Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes für das Aufstellen von Zelten im Rahmen der Veranstaltung 24h-Bahkauf-Lauf am Lousberg
FB 36/0159/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Dr. Maxam erkundigt sich danach, ob die Besucher der Veranstaltunggelenkt würden und mit welcher Teilnehmerzahl gerechnet würde. Herr Röthke erwidert, dass hinsichtlich der Besucher ein Lenkungskonzept vorhanden sei und der Veranstalter mit ca. 150 Teilnehmenden rechne.
Herr Brandt erkundigt sich danach, wo genau die Zelte aufgestellt würden. Herr Röthke teilt mit, dass dies auf der Rasenfläche auf dem Plateau des Lousberges erfolge, außerhalb des Kronentraufbereiches der Bäume.
Herr Prof. Dr. Wagner befürchtet, dass der Zeitraum der Veranstaltung von 24 Stunden eine artenschutzrechtliche Störung nach sich ziehe. Herr von Frantzius weist darauf hin, dass die artenschutzrechtlichen Belange durch die untere Naturschutzbehörde im Vorfeld überprüft wordenseien und keine Bedenken gegen den Lauf bestünden, zumal die Hauptbrutzeit zum Zeitpunkt der Veranstaltung Ende August weitestgehend abgeschlossen sei und es sich um eine nicht dauerhafte Störung handele.
Hinweis von Seiten der Verwaltung:Der Bahkauv-Lauf wurde zwischenzeitlich vom Veranstalter aus wirtschaftlichen Gründen abgesagt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zeitraum vom 27.08. bis zum 28.08.2022 soll rund um den Lousberg ein 24 Stunden „Bahkauf-Lauf“ stattfinden. Die Wegeführung erfolgt auf vorhandenen, befestigten Wegen. Ebenso werden die meisten Aufbauten auf vorhandenen, befestigten Verkehrsflächen aufgestellt. Jedoch sollen temporär einige Zelte, die als Umkleiden, Versorgungsstationen oder Ähnliches genutzt werden sollen, im Bereich der Grünfläche östlich des Drehturms aufgestellt werden, da sonst kein Platz für die benötigten Aufbauten besteht.
Die Eingriffsregelung nach §§14 ff BNatSchG entfällt, da keine Versiegelungen o.Ä. vorgesehen sind und nach der Veranstaltung der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Die Errichtung der Zelte wird nur außerhalb des Kronentraufbereichs der vorhandenen Bäume erlaubt, um die Bäume nicht zu beeinträchtigen oder zu beschädigen.
Da sich das Gelände im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Aachen befindet, der hier ein Landschaftsschutzgebiet ausweist, ist eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans erforderlich, die u.a. die Errichtung von baulichen Anlagen (hier das Aufstellen der Zelte) verbieten. Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für das Vorhaben eine Befreiung zu erteilen, da eine Versagung zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und das Vorhaben den Charakter des Gebietes nicht negativ verändert und mit dem jeweiligen Schutzzweck vereinbar ist.
Hinweis:
Der Aspekt des Artenschutzes wurde im Vorfeld durch die uNB geprüft. Hier bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Durch den Lauf, insbesondere bei Nacht mit Stirnlampen, kann eine Störung geschützter Arten erfolgen. Aufgrund der weitestgehend abgeschlossenen Brutsaison und der nicht dauerhaft auftretenden Störung (hier nur 24 Stunden) kann diese als nicht so erheblich und damit populationsrelevant eingeordnet werden, als dass sie den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Eine artenschutzrechtliche Befreiung ist nicht erforderlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 113039
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113039
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-05-06 FB 36_0159_WP18 Antrag auf Erteilung SAO.pdf
19.11.2024
5.8 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 31.05.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:42