1. Juni 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 8Öffentlich

Ausschilderung der Katharinenstraße als Verkehrsberuhigter BereichAntrag von 11 Anwohner*innen der Katharinenstraße vom 14.02.2022

FB 61/0415/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deloie lobt, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit schnell auf die Bürger*innen reagiert habe. Er fragt die Verwaltung, ob die Bürger*innen informiert worden seien, dass für die Umwandlung der Straße in eine Spielstraße Kommunalabgaben erhoben werden würden.

Herr Hasse sagt, dass die Bürger*innen gefragt hätten, ob weitere Kosten auf sie zukämen. Darauf habe der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung mit Nein geantwortet.

Seine Fraktion begrüße das Vorgehen.

Herr Dr. Otten fragt, ob die KAG-Information an die Bürgerinnen und Bürger aktuell sei.

Herr Dr. Langweg antwortet, dass bei der Maßnahme keine Kosten für die Bürger*innen entstehen würden. Diese Aussage beziehe sich aber nicht auf Maßnahmen in der Zukunft.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Sackgasse Katharinenstraße als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO auszuschildern. Auf zusätzliche bauliche Unterstützungen wird aktuell verzichtet, weil die Sackgasse nur von Anwohner*innen und deren Besucher*innen befahren wird und diese im eigenen Interesse angemessen fahren werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Sackgasse Katharinenstraße als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO auszuschildern. Auf zusätzliche bauliche Unterstützungen wird aktuell verzichtet, weil die Sackgasse nur von Anwohner*innen und deren Besucher*innen befahren wird und diese im eigenen Interesse angemessen fahren werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Katharinenstraße ist eine vom Fringsgraben abgehende Sackgasse im niveaugleichen Pflasterausbau und erschließt ca. 15 Ein- und Mehrfamilienhäuser. Es sind keine Parkstreifen oder Parkstandsmarkierungen vorhanden. In den vergangenen Jahren sind einige Häuser von jungen Familien erworben worden, die nun die Ausschilderung der Sackgasse als Verkehrsberuhigten Bereich nach Zeichen 325.1 StVO wünschen, damit ihre Kinder sicher im öffentlichen Verkehrsraum gehen und spielen können. Zusätzlich bitten sie um bauliche unterstützende Maßnahmen, um die durch Zeichen 325.1 StVO angeordnete Schrittgeschwindigkeit auch faktisch zu unterstützen.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Katharinenstraße für die Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich geeignet. Wegen der Sackgassenlage existiert kein Durchgangsverkehr und die Verkehrsfläche ist niveaugleich gepflastert. Da in Verkehrsberuhigten Bereichen nach Anlage 3 zu Zeichen 325.1 StVO aber nur das Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen zulässig ist, müssten im Zusammengang mit der Ausschilderung auch die örtlich möglichen Parkstände durch Markierungswinkel gekennzeichnet werden. Wo Parkstände möglich sind, ist beiliegendem Lageplan zu entnehmen. In den übrigen Bereichen liegen Grundstückszufahrten bzw. private Stellplätze.

Zusätzliche unterstützende bauliche Maßnahmen wie Blumenkübel oder Bodenschwellen hält die Verwaltung für zunächst nicht erforderlich, weil die Sackgasse nur von den antragstellenden Anwohner*innen und deren Besuchern befahren wird. Aufgrund der nur einseitigen und geringen Besiedelung ist das Verkehrsaufkommen außerdem sehr gering. Deswegen geht die Verwaltung davon aus, dass sich nach entsprechender Ausschilderung die wenigen Anwohnenden auch ohne weitere bauliche Maßnahmen bezüglich ihres Fahrverhaltens arrangieren werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-06 FB 61_0415_WP18 Ausschilderung der K SAO.pdf

19.10.2024

4.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 01.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:43