Dauffenbachstraße Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen
FB 60/0053/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Dauffenbachstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 (EBS).
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmenbezogene Einnahmen
5.547,62 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Erschließungsanlage “Dauffenbachstraße“ wurden im Jahr 2008 Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Gleichzeitig wurde die Ablösung der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 EBS angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben das Angebot der Ablösung angenommen und Ablösungsverträge geschlossen, so dass nunmehr nur noch diejenigen Beitragspflichtigen zur Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages herangezogen werden, die seinerzeit keine Ablösungszahlung geleistet haben.
Die Erschließungsanlage “Dauffenbachstraße“ wurde 2018 endgültig ausgebaut. Sie ist in ihrer erstmaligen Einrichtung seit dem 20.06.2018 (Abnahmedatum) technisch fertiggestellt.
Der Ausbau der „Dauffenbachstraße“ erfolgte als Mischfläche. Die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten ist am 07.02.2021 mit Inkrafttreten des 8. Nachtrages vom 01.02.2021 zur städtischen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 12. März 1968 entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den noch beitragspflichtigen Eigentümern unter Berücksichtigung etwaiger erbrachter Vorausleistungen abzurechnen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmenbezogene Einnahmen
5.547,62 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 113445
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113445
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-18 FB 60_0053_WP18 Dauffenbachstrasse Ab SAO.pdf
23.10.2024
182.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 23.06.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:01