2. Juni 2022 um 17:00, Tivoli Aachen, Club Lounge 1
TOP 13Öffentlich

Sachstandsbericht zu aktuellen Bebauungsplänen mit dem Schwerpunkt Wohnen

FB 61/0417/WP18 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Fraktion Die Zukunft plädiert Herr Allemand dafür, alle Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Auch wenn man perspektivisch nicht alle Bedarfe auf dem Stadtgebiet abbilden könne, sei im Bereich der Nachverdichtung durchaus mehr vorstellbar. Dazu müsse man verstärkt auch unkonventionelle Wege gehen und innovative Ansätze verfolgen.

Für die CDU-Fraktion verweist Herr Baal auf die Abwägung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030, in der man sich bewusst entschieden habe, auf einigen grundsätzlich geeigneten Flächen von einer Bebauung abzusehen. Mit den ausgewiesenen Wohnungsbauflächen habe man eine Grenze erreicht, auch Nachverdichtung biete nur ein begrenztes Potential. Bebauungspläne seien ein Instrument, um auf die angespannte Situation zu reagieren, könnten die Problematik jedoch nicht lösen. Letztlich müsse man anerkennen, dass man der komplexen Lage nicht nur mit einem Argument begegnen könne.

Für die Fraktion Die Linke spricht sich Herr Beus dafür aus, alle Ressourcen aufzurufen, um das Wohnen in der Stadt bezahlbar zu halten. Innerstädtische Potentialflächen seien durchaus noch vorhanden, hier müsse man aktiver werden, um diese nutzbar zu machen. Eine städtische Gesellschaft könne nach Auffassung seiner Fraktion eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung von günstigem Wohnraum spielen, daher wolle man auch diesen Weg zügig weiterverfolgen.

Für die SPD-Fraktion sieht auch Herr Küppers dringenden Handlungsbedarf, um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen. Bebauungspläne könnten hierzu einen Beitrag leisten, daher sei es richtig, sich entsprechende Ziele zu setzen. Klar müsse aber auch sein, dass bei einigen der von der Verwaltung aufgelisteten Verfahren zwar die Anzahl der theoretisch möglichen Wohneinheiten benannt werden könne, aber noch völlig unklar sei, wie viele davon letztendlich auch entstehen würden. Der Bebauungsplan „Haaren Stadthäuser“ sei hierfür ein gutes Beispiel. Wenn solche Zahlen öffentlich genannt und dann später nicht realisiert werden könnten, führe dies möglicherweise zu Verdruss.

Frau Burgdorff weist darauf hin, dass die Zahlen immer wieder nachgefragt würden. Man könne aber prüfen, ob es sinnvoller sei, Spannen statt Maximalangaben in den Aufstellungen zu verwenden. Was die mehrfach angesprochene Nachverdichtung angehe, so habe die Verwaltung dies durchaus im Fokus. Nachverdichtungsprojekte seien jedoch in der Regel ausgesprochen komplex und arbeitsintensiv in der Diskussion sowohl in der Anwohnerschaft als auch in den politischen Gremien. Wenn man hier größere Potentiale erschließen wolle, müsse man perspektivisch auch über das Thema Höhe sprechen.

Frau Breuer greift diesen Hinweis auf und verweist auf die Widerstände beispielsweise gegen die Entwicklungen im Bereich der Beverau. Wenn man einen solchen Weg verfolgen und Nachverdichtung fördern wolle, müsse man dies auch als Politik den betroffenen Anwohner*innen gegenüber ehrlich kommunizieren.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Zum aktualisierten Sachstand wird weiterhin halbjährlich berichtet.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Zum aktualisierten Sachstand wird weiterhin halbjährlich berichtet.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Vorlage dient der Übersicht der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, in denen eine Wohnnutzung geplant wird. Somit werden entsprechend der Wohnbedarfslage die zukünftigen Wohnbauflächen aufgeführt. Hierzu ist als Anlage eine entsprechende Tabelle zur Übersicht der laufenden Bebauungsplanverfahren mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung beigefügt. Die Tabelle der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, in denen eine Wohnnutzung geplant wird, wurde zuletzt als Mitteilung der Verwaltung im Dezember 2021 dem Planungsausschuss vorgelegt.

Mit der jetzigen Vorlage erfolgt die Fortschreibung der im Dezember vorgelegten Tabelle. Diese aktualisierte als Anlage beigefügte Tabelle beinhaltet Angaben zur Art des Verfahrens, der geplanten Nutzungen, zur Anzahl der geplanten Wohneinheiten sowie zum Verfahrensstand der Bebauungspläne.

Der Zeithorizont zeigt das geplante Quartal in 2022 teilweise auch in 2023, in dem als nächster Verfahrensschritt der Offenlage- bzw. der Satzungsbeschluss (im Einzelfall die Programmberatung) vorgesehen ist. Der angegebene Zeithorizont entspricht dem Zeitplan für das jeweilige Projekt.

Die Vorausschau erfolgt im Allgemeinen für 6 Monate (III./IV. Quartal 2022). Eine Aktualisierung erfolgt halbjährlich.

Weiterhin werden als Ausblick auf das I. und II. Quartal 2023 weitere Bebauungsplanverfahren aufgeführt, deren Verfahren zukünftig starten werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-11 FB 61_0417_WP18 Sachstandsbericht zu SAO.pdf

17.11.2024

169.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 02.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:47