7. Juni 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
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Finanzieller Zwischenbericht 1. Quartal 2022 (01.01. bis 31.03.2022) nach § 20 EigVO NRW nebst Erläuterungen

E 88/0038/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Hennefeld verweist auf die Erläuterungen zum finanziellen Zwischenbericht, die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind. Das erste Quartal 2022 schließt mit einem Verlust von -823.917 EUR. Die gesamten Erträge belaufen sich auf insgesamt 679.083 EUR. Die Gesamtaufwendungen betragen 1.503.000 EUR.

Frau Hennefeld führt aus, dass das Pandemie-Geschehen die wirtschaftliche Entwicklung auch im ersten Quartal 2022 stark geprägt hat, da bis zum 02.04.2022 weiterhin Einschränkungen durch die Corona-Schutzverordnung bestanden haben. Die tatsächlichen Ergebnisse weichen von den geplanten Ansätzen etwas ab. Der Ertragsansatz in Höhe von 671.000 EUR wird positiv um 8.083 EUR überschritten. Der tatsächliche Aufwand fällt im Vergleich zum Ansatz um 128.000 EUR niedriger aus. Dies ist besonders auf geringere Personalkosten (Kurzarbeit, unbesetzte Stelle, längerer Krankheitsfall) zurückzuführen. Zudem sind weniger Werbemaßnahmen als üblich durchgeführt worden. Als Folge der geringeren Veranstaltungsdichte ist der Reinigungsaufwand reduziert angefallen. Bedingt durch die Verschiebung der Dachsanierung in das Jahr 2023 fallen zudem Abschreibungen und Zinsaufwand niedriger als geplant aus. In der Gesamtbetrachtung ergibt sich somit sich eine Ergebnisverbesserung um 136.083 EUR.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte im Bereich der Erträge eine positive Abweichung um 16.684 EUR er-reicht werden. Der Aufwand 2022 überschreitet dagegen aus mehreren Gründen (u.a. weniger Kurzarbeit, Kostensteigerung sonstige betrieblichen Aufwendungen) den Aufwand von 2021 um 181.039 EUR. Dies führt zu einer Ergebnisverschlechterung in Höhe von 164.354 EUR.

Bedingt durch den Wegfall der durch die Pandemie bedingten Einschränkungen lässt sich die Bu-chungslage ab April 2022 deutlich seriöser als bisher einschätzen. Die Nachfrage bzw. Buchung von Veranstaltungen ist so erfreulich gestiegen, dass bei den Erträgen bis Jahresende mit einer Verbesse-rung um 604.000 EUR zu rechnen ist. Die Veranstaltungskosten verhalten sich korrespondierend zu den Umsatzerlösen und steigen gegenüber dem Planansatz ebenfalls. Außerdem werden, u.a. bedingt durch strukturelle Maßnahmen, die Personalaufwendungen geringer ausfallen als geplant. Die Planungen bei den sonstigen Aufwendungen bleiben bestehen. Insgesamt wird mit einer Ergebnisverbesserung gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 um 558.000 EUR gerechnet.

Herr Fischer bedankt sich für die Ausführungen und fragt nach, welche Stelle konkret weggefallen ist und welche Stellen fusioniert worden sind.

Frau Hennefeld erklärt, dass durch die Fusionierung der Geschäftsbereiche Veranstaltungen und Mar-keting eine Leitungsstelle (ehemals Herr Beck) weggefallen ist. Eine Stelle im neugeschaffenen Ge-schäftsbereich Veranstaltungen und Kommunikation muss neu besetzt werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 gem. §20 EigVO NW einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt den finanziellen Zwischenbericht für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 gem. §20 EigVO NW zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Hinsichtlich der Erläuterungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.


Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-13 E 88_0038_WP18 Finanzieller Zwische SAO.pdf

27.1.2025

248.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Eurogress
Gremium
Betriebsausschuss Eurogress
Datum
Di., 07.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:49