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Tagesordnungsantrag der Fraktion Grüne im Rat der Stadt Aachen vom 16.03.2022 Anzahl der Genehmigungsverfahren Wohnraum nach § 34 Baugesetzbuch

FB 63/0002/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf Nachfrage von Frau Hörmann erläutert Frau Clemens, dass die Bauaufsicht keine Auswertemöglichkeit hinsichtlich der enthaltenen Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau habe. Zahlen hierzu würden beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration erhoben.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Grüne im Rat der Stadt Aachen für die Sitzung des Planungsausschusses am 2.6.2022 wird die Verwaltung gebeten, eine Übersicht über die Anzahl der genehmigten Wohneinheiten vorzulegen. Dabei soll ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren betrachtet und eine Differenzierung der Genehmigungen gem. § 34 BauGB vorgenommen werden.

Grundlagen:

Der Fachbereich Bauaufsicht führt bislang keine eigene Statistik über die Anzahl genehmigter Wohneinheiten pro Jahr. Im Rahmen von Bauantragsverfahren ist jedoch der Bauherr bzw. der Entwurfsverfassende verpflichtet, Statistikbögen für das Bauvorhaben vorzulegen. Die Auskunftspflichten für die Bauaufsichtsbehörden sowie die Bauherren und mit der Baubetreuung Beauftragten ergibt sich aus § 6 HBauStatG in Verbindung mit § 15 BstatG. Dem Fachbereich Bauaufsicht kommt die Aufgabe zu, die Statistikbögen auf Vollständigkeit zu überprüfen und ggf. die Ergänzung zu veranlassen. Weiterhin werden die Bögen um die Lagedaten (Gemarkung, Flur, Flurstück) und das Bescheidungsdatum ergänzt.

Die Bautätigkeitsstatistik wird abschließend durch IT.NRW erstellt auf Basis der von den Kommunen zur Verfügung gestellten Daten.

Für die Stadt Aachen ist die Auswertung der im Rahmen der Bauantragsverfahren vorgelegten Statistikbögen an die Abteilung „Strukturförderung“ im FB 02 „Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa“ übertragen. Diese stellt auch der IT.NRW die Daten in aufbereiteter Form zur Verfügung. Eine Auswertung nach dem Planungsrecht des Baugesetzbuches ist dabei nicht vorgesehen. Daher liegen zwar die Daten bzgl. der Anzahl genehmigter Wohneinheiten pro Jahr vor, jedoch sind sie nicht weiter nach dem Planungsrecht auswertbar.

Stichtag für die Erfassung ist jeweils der 5. des Monats. Statistikbögen, die also bis zum 5. Januar des Folgejahres beim FB 02 eingehen, werden noch dem abgelaufenen Jahr zugerechnet. Bei Bögen, die erst später vorgelegt werden können, ist dies nicht mehr der Fall.

Für die Beurteilung der Tendenzen über Jahre spielen solche und vergleichbare Ungenauigkeiten aber eine untergeordnete Rolle.

Auswertung:

Zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage hat die Verwaltung die in den letzten 10 Jahren erteilten Baugenehmigungen für Wohnungen ausgewertet. Der gewählte Auswertungszeitraum soll sicherstellen, dass Ausnahmeerscheinungen nicht das Gesamtbild in der Tendenz prägen. Ausgewertet sind die erteilten Genehmigungen für die Errichtung neuer Gebäude - sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude - sowie Maßnahmen an bestehenden Gebäuden. Bei letztgenannten fließt der Nettozugang in die Gesamtsumme ein, der in Einzelfällen auch einmal negativ sein kann.

Es ergeben sich folgende Zahlen für die Jahre 2012 bis 2021:

2012: 648 WE

2013: 859 WE

2014: 717 WE

2015: 1478 WE

2016: 957 WE

2017: 850 WE

2018: 764 WE

2019: 313 WE

2020: 1041 WE

2021: 653 WE

Den Antrag zur Tagesordnung hat der Fachbereich Bauaufsicht zum Anlass genommen, zukünftig die planungsrechtlichen Grundlagen eines Bescheides in der Fachsoftware zu erfassen. Dies wird zur Umsetzung gebracht, sobald die personellen Kapazitäten im IT-Bereich dies wieder zulassen.

Eine Auswertung ohne Inanspruchnahme der Erhebungen des FB 02 aus den Statistikbögen ist dabei nicht Ziel, so dass mit Abweichungen in der Erfassung umgegangen werden muss.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-12 FB 63_0002_WP18 Tagesordnungsantrag SAO.pdf

17.11.2024

258.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 02.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:47