14. Juni 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 9Öffentlich

Richtlinie der Stadt Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen

FB 36/0172/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Meiners erläutert, man habe zwar lange gebraucht, habe mit der Richtlinie nunmehr aber eine gute Grundlage geschaffen.BeiBedarf könne in einigen Monaten noch nachgesteuert werden,

er kündigt an, dass man dem Ausschuss in sechs Monaten erneut berichten werde.

Ratsherr Bogoczek und Ratsfrau Brinner mahnen an, dass man das Programm auch offensiv bewerben solle bzw. den Leuten auch eine Beratung zukommen lassen müsse.

Ratsherr Kiemes dankt für die Vorlage und überlegt, ob man die Förderquote bei gleichzeitiger Einhaltung der maximalen Förderung vielleicht erhöhen könne.

Rastfrau Wolf möchte gerne wissen, ob die Flyer fertig seien und die Förderanträge auf der Homepage abrufbar seien.

Man sei derzeit dabei, dies technisch umzusetzen, verspricht Herr Odrost.

Man habe die Förderquote recherchiert und mit anderen Städten verglichen, könne sich aber durchaus vorstellen, hier in ein paar Monaten noch einmal nachzusteuern.

Herr Schumacher und auch Herr Odrost stellen noch einmal klar, dass sich Dachbegrünung und Photovoltaik durchaus gut miteinander verbinden lassen würden, auch wenn dies noch nicht allen bekannt sei.

Ratsherr Neumann regt an, dass man bspw. in der Jakobstraße, wo derzeit eine Erneuerung des Gehwegs anstünde, auch direkt über das Thema informieren könne.

Herr Dohmen regt noch an, dass man auch mit den städtischen Gesellschaften wie GEWOGE und SEGA einige Positivbeispiele schaffen könne.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen und die Richtlinie der Stadt Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen und die Richtlinie der Stadt Aachen zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Klimawandel zeigt durch die steigenden Jahresmitteltemperaturen und die Zunahme der Anzahl der Hitzetage sowie die deutliche Erhöhung des Risikos von Starkregenereignissen wahrnehmbare Auswirkungen.Direkte Ursache für lokale Hitzeinseln sind z.B. dichte Bebauung, hohes Verkehrsaufkommen und ein sehr hoher Versiegelungsgrad, der insbesondere in den Sommermonaten zu hohen Temperaturen im Aachener Talkessel führt.

Am 26.08.2020 hat der Rat der Stadt Aachen das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 beschlossen. Unter anderem sollen mit der Umsetzung der Maßnahme (Nr. 6.8) „Förderprogramm und Kampagne Grün in der Stadt“ stadtklimatische Defizite verringert werden.Hierbei stellen Dach- und Fassadenbegrünungen für die Anpassung an die Folgen und Auswirkungen des Klimawandels eine wichtige Maßnahme dar.

Mit begrünten Fassaden und auch Dächern sind vielfältige Funktionen und Wirkungen verbunden, die sich positiv auf das Stadtklima und damit auf das Wohlbefinden auswirken. Neben städtebaulichen, ästhetischen Funktionen sind vor allem die bauphysikalischen, bioklimatischen und ökologischen Funktionen von besonderer Bedeutung.

Hierbei sollen vorrangig folgende Ziele erreicht werden:

•Reduzierung der Hitzebelastung und der Erhöhung der Kühlleistung an heißen Sommertagen und Verbesserung der Aufenthaltsqualität

•Kühlung der Gebäude bei Hitze und Erhöhung der Dämmung im Winter

•Verbesserung der Luftqualität durch die Bindung von Staub und Schadstoffen Schaffung neuer Lebensräume für Flora und Fauna (urbane Trittsteinbiotope)

•Entlastung der kommunalen Entwässerungseinrichtungen durch Regenwasserrückhaltung

•Attraktivitätssteigerung des Wohnumfelds, Wertsteigerung der Immobilie und Aufwertung des Stadtbildes

Bereits am 12.07.2017 wurde die städtische Grün- und Gestaltungssatzung durch den Rat der Stadt Aachen beschlossen. Sie ist bei allen Bauvorhaben und Neuerrichtungen anzuwenden.

Als Ergänzung soll nun ein städtisches Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung etabliert werden. Es richtet sich an Grund- und Gebäudeeigentümerinnen von privat und gewerblich genutzten Immobilien im Bestand.

Vorhaben, die durch andere vertragliche oder gesetzliche Regelungen verpflichtend auszuführen sind (z.B. durch Festsetzungen im Bebauungsplan oder durch die Anwendung der Grün- und Gestaltungssatzung) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Gefördert wird durch zweckgebundene Zuschüsse.

Die Fördersumme ist dabei abhängig von der Art der geplanten Begrünung:

•Eine extensive Dachbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 30,-- € pro m2 und maximal 8.000,-- € je Gebäude gefördert.

•Eine intensive Dachbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit 60,-- €

pro m2 und maximal 12.000,-- € je Gebäude gefördert.

•Eine Fassadenbegrünung wird mit 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 5.000,-- € je Gebäude gefördert.

Das Förderprogramm ergänzt die sonstigen städtischen Anstrengungen im Klimaschutz und steht der

Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen nicht entgegen. Ein Solar-Gründach kombiniert

die vielfältigen Vorteile einerDachbegrünungmit einer PVAnlage undträgt auf diese Weise sowohl

zum Klimaschutz als auch zurKlimaanpassungbei.

Der Förderantrag wird über die Homepage der Stadt Aachen abrufbar sein.

Zurzeit wird an einem Info-Flyer gearbeitet, der an den einschlägigen Stellen ausgelegt werden soll,

damit Interessierte auf diese neue Richtlinie aufmerksam werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 4-140101-944-12 Modellprogramm Fassadenbegrünung (IKSK)

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

100.000

100.000

200.000

200.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-24 FB 36_0172_WP18 Richtlinie der Stadt SAO.pdf

7.11.2024

230.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 14.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:53