Verfahren Wanderbaummodule
FB 32/0017/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Dr. Otten lobt das schnelle Handeln der Verwaltung und würde sich dies auch in Zukunft wünschen. Er äußert Bedenken hinsichtlich der ständig zu beantragenden Sondernutzungen für die Wanderbaumaufstellung, der Barrierefreiheit und des Vandalismusschutzes.
Frau Aumann berichtet, dass das Verfahren all die von Herrn Dr. Otten genannten Aspekt beachten soll. Es würden 14 Tage lang verschiedene Aspekte betrachtet und danach entschieden, ob die Aufstellung der Wanderbäume möglich sei.
Herr Deloie hebt hervor, dass taktile Elemente bei der Sicherstellung von Barrierefreiheit besonders wichtig seien.
Frau Aumann sichert zu, dass auch diese Elemente stets beachtet werden würden.
Herr Klopstein weist daraufhin, dass bei der Baustelle an der Jakobstraße momentan eine zu geringe Gehwegbreite aufgefallen sei.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung stimmt dem Verfahren der Verwaltung zur Genehmigung der Wanderbaummodule zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Aufstellen der Wanderbaummodule ist eine Sondernutzung i.S.d. § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Sondernutzungen stellen Einzelfallentscheidungen dar, die in einem Verwaltungsverfahren unter Ausübung einer Ermessensabwägung getroffen werden müssen. Abwägungen zwischen der ungehinderten barrierefreien verkehrlichen Nutzung und der Einschränkung des Gemeingebrauchs, wie auch Standortfragen und Genehmigungszeiträume müssen jeweils im Einzelfall ergebnisoffen getroffen werden können. Ein besonderes Augenmerk ist auf die besonderen baulichen Gegebenheiten in der Aachener Innenstadt zu legen. Darüber hinaus sind die komplexen innerstädtischen Baumaßnahmen und die ausgedehnten Außengastronomiebereiche sowie eine Vielzahl von Veranstaltungen zu berücksichtigen.
Dies erfordert eine detaillierte Abstimmung mit anderen städtischen Fachbereichen und Behörden. Die Kommunikation erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Sondernutzung zentral gebündelt beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Für den Antragsteller stellt sich das Verfahren niedrigschwellig dar, es bedarf lediglich einer E-Mail über die gewünschte Örtlichkeit und den Zeitraum. Die Verfahrensdauer beträgt ca. 14 Tage. Insofern schlägt die Verwaltung vor, das derzeit unbürokratische Verfahren weiter fortzuführen.
Die Baummodule dienen der Verbesserung des ökologischen und sozialen Stadtklimas und dem Umweltschutz und liegen somit im überwiegend öffentlichen Interesse. Damit sind sie gemäß § 14 Abs.1 der Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen von den Gebühren befreit.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 113581
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113581
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-05-24 FB 32_0017_WP18 Verfahren Wanderbaum SAO.pdf
19.10.2024
139.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 14
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum
- Mi., 01.06.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:43