Mieterhöhungen städtische Wohnungen
FB 23/0125/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Wallraff erklärte, dass die SPD-Fraktion angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage einer Mieterhöhung nicht zustimme.
Herr von Thenen dankte der Verwaltung und bezog sich auf die Regelungen in der Coronazeit und wünschte aufgrund der aktuell nicht absehbaren Energiekostensteigerungen eine Fortführung eines Verzichtes auf Mieterhöhungen.
Herr Dr. Breuer dankte der Verwaltung. Es handele sich hier um eine schwierige Vorlage, die gut und sensibel gelöst wurde. Die Grüne Fraktion möchte aufgrund der hohen Inflation und der diversen Preissteigerungen zum jetzigen Zeitpunkt von Mieterhöhungen Abstand nehmen. Er schlug vor, die Mieterhöhungen für 2 Jahre auszusetzen, analog zu den Regelungen in der Coronazeit. Man habe hier als Kommune eine Vorbildfunktion gegenüber dem Markt, der ausschließlich wirtschaftlich denke. Dies spreche auch dafür, dass die Stadt mehr eigenen Wohnraum schaffen müsse.
Herr Giebeler schloss sich den Ausführungen von Herrn Dr. Breuer an. Er ergänzte noch, dass die Heranziehung des Mittelwertes noch einmal überdacht werden solle.
Herr Kemperdick dankte für die guten Anregungen und sagte, dass diese besprochen und in den Verwaltungsvorstand zur Entscheidung eingebracht werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die gewoge AG führt regelmäßig im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages und nach Abstimmung mit der Verwaltung Mieterhöhungen für die rund 2.400 städtischen Wohnungen durch. Im Hinblick auf die Covid-Pandemie und die finanziellen Belastungen der Mieterwurde im Jahr 2021 auf Mieterhöhungen im städt. Wohnungsbestand verzichtet.
Die durchschnittliche Miete der städtischen Wohnungen beträgt 5,68 €/m² und Monat laut dem letzten Jahresbericht der gewoge AG. Daher erscheint eine Mietanpassung angemessen.
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.8.2015 mit der Mietpreisgestaltung befasst. Dabei wurden folgende Ziele zur Kenntnis genommen.
-Der Mittelwert des Mietspiegels wird angestrebt.
-Die Erhöhung liegt im rechtlich zulässigen Rahmen (15% innerhalb von drei Jahren).
-Der Mindestbetrag für Erhöhungen liegt bei 10,-€ monatlich.
-Eine Mieterhöhung bei Neuvermietungen findet erst nach einer Wartezeit von zwei Jahren statt.
Inzwischen hat sich die gesetzliche Grundlage geändert, so dass eine Erhöhung um 20% innerhalb von 3 Jahren erfolgen kann.
Die gewoge AG hat den Wohnungsbestand untersucht und festgestellt, dass bei ca. 1.100 Wohneinheiten eine Mieterhöhung möglich wäre. Die weitere Untersuchung zur Mietanpassung orientierte sich weitgehend an den Kosten der Unterkunft und an Anpassungen an das Niveau der Höchstmieten innerhalb einer Wirtschaftseinheit. Dies führte zu folgendem Ergebnis:
Anzahl Mietanpassungen: | 620 |
Durchschnittlicher Erhöhungsbetrag je Einheit: | 25,80 € |
Gesamterhöhungsbetrag monatlich: | Ca. 16.000 € |
Überschreitung KDU vor Erhöhung*: | 83 |
Überschreitung KDU nach Erhöhung*: | 167 |
*bezogen auf die Mietverhältnisse, die eine Erhöhung erhalten.
Die Mietanpassungen werden den Mietern schriftlich vorgelegt und werden erst nach deren Zustimmung wirksam. Sollte es zu nachweisbaren Problemen von Mietern mit der Mietanpassungkommen, wird die gewoge AG im Einzelfall sozial verträgliche, zeitlich befristete Lösungen in Abstimmung mit der Stadt als Eigentümerin vereinbaren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2022 | Fortgeschriebener Ansatz 2022 | Ansatz 2023 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | -48.000 | -16.113.0000 | -192.000 | -16.355.000 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | + 48.000 | +192.000 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Durch die geplante Mietanpassung würden sich unter dem PSP-Element 4-011303-926-6 – 44110000 die jährlichen Einnahmen um ca. 16.000 € monatlich erhöhen, also um ca. 192.000 € jährlich.
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 113532
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113532
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-05-20 FB 23_0125_WP18 Mieterhoehungen staedt SAO.pdf
17.11.2024
151.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 14.06.2022
- Uhrzeit
- 17:01
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:55