Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung: (Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
FB 02/0148/WP18 · Kenntnisnahme
Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung(Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
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Herr Prof. Dr. Sicking erläutert die Vorlage der Verwaltung und stellt die Zeitschiene im Hinblick auf die beabsichtigten Förderanträge und die Bedarfe der privaten Akteure wie ALRV und Ladies in Black dar. Es gelte, diese nach Möglichkeit mit den notwendigen Planverfahren in Einklang zu bringen. Hierzu sei beabsichtigt, den Masterplan noch vor der Sommerpause auszuschreiben.
Für die Fraktion Die Zukunft betont Herr Allemand den dringenden Bedarf für eine Mehrzweckhalle. Bereits in den Jahren 2011/2012 habe es Planungsansätze für einen Standort in der Richardstraße gegeben, die letztlich nicht realisiert worden seien. Obwohl der Bedarf unstrittig sein, sei man mit der Klärung des Themas leider bis heute keinen Schritt weiter gekommen. Die Prozesse stellten sich aus Sicht seiner Fraktion als unerklärlich lang und nicht zielführend dar, man sehe die dringende Notwendigkeit, in der Umsetzung stärker und besser zu werden.
Für die Fraktion Die Linke sieht Herr Beus eine große Unsicherheit im Prozess. Der Bedarf sei in der Tat klar, unklar sei jedoch die Finanzierung, die ohne Fördermittel nicht denkbar sei. Der Einsatz von öffentlichen Geldern in solcher Höhe sei jedoch nur gerechtfertigt, wenn die Stadtgesellschaft von dieser Entwicklung profitieren könne, daher plädiere man dafür, hier nicht nur den Leistungssport im Blick zu haben, sondern auch einen Fokus auf die Förderung des Breitensports zu legen.
Für die SPD-Fraktion dankt Herr Plum für den Vortrag und für die Ansetzung des Punktes in der heutigen Sitzung, eine frühzeitige Befassung des Planungsausschusses mit diesem Thema sei im Hinblick auf die notwendige Schaffung von Planungsrecht sinnvoll.Grundsätzlich wolle man sowohl den Breitensport als auch den ALRV und die Ladies in Black mit ihren jeweiligen Bedarfen unterstützen. Dies führe allerdings zu komplexen Fragestellungen, die ohnehin nicht leicht zu lösen seien. Erheblich erschwert werden könne dies, falls sich heraus stellen sollte, dass die beabsichtigten Entwicklungen nicht förderfähig seien. Hier bitte man die Verwaltung darum, auch ein Szenario ohne Einsatz von Fördermitteln mitzudenken. Den Zeitplan halte man für extrem sportlich angesichts der Tatsache, dass das Polizeipräsidium noch nicht abgerissen sei. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung habe zur Beschleunigung des Prozesses einen Ergänzungsbeschluss gefasst, dem man sich auch im Planungsausschuss anschließen wolle.
Für die CDU-Fraktion weist Herr Baal darauf hin, dass wesentliche Voraussetzung für eine Förderung aus den Mitteln des Rheinischen Reviers die Auslösung eines Wirtschaftsimpulses sei. Man unterstütze die Entwicklungsideen des ALRV und der Volleyballerinnen, man müsse sich aber darüber im Klaren sei, dass die geplanten Sportstätten nicht ohne weiteres für andere Sportarten nutzbar seien. Dazu müsse man sich auch inder Öffentlichkeit positionieren. Es sei nun wichtig, zügig voranzukommen und die Zeitachsen aufeinander abzustimmen. Dem hierauf abzielenden Ergänzungsbeschluss aus dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung könne man ebenfalls zustimmen.
Für die Fraktion der Grünen schließt sich Frau Hörmann ihren Vorrednern an. Das Ungleichgewicht in den Zeitplänen sei deutlich erkennbar, diese müsse man nun überein bringen. Aus ihrer Sicht sei es unabdingbar, dass der Förderantrag auch ein Breitensportangebot enthalte, ansonsten sei eine Förderung unrealistisch. Die Vergabe des Masterplan sei als nächster Schritt von großer Wichtigkeit , inhaltlich sollte man sich dabei jedoch nicht ausschließlich auf die Förderung fokussieren, sondern auch zusätzliche Szenarien entwickeln, in welchen Schritten man ohne Einsatz von Fördermitteln voran kommen könne. Dies bitte man bei der Ausschreibung noch zu berücksichtigen.
Herr Hucke bittet die Verwaltung abschließend, alle mit diesem wichtigen Querschnittsthema befassten politischen Gremien einzubinden und die Schnittstellen gut zu bedienen. Er fasst die in der Diskussion vorgebrachten Anregungen zusammen und stellt einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
- Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
- Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
Erläuterungen
Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung
(Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier läuft auf Hochtouren. In dem jüngst veröffentlichten dritten Projektaufruf REVIER.GESTALTEN wurde der Fördergegenstand ‘Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur‘ in die Förderkulisse mit aufgenommen. Diese soll einen entscheidenden Beitrag zur Zielerfüllung der im Reviervertrag sowie Wirtschafts- und Strukturprogramm formulierten Transformation im Rheinischen Zukunftsrevier leisten.
Mit der Entwicklung eines offenen Sportparks in der Aachener Soers sollen nicht nur die Bedarfe der im Sportpark bereits verorteten Vereine berücksichtigt, sondern über eine breite Öffnung des Sportparks eine innovationsfördernde und lebenswerte Arbeitsumgebung mit Strahlkraft für die ganze Region geschaffen werden.
Mit dem Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22 ‘Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts-Zeit-&Ressourcenplanung‘ fordert die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die zeitlichen Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen in zeitlichen Kontext mit den derzeitigen Planungen der Stadt Aachen zu setzen und adäquat darzustellen.
Aktuell bereitet die Stadt Aachen die Ausschreibung eines ‘Masterplan Sportpark Soers‘ vor. Die Vergabe des Masterplans soll spätestens im dritten Quartal 2022 abgeschlossen sein. Diese Zeitschiene vorausgesetzt, ist eine Fertigstellung des Masterplans als Basis für die weiteren bauplanungsrechtlichen Schritte, einschließlich der hiermit verbundenen politischen Beratungen und einer abschließenden Beschlussfassung, gegebenenfalls bis Mitte 2023 denkbar.
Der eingangs genannte Förderaufruf REVIER.GESTALTEN setzt die Bewerbungsfrist auf den 29.07.2022 fest. Aktuell bereitet die Verwaltung eine entsprechende Bewerbung vor. In diesem Kontext wurde eine Studie zu der Ermittlung der regionalwirtschaftlichen Effekte des Sportparks bei der Deutschen Sporthochschule Köln in Auftrag gegeben.
Ergänzend zu den Fristen der Förderkulisse sind die im Kaufvertrag des alten Polizeipräsidiums in der Hubert-Wienen-Straße mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) festgehaltenen Fristen zur Erfüllung des kommunalen Zwecks maßgeblich. Dieser besagt, dass die Stadt Aachen innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss einen entsprechenden Förderantrag stellen muss. Sollte dies nicht erfolgen, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu. Der Kaufvertrag mit dem BLB wurde am 13.07.2021 beurkundet. Darüber hinaus wurden im Vertrag mit dem BLB 36 Monate für die Stellung zum Projekt gehörender Bauanträge und 72 Monate für die Baufertigstellung nach Wirksamkeit des Kaufvertrages verankert. Aufgrund der aufschiebenden Bedingung ist der Kaufvertrag derzeit schwebend unwirksam. Seit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 befinden sich mehrere Millionen Ukrainer*innen auf der Flucht. Im Zuge der Aufnahme und möglichen Unterbringung von Geflüchteten im alten Polizeipräsidium steht die Stadt Aachen in Verhandlungen mit dem BLB. Dies schließt auch eine Neuverhandlung der vorgenannten Fristen mit ein.
Der Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV) plant aktuell mit einer offiziellen Inbetriebnahme der neuen Reitsporthalle im Juli 2026. Der Startschuss für den Testbetrieb soll im Juli 2025 fallen. Die vom ALRV genannte Bauzeit von 18 Monaten setzt somit einen Baubeginn im Januar 2024 voraus. Diese Planung ist näherungsweise auch für die angedachte Multifunktionssporthalle anzusetzen. Der Bedarf des PTSV beziehungsweise der Aachener Volleyballmannschaft Ladies in Black wird ebenfalls auf den Saisonbeginn im Juli 2026 datiert. Schlussendlich ist die Bewerbung Aachens mit dem Stadion Tivoli als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen im Jahr 2027 zu nennen, welche die Schaffung zusätzlicher Rasenplätze voraussetzt.
Auf einer weiteren Ebene bedarf es der Zusammenführung der dargestellten Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen und der mit der Entwicklung verbundenen Fristen mit den zeitlichen Anforderungen des hieran geknüpften Bebauungsplanverfahrens und der Bauantragsprüfung. Basierend auf Erfahrungswerten des Fachbereichs Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) ist bei entsprechenden Bebauungsplanverfahren mit einer Bearbeitungsdauer von rund zweieinhalb Jahren zu rechnen. Hinsichtlich der Planungen seitens des ALRV ist von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszugehen. Da sich die derzeitigen Planungen sowohl mit den Anforderungen der angedachten Multifunktionssporthalle überschneiden als auch Flächen einbeziehen, die entweder zum alten Polizeipräsidium gehören oder bereits mit anderen Nutzungen[1] belegt sind, bedarf es vor der Aufstellung des Bebauungsplans eines klugen Gesamtkonzeptes für das Areal. Somit ist der Beschluss des im Masterplan zu entwickelnden Gesamtkonzeptes dem Bebauungsplanverfahren voranzustellen. Dies hat wiederum erhebliche Auswirkungen auf den von den Vereinen in den Blick genommenen Zeitplan.
Ergänzend zu den Anforderungen des Bebauungsplanverfahrens ist davon auszugehen, dass ebenfalls ein Änderungsverfahren für die in der Darstellung des jüngst erarbeiteten Flächennutzungsplans (FNP) als ‘weißer Fleck‘ verbliebenen Flächen des Sportparks angestoßen werden muss. Auch wenn diese ‘weißen Flecken‘ den im Sportpark angedachten Veränderungen nicht grundsätzlich im Wege stehen, setzt das entsprechende FNP-Änderungsverfahren eine weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln voraus.
[1] Hierbei handelt es sich insbesondere um Flächen zur verkehrlichen Erschließung von PTSV und Hockeyclub, welche im Bebauungsplan Nummer 689 festgesetzt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 113129
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113129
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-31 FB 02_0148_WP18 Sportpark Soers _ Vo SAO.pdf
17.11.2024
848.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 16
- Sitzung
- Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 02.06.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:47