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Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen Chorbiennale 2023

E 49/0039/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Beigeordnete Schwier erläutert kurz die Vorlage. Ratsfrau Scheidt freut sich über die angestrebte Lösung und fragt, ob die Zuständigkeit für die Chorbiennale an den Kulturbetrieb übergehe. Dies verneint Frau Schwier. Nur die finanzielle Abwicklung werde zukünftig durch den Kulturbetrieb geleistet, die künstlerische Leitung verbleibe beim Generalmusikdirektor. Ratsfrau Dr. Schmeer begrüßt es, dass es nun im Haushalt eine feste Budgetposition geben solle, Frau Epstein erinnert, dass es erst dann gelungen sei, wenn dies bei den Haushaltsberatungen Bestand habe.

Frau Schwier ergänzt auf Nachfrage, dass für die nächste Ausgabe keine Intendanz ausgeschrieben werde, da die Planungen stark auf die – ausgefallene - Chorbiennale aufsetze. Hier benötige man eine gute Organisator*in und sei diesbezüglich mit den Chorleitern in Kontakt. Für die Chorbiennale 2025 solle die Position dann ausgeschrieben werden.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beauftragt die Verwaltung mit der Einbringung der Eigenmittel für die Chorbiennale ab 2023 zuschusserhöhend wie folgt: 2023: 26.000,-€ 2024 ff: 13.000,-€ jährlich Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater beauftragt die Verwaltung mit der Einbringung der Eigenmittel für die Chorbiennale ab 2023 zuschusserhöhend wie folgt:

2023: 26.000,-€

2024 ff: 13.000,-€ jährlich


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Internationale Chorbiennale fand erstmals 2009 in Aachen statt. Unter der Federführung der fünf Initiativchöre und der Musikdirektion des Stadttheaters wurde die Internationale Chorbiennale zu einem großen kulturellem Erfolg geführt.

Durch die Corona Pandemie musste die Internationale Chorbiennale leider zwei Mal abgesagt werden; im Jahr 2023 soll sie nun in gewohnter Größe wieder stattfinden.

Die Finanzierung des Projektes erfolgte in den vergangenen Jahren

-zu 65 % aus Fördermitteln des Landes NRW sowie eingeworbenen Spenden,

-zu 15 % aus Einnahmen aus Eintrittsgeldern und

-zu 20 % aus Eigenmitteln der Stadt, hier des Stadttheaters und Musikdirektion (ca. 26.000 €).

Die Bedingung für die Förderung des Landes die Bereitstellung eines finanziellen Eigenanteils der Stadt Aachen. Diese Eigenmittel wurden in den vergangenen Jahren nicht fest im Haushalt etatisiert.

Daher ist beabsichtigt für das Jahr 2023 ein festes Budget i.H.v. 26.000 € im Haushalt der Stadt Aachen für den Kulturbetrieb zuschusserhöhend festzuschreiben. Damit alle zwei Jahre verlässlich finanzielle Mittel für die Durchführung der Internationalen Chorbiennale zur Verfügung stehen, werden ab dem Jahr 2024 jährlich 13.000 € entsprechend im Haushalt eingestellt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Eigenmittel für die Chorbiennale ab 2023 zuschusserhöhend wie folgt:

2023: 26.000,-€

2024 ff: 13.000,-€ jährlich

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-25 E 49_0039_WP18 Sachstandsbericht un SAO.pdf

19.11.2024

116.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Datum
Di., 14.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:54