19. Mai 2022 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
TOP 5Öffentlich

Tarifliche und vertriebliche Angelegenheiten (AVV-Tarif)Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen

AVV/0055/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Geulen hält einen Vortrag (siehe Präsentation als Anlage zu TOP 3).

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zu den jeweiligen Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

stimmt der Fortschreibung der AVV-Tarifbestimmungen zu den jeweiligen Zeitpunkten im beschriebenen Umfang zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anpassung der AVV-Tarifbestimmungen

Anpassungen zum 01.06.2022

  1. easyConnect

In der vergangenen Sitzung des regionalen Beirats wurden bereits die Ausführungen zum easyConnect-Projekt zur Kenntnis genommen und der Sondertarifierung im Rahmen der ersten Pilotphase zugestimmt. Die Verbundgesellschaft hat hierzu entsprechende Tarifbestimmungen ausgearbeitet.

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 1 dargestellt, zum 01.06.2022 angepasst werden.

  1. Fahrtenbezogener Preisdeckel eezy avv (City-Tarife)

Die beschlossene Anpassung des fahrtenbezogenen Preisdeckels in den AVV-Tarifbestimmungen bedarf nach Abstimmung mit den Vertretern der Verkehrsunternehmen einer Ergänzung um die City-Tarife.

In den AVV-Tarifbestimmungen würde der entsprechende Abschnitt, wie in Anlage 2 dargestellt, zum 01.06.2022 hinsichtlich der Ergänzung angepasst werden.

Anpassungen zum 01.08.2022

  1. Ausweitung School&Fun-Ticket

Gemeinsam mit den Vertretern des VRR, NVR, WestVerkehr und NEW wurde eine vertragliche Vereinbarung zur Ausweitung der Geltungsbereiche sowie für die Möglichkeit des gegenseitigen Verkaufs erstellt (s. Top 1.1).

In den AVV-Tarifbestimmungen würde der entsprechende Abschnitt, wie in Anlage 3 dargestellt, zum 01.08.2022 hinsichtlich der Ergänzungen angepasst werden.

  1. Ergänzungs-Ticket AVV (für Inhaber eines VRS-Job- bzw. -GroßkundenTickets und für Inhaber eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell im VRR;

Ergänzungs-Ticket Kragenbereich AVV (Pilot) (für Inhaber eines VRR-FirmenTickets bzw. eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell oder Großkundenvorteilsprogramm im VRR)

Die Verbundgesellschaft wurde von den Partnerunternehmen damit beauftragt, die geltenden Mitnahmeregelungen zu den Ergänzungs-Tickets AVV für VRS- und VRR-Job-Ticket Kunden zu konkretisieren und in den AVV-Tarifbestimmungen aufzunehmen. Gemeinsam mit den Vertretern des VRS wurde sich im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Austauschs auf die in der Anlage 4 aufgeführte Definition der Mitnahmeregelung verständigt.

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 4 dargestellt, zum 01.08.2022 Zeitpunkt hinsichtlich der Mitnahmemöglichkeit umgesetzt werden.

Anpassungen zum 01.09.2022

  1. Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes im Azubi-Ticket

Der Personenkreis der Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes soll mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres zum 01.09.2022 landesweit in den Bezugsberechtigtenkreis der regionalen Azubitickets aufgenommen werden (s. Top 1.2).

Die betreffenden Abschnitte in den AVV-Tarifbestimmungen würden, wie in Anlage 5 dargestellt, zum 01.09.2022 angepasst werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-02 AVV_0055_WP18 Tarifliche und vertr SAO.pdf

23.10.2024

459.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses und AVV-Beirat
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 19.05.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Aachener Verkehrsverbund
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:38