25. Mai 2022 um 17:00, Inda - Gymnasium Kornelimünster
TOP 9Öffentlich

Steinbrucharbeiten nordwestlich der Breiniger StrasseAntrag der CDU-BF vom 08.12.2021

BA 4/0069/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Nußbaum erweitert den Beschlussvorschlag, worüber Herr von Thenen im Anschluss abstimmen lässt. Dem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und bittet, nach Abschluss des Verfahrens zur Konkretisierung des eingetragenen Bodendenkmals Varnenum in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung ausführlich zu berichten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der CDU-BF vom 08.12.2021 gilt damit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 08.12.2021 um die Beantwortung zweier Fragen zu den Steinbrucharbeiten/ der weiteren Erschließung nordwestlich der Breiniger Strasse gebeten.

Frau Krücken vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur hat folgende Antworten zukommen lassen:

Frage 1.):

Welche Maßnahmen oder Planungen seitens der Fa. BSR, welche den derzeitigen Steinbruch betreibt, sind diesbezüglich bekannt?

Antwort:

Der Verwaltung sind keine Maßnahmen oder Planungenseitens der BSR Schrottwerk GmbH bekannt.

Frage 2.):

Gibt es erkennbar Konflikte mit dem Bodendenkmal „Varnenum“?

Antwort:

Derzeit läuft ein Verfahren zur Konkretisierung des eingetragenen Bodendenkmals Varnenum. Dies ist das Ergebnis umfangreicher archäologischer Forschung durch die Universität zu Köln, der Stadtarchäologie Aachen und des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege. Durch diverse nichtinvasive Untersuchungsmethoden wie Georadar, Geomagnetik und Geoelektrik konnten umfangreiche Befunde im Umfeld des eigentlichen Heiligtums festgestellt werden, die auf ein Siedlungsgeschehen der Eisenzeit und der Römerzeit hindeuten. Das Bodendenkmal ist entsprechend größer als bisher eingetragen und wird in diesem Verfahren angepasst.

Das Denkmalschutzgesetz sieht im Rahmen einer Eintragung oder Konkretisierung keinen Ermessens- oder Abwägungsspielraum vor. Bei Vorliegen des Nachweises eines Bodendenkmals wie den genannten Forschungsergebnissen, ist die Eintragung seitens der Unteren Denkmalbehörde anzupassen.

Zur Zeit finden intensive Gespräche der Verwaltung und Verwaltungsspitze mit den beteiligten Akteuren statt.


Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-04-27 BA 4_0069_WP18 Steinbrucharbeiten n SAO.pdf

15.11.2024

460.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 25.05.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:41