPD-Fraktion vom 08.02.2022
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Frau Grehling erläutert, dass davon auszugehen sei, dass die Diskussion über die Mobilitätsentwicklung und deren Finanzierung nachhaltig andauern werde. Zweifelsfrei sei hierfür die Einbindung des Finanzausschusses elementar. Jedoch sei der Vorschlag der Verwaltung, wie in der Vorlage verankert, sich vom förmlichen Instrument eines Unterausschusses zu lösen und stattdessen einen flexiblen Arbeitskreis zu etablieren, der frei sei, je nach Situation auch Mitglieder des Mobilitätsausschusses oder Experten der Verwaltung zu beteiligen und somit unabhängiger agieren könne. Dieser Arbeitskreis sei dann auch gerne zu institutionalisieren, in dem ihm eine gewisse Verbindlichkeit gegeben werde. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung liege aber selbstverständlich bei der Politik. Daher sei bewusst eine Kenntnisnahmevorlage erarbeitet worden.
Herr Casper bedankt sich stellvertretend für die SPD-Fraktion für die Ausarbeitung der Vorlage. Die Frage, ob ein Unterausschuss oder ein Arbeitskreis gebildet werde, sei letztlich nicht ausschlaggebend. Wichtiger sei die Ausarbeitung von Finanzierungsmöglichkeiten, um die angestrebte Mobilitätswende voranzubringen.
Ratsherr Baal weist darauf hin, dass ein Arbeitskreis eine andere Beschlusskompetenz habe als ein Ausschuss. Die zu Beginn der Legislaturperiode vom Rat vorgenommene Aufteilung der Ausschüsse halte die CDU-Fraktion für gut. Das Thema der Finanzierung der Mobilitätsentwicklung sei analog zu anderen großen Themen zu sehen und könne nur in einem breiten Konsens vorangetrieben werden. Nicht allein der Finanzausschuss oder der Mobilitätsausschuss könnten hier die notwendigen Beschlüsse fassen, sondern der Rat müsse dies letztlich tun. Auf Basis der unterschiedlichen Wahlprogramme, die die Parteien zur Landtagswahl vorgelegt hätten, sei damit zu rechnen, dass der Landesgesetzgeber sich in stärkerem Maße der Thematik zuwenden werde. Dem Vorschlag der Verwaltung könne man sich anschließen. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass die Entscheidungskompetenz nicht bei einem Arbeitskreis liegen könne, sondern bei den betroffenen Ausschüssen und beim Rat.
Frau Göddenhenrich-Schirk berichtet, dass die Fraktion Die Grüne den Vorschlag in der Vorlage zur Bildung eines flexiblen Arbeitskreises unterstütze. Sie stimme Ratsherrn Baal zu, dass die förmlichen
Beschlussfassungen im Rat zu treffen seien. Gegen eine Vorbesprechung der Themen in einem Arbeitskreis spräche jedoch nichts.
Für die Fraktion Die Linke erläutert Ratsherr Deumens, dass man sich dem Anliegen der SPD-Fraktion anschließen könne. Jedoch sei auch der Vorschlag der Verwaltung gut und zielführend, so dass der förmliche Aufwand, der mit der Einrichtung eines Unterausschusses einhergehen würde, vermieden werden könne. Zu überlegen wäre dann jedoch die Frage nach der konkreten Zusammensetzung des Arbeitskreises, zum Beispiel aus den Bereichen Finanzen und Mobilität.
Zusammenfassend stellt der Ausschussvorsitzende Herr Linden einen breiten Konsens im Ausschuss für den in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagenen Weg zur Bildung eines Arbeitskreises, welcher die weiteren Entscheidungen vorbereiten könne, fest.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein zentrales Element der dringend benötigten Mobilitätswende bildet neben weiteren Aspekten der Ausbau des ÖPNV-Angebotes (Vgl. ASEAG, Vision 2027). Der Ausbau der Linienleistung wird dazu deutlich über das Maß der vergangenen Jahre hinaus gehen müssen, ungeachtet der bereits vom Rat der Stadt für das Jahr 2022 beschlossenen ÖPNV-Projekte. Benötigt werden u.a.
- ein deutlicher Ausbau des Leistungsangebots
- eine Verbesserung der städtischen Infrastruktur zu einem umfassenden, barrierefreien und bevorrechtigen ÖPNV-System
- die Umstellung der Busflotte der ASEAG (und deren Subunternehmen) auf klimaneutrale Antriebe.
Diese Ausweitung muss durch eine entsprechende Anpassung des städtischen Nahverkehrsplans abgesichert werden. Diese beschriebenen inhaltlichen Zielsetzungen begründen nachhaltig eine außerordentliche und zeitnahe Kostenlast. Die Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierungstellt die Kommunen zweifelsfrei vor gewaltige Herausforderungen und wird nicht vom Haushalt allein geleistet werden können. Das IKSK ordnet etwa bereits einer 30%-igen Leistungserweiterung des ÖPNV der Stadt Aachen einen jahresbezogenen Aufwand von mindestens 20 Mio. Euro zu. Auch die Stadt Aachen wird aus diesem Grund auf zusätzliche, neue Ertragsquellen angewiesen sein.
Diese Herausforderung thematisiert auch der der Vorlage zu Grund liegende Ratsantrag der SPD-Fraktion, welche den Beschluss einer zeitlich befristeten Einrichtung eines Unterausschusses zur Finanzierung der Mobilitätsentwicklung beantragt.
Die Verwaltung schließt sich dem Erfordernis einer zwischen Fachverwaltung und Politik abgestimmten Erarbeitung von Finanzierungsoptionen für die Mobilitätsenwicklung vollumfänglich an. Inbesondere scheint es geboten gerade auch die finanzrelevante Perspektive gezielt vorzustellen und zu erörtern. Dies gilt ebenso für die daraus abzuleitenden Handlungsschritte und Entscheidungszwänge.
Allerdings schlägt die Verwaltung einen Arbeitskreis vor, dem es dann auch möglich ist, ohne formalen Aufwand zu begründen, den interdisziplinären Austausch zu gestalten und auch den relevanten Bereich der Mobilität einzubeziehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 112767
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=112767
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-04-07 FB 20_0097_WP18 Finanzierung Mobilit SAO.pdf
17.11.2024
835.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium
- Finanzausschuss
- Datum
- Di., 26.04.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:23