Aufnahme aus der Ukraine Geflüchteter in Aachen
FB 56/0183/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Dieser TOP ergibt sich im Zusammenhang mit demRatsantrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2022.
Der Vorsitzende, Herr Deumens, fragt nach, ob die Antragstellerin sich zum Antrag äußern möge. Nachdem das nicht der Fall ist, erinnert Herr Deumens an die weiterhin dynamisch bleibende Entwicklung hinsichtlich der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine und bittet Herrn Frankenberger, die in der Vorlage beschriebene Situation um aktuelle Daten zu ergänzen.
Herr Frankenberger kommt dem gerne nach und gibt folgende aktuelle Zahlen bekannt:
-seit Beginn bis zum 23.06.2022 wurden 3.893Menschen in den Leistungsbezug aufgenommen (das entspricht 2.116 Fällen)
-300 Personen seien aus dem Bezug von Leistungen inzwischen ausgeschieden
-300 Fälle seien zum 01.06.2022 zur Bearbeitung an das Jobcenter übergeben worden
-weitere 400 Fälle sollen zum 01.07.2022 an das Jobcenter abgegeben werden
-2.071 Personen seien insgesamt in Übergangswohnheimen untergebracht worden und aktuell lebten dort 1.103 Personen
-159 Personen konnten in Wohnungen der gewoge vermittelt werden
-170 Personen wurden in private Wohnungen vermittelt
-480 neue Ehrenamtliche wurden dazu gewonnen, so dass die Gesamtzahl von ehrenamtlichen Unterstützer*innen nun bei 1.240 liegt
-es gebe bereits 6 Gruppen an städtischen Sprachkursen und 4 weitere Gruppen seien in Vorbereitung
-828 Seiteneinsteiger*innen aus dem Ausland seien an Aachener Schulen vermittelt worden, darunter 560 aus der Ukraine
-das Kommunale Integrationsmanagement habe seit dem 24.02.2022 in der Hackländerstraße und im Engagement Center im Depot insgesamt 1.463 persönliche und 2.494 telefonische Beratungsgespräche geführt und 1.754 Kontakte per E-Mail gehabt
Verschiedene Mitglieder des Gremiums danken der Verwaltung im Namen des Ausschusses für die gute Arbeit, merken jedoch an, dass es nicht hinnehmbar sei, dass die Verfahren zur Anerkennung von Ansprüchen nach dem SGB II für diese Menschen viel zu lange andauerten.
Grund dafür seien in der Hauptsache die Vorgaben vom Bund hinsichtlich des erkennungsdienstlichen Verfahrens. Die Notwendigkeit dieses Verfahrens sei nicht erkennbar, da ein Großteil der Menschen aus der Ukraine bereits über biometrische Ausweise verfüge. Erschwerend und das Verfahren verzögernd, sei die Tatsache, dass die notwendige Anzahl von Pik-Stationen nicht zeitnah bereitgestanden habe.
Dadurch könnten Geflüchtete aus der Ukraine Ansprüche nach SGB II gegenüber dem Job-Center erst nach 3-6 Wochen nach Antragstellung geltend machen. Das Sozialamt helfe den Menschen in diesem Zeitraum weiter.
Ebenso wurde aus dem Gremium wiederholt auf die Ungleichbehandlung der Geflüchteten hinsichtlich derer Ansprüche hingewiesen. Sog. Drittstaatler*innen, die aus der Ukraine nach Aachen geflüchtet seien, hätten lediglich einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Fachbereichsleiter, Herr Frankenberger, bedauert ebenfalls die schwierige Situation der zu lange dauernden Verfahren und die Probleme, die mit den unterschiedlich hohen Geldansprüchen einhergehen.
Gleichwohl informiert er das Gremium darüber, dass die Stadt Aachen sich diesbezüglich unverzüglich an den Städtetag gewandt habe.
Weiterhin sei das Ausländeramt der StädteRegion nach wie vor stark unterbesetzt, so dass es noch immer lange Warteschlagen vor dem Verwaltungsgebäude gebe.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unmittelbar nach Beginn des Kriegs in der Ukraine am 24.02.2022 sind bereits erste Geflüchtete in Aachen eingetroffen. Die Lage gestaltet sich dabei vollkommen unterschiedlich im Vergleich mit der Syrienkrise. Sie ist hoch dynamisch und geprägt von privaten Initiativen. Zuweisungen des Landes sind bisher noch nicht erfolgt, da die FlüAG-Quote, die entscheidend für die Landeszuweisungen ist, für Aachen aktuell bei 124% liegt (tendenziell nimmt die Quote ab, sodass absehbar von wieder erfolgenden Zuweisungen ausgegangen werden muss).
Krisenstab
Die Stadt Aachen hat unverzüglich nach Kriegsbeginn einen unter der Leitung von Frau Oberbürgermeisterin Keupen agierenden, dezernats- und fachbereichsübergreifenden Krisenstab eingerichtet, um die für die umgehende Unterbringung und Versorgung der in Aachen ankommenden Geflüchteten notwendigen Entscheidungen zu treffen. Durch diesen Krisenstab konnte und kann die Stadt Aachen unverzüglich auf die jeweils aktuelle Lage, die zuvorderst gekennzeichnet wird durch die Anzahl der täglich ankommenden Geflüchteten, reagieren. Nachdem im ersten Monat die Ad-hoc-Versorgung im Vordergrund stand und sich insbesondere auch viele ehrenamtliche Initiativen gebildet haben, wurden anschließend Strukturen geschaffen, die eine gute Grundlage für das weitere Krisenmanagement bieten und erfolgreich arbeiten. Der Krisenstab hat bei seinenregelmäßigen Tagungen und durch seinen breiten und hierarchieübergreifenden Ansatzschnelle Entscheidungen und Maßnahmen ermöglicht.Er hat eine Unterarbeitsgruppe für die Aktivierung von Immobilien und Flächen sowie eine Unterarbeitsgruppe bezüglich der finanziellen Auswirkungen gebildet.
Asylbewerberleistungen
Insgesamt sind über 3.300 Personen aus der Ukraine im Leistungsbezug, davon ca. 1.100 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre. Täglich werden weiter ca. 20 Personen neu erfasst. Für einen großen Teil dieser Menschen erfolgt ab dem 01.06.2022 dem Grunde nach der Rechtskreiswechsel in das SGB II. Es besteht dann ein Leistungsanspruch beim Jobcenter der StädteRegion. Nicht alle Fälle können jedoch direkt in die Bearbeitungszuständigkeit des Jobcenters übergeben werden. Der Bund sieht einen Übergangszeitraum für den Vollzug des Rechtskreiswechsels bis zum 31.08.2022 vor. Auch ab dem 01.06.2022 neu ankommende Menschen werden voraussichtlich bei Ankunft zunächst Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten müssen, bevor die Leistungsgewährung durch das Jobcenter erfolgen kann. Das genaue Verfahren wird aktuell in einer Arbeitsgruppe mit dem Jobcenter abgestimmt.
Übergangswohnen
Bis zum 11.05.2022 wurden insgesamt1.541 Personen aus der Ukraine aufgenommen, davon leben derzeit ca.1.000 Personen in den städtischen Unterkünften. Im Zeitraum 05. – 11. Mai beispielsweise wurden 68 Personen aufgenommen, davon konnten 51 Personen überwiegend in Wohnungen weitervermittelt werden.
Unterbringung in Notunterkünften
In 11 städtischen Turnhallen sind rund 460 Personen untergebracht. Es ist geplant, diese im Rahmen der Möglichkeiten sukzessive freizuziehen, um in den freigezogenen Hallen die Wiederaufnahme von
Schul- und Vereinssport zu ermöglichen.
Ankunftszentrum
Um eine strukturierte Erstaufnahme zu gewährleisten,ist eine temporäre Großunterkunft in Zeltform auf dem Sportplatz Siegel aufgebaut worden. Zu Beginn umfasste die Kapazität rund 120 Personen, der weitere Ausbau lässt bis zu 500 Plätze zu. Eine Anwohnendeninformation zum Thema wurde bereits durchgeführt. Insbesondere die Vereine und Interessensgemeinschaften in Burtscheid sindsehr aktiv, um die neuen Nachbar*innen willkommen zu heißen. Im Ankunftszentrum Siegel wurden über 60 Personen aufgenommen, rund die Hälfte dieser Personen wurde bereits in Wohnungen weitervermittelt. Neu-Aufnahmen erfolgen fortlaufend mit dem Ziel der zeitnahen Weitervermittlung.
Wohnungsvermittlung
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration hat insgesamt 159 Wohnungen der gewoge für ukrainische Flüchtlinge angemietet. Davon ist über die Hälfte bereits belegt. Bis Ende Mai wird die Belegung der übrigen Wohnungen erfolgen. Von Seiten privater Eigentümer*innen wurden insgesamt 195 Wohnungen angeboten. Davon konnten bereits 107 Wohnungen vermittelt und belegt werden, weitere 50 Wohnungen befinden sich in der konkreten Vermittlung. Ein verbleibender Teil der Wohnungen ist nicht vermittelbar. Die Diversität der Unterbringungsmöglichkeiten, die fehlende Meldepflicht sowie die privaten Übernachtungsmöglichkeiten führen zu einer zusätzlichen Dynamik, da zwischen den verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten eine hohe Fluktuation durch Aus- und Umzüge besteht. Dies ist eine zusätzliche Herausforderung für das Belegungsmanagement der Verwaltung.
Immobilien
Die Verwaltung prüft weiterhin die Anmietung von Großobjekten. Aktuell werden Räume im Verwaltungsgebäude Adenauerallee/Robert-Schumannstraße und die ehemalige Kletterhalle an der Kurbrunnenstraße in Bezug genommen. Kurzfristig folgen werden die ehemalige Kita in der Albert-Einstein-Straße und am Kronenberg. In Prüfung ist unter anderem auch das ehemalige Polizeipräsidium.
Infopunkt am Bahnhof
Da zunehmend vereinzelte Schutzsuchende per Bahn nach Aachen kommen, die dringend eine Orientierung und Anlaufstelle benötigen, wurde ein zentraler Infopunkt am Bahnhof errichtet, der von 7 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts besetzt ist und den Weg zur Erstunterbringung sowie das weitere Verfahren weist.
Engagement Center
Seit dem 21.03.2022 steht die Piazza des Depots Talstraße als zentraler Treffpunkt für engagierte Akteur*innen und Geflüchtete zur Verfügung. Im Engagement Center wird sowohl das ehrenamtliche Engagement gebündelt als auch städtische Beratung angeboten. Kommunale Integrationsmanager*innen sind vor Ort und als Lotsen- und Koordinationsstelle zu verschiedenen Beratungsangeboten tätig. Die Piazza wurde mit einladenden Sitzmöbeln und Spielecken ausgestattet. Hier können sich die Geflüchteten austauschen, Erfahrungen teilen oder auch neue Kontakte knüpfen, während die Kinder in den Spielecken Ablenkung finden können.Neben der Piazza als breite und offene Austauschmöglichkeit konnten im Depot bereits weitere unterschiedliche Angebote platziert werden: Ehrenamtlich organisiert sind vor Ort eine Kleider- und Sachspendenstelle sowie eine Vermittlung von Gastfamilien, das Pädagogische Zentrum bietet eine psychosoziale Beratung vor Ort an und auch die Aachener Tafel ist mit einem Beratungsangebot im Engagement Center vertreten. Darüber hinaus haben das Deutsche Rote Kreuz und auch der Kinderschutzbund, die beide im Depot örtlich verankert sind, ihre Angebote ausgeweitet und auf die aktuelle Bedarfslage zugeschnitten. Ebenso wird über das Angebot der Freien Wohlfahrtspflege und über die vielen auch örtlich in den Quartieren verankerten Veranstaltungen und Unterstützungsangebote informiert.
Aachener Bürger*innen haben die Möglichkeit, sich im Engagement Center für das Ehrenamt für Geflüchtete anzumelden. Das Beratungsangebot wird zudem durch ehrenamtlich Dolmetschende unterstützt.
Ehrenamtliche
SeitKriegsausbruch haben sich 432 neue Ehrenamtliche gemeldet, wurden entsprechend registriert und zum Teil bereits eingesetzt. Es finden täglich neue Beratungen und Vermittlungen in Angebote des Ehrenamtes statt. Insgesamt befinden sich nun ca. 1.192 Ehrenamtliche in der Helfer*innen-Liste. Auch von den bisherigen Ehrenamtlichen engagieren sich zahlreiche Personen in der Ukraine-Krise (absolute Zahlen liegen dazujedoch nicht vor).
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
KIM übernimmt bei der Beratung der geflüchteten Menschen eine zentrale Rolle und berät Geflüchtete an 5 Tagen in der Woche im Verwaltungsgebäude der Hackländerstraße sowie im Engagement Center im Depot. Es wurden seit dem 24.02.2022 insgesamt 1.013 persönliche und 2.440 telefonischeBeratungsgespräche geführt. Weiterhin gab es 1.718 Kontakte per E-Mail.
Kommunales Integrationszentrum (KI)
Das KI der Stadt Aachen hat mit Stand 18.05.2022 insgesamt im Schuljahr 21/22 (01.08.2021 bis 01.08.2022)691 Seiteneinsteigende aus dem Ausland in die Aachener Schulen vermittelt, davon 428 aus der Ukraine.
Da die Situation der ukrainischen Schüler*innen aktuell sehr dynamisch ist und bislang nicht von allen Schulen die Rückmeldungen zu den Aufnahmen vorliegen, ist die Datenlage zurzeit nicht abschließend zu beziffern und kann sich daher jederzeit und täglich verändern. Täglich finden Beratungen sowie Vermittlungen statt. Des Weiteren teilt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit: Im Bereich der Grundschulen werden mit Stand vom 12.05.2022 insgesamt 66 Schüler*innen aus der Ukraine in den Offenen Ganztagsschulen in der Stadt Aachen betreut.
Betreuung für nicht-schulpflichtige Kinder
Am 14.03.2022 ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45), Abteilung Kitas und Tagespflege, mit Vertretungen der Freien Träger, des Vereins Familiäre Tagesbetreuung und der Familienbildner zu einer außerordentlichen Konferenz zusammengekommen, um sich gemeinsam über Möglichkeiten frühkindlicher Angebote auszutauschen.
Aufgrund der insgesamt angespannten KiTa-Situation – alle Plätze sind belegt, und es besteht bereits eine lange Warteliste unversorgter Kinder – sind Platzangebote in einer Kindertagesstätte nur in vereinzelten Fällen möglich.
Es wurde sich deshalb darauf verständigt, über das Stadtgebiet verteilt Angebote für Mütter und deren Kinder zu organisieren. Die ersten Gruppen starteten bereits am 28.03.2022. Im Laufe des Aprils sind weitere Mutter-Kind-Angebote dazugekommen, sodass aktuell 17 regelmäßige offene Mutter-Kind-Angebote stattfinden. Zusätzlich werden im Depot Talstraße elf kreative Kurse für Mütter und Kinder angeboten.
Die Angebote liegen in räumlicher Nähe zu den Unterkünften und bieten einen unterschiedlichen zeitlichen Rahmen von einmal wöchentlich 1,5 Stunden bis 6 Stunden täglich. Die Angebote finden in Kitas oder in den Räumen der Familienbildner statt und werden sehr ungleich angenommen: manche werden noch eher spärlich von wechselnden Teilnehmenden besucht, bei anderen finden sich langsam feste Gruppen zusammen.
In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum wird derzeit geplant, durch Ehrenamtler*innen kleine Deutschkurse in den schon bestehenden Angeboten zu installieren. Dies könnte die Angebote insgesamt interessanter machen, da die Mütter gezielt nach Möglichkeiten suchen und fragen, die deutsche Sprache zu lernen, während ihre Kinder betreut werden.
Eine Übersicht der Mutter-Kind-Angebote mit Stand 03.05.2022 ist als Anlage 2 beigefügt.
Psychosoziale Begleitung der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen
Die Abteilung Jugend des FB 45 ist in mehreren Bereichen in direktem Kontakt mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und deren Familien aus der Ukraine. Mit den jungen Menschen arbeiten unter anderem die Schulsozialarbeit, die Schulpsychologie und das Sozialraumteam VIII (Unbegleitete, minderjährige Ausländer*innen (UMA)).
Der überwiegende Anteil der minderjährigen geflüchteten UkrainerInnen sind in Begleitung von Sorge- oder Erziehungsberechtigten nach Aachen gekommen und werden von den Angehörigen emotional gut versorgt.
Das Sozialraumteam VIII musste seit Kriegsbeginn im Februar fünf unbegleitete minderjährige ukrainische Flüchtlinge gem. § 42a SGB VIII unterbringen. Weitere 84 Fälle wurden mit dem Ergebnis geprüft, dass die jungen Menschen von Eltern(-teilen) (37 Fälle) oder Erziehungsberechtigen mit entsprechenden Vollmachten (47 Fälle) begleitet wurden.
(Stand 16.05.2022, siehe Anlage 3)
In den Gesprächen mit den ukrainischen Familien wird deutlich, dass zum derzeitigen Zeitpunkt ein „Ankommen“ im Vordergrund steht und ein erhöhter Hilfebedarf noch nicht erkennbar ist. Es wird gegenwärtig keine Familie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung durch die Abteilung Jugend des FB 45 betreut.
Eine Anbindung sämtlicher geflüchteter Kinder und Jugendlicher an ansässige Kinder- und Jugendtherapeuten kann, aufgrund der allgemeinen hohen Nachfrage an Therapieplätzen und in dem Sektor gleichzeitig bestehenden Fachkräftemangel, nicht gewährleistet werden.
Die Auslastung der entsprechenden Praxen hat sich durch die Corona-Situation noch einmal verschärft, so dass derzeit Wartezeiten von mehreren Monaten bestehen.
Sollten junge Menschen und/oder deren Familien in den Kontakten zum Fachbereich Kinder, Jugend und Schule erhöhte Bedarfe aufweisen, wird darauf hingewirkt werden, die entsprechenden Hilfen zu installieren. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, die Aufnahme bei Kinder- und Jugendtherapeuten zu unterstützen.
Sprachfördermaßnahmen für Schüler*innen
In den letzten Jahren wurden, u.a. mit Hilfe zweier Förderprogramme, regelmäßig Sprachfördermaßnahmen vor allem in den Schulferien für Schüler*innen mit Förderbedarfen im Bereich Deutsch als Zielsprache durchgeführt. Die Anzahl der Maßnahmen konnte hierbei kontinuierlich ausgebaut werden. Bei der Planung und Organisation arbeitet der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eng mit den Kolleg*innen aus dem FB 56 (insbesondere dem KI) zusammen.
Die Zielgruppe der neuzugewanderten und geflüchteten Kinder und Jugendlichen ist hierbei besonders im Blick und bereits in den Osterferien haben ca. 40 Schüler*innen aus der Ukraine an den Angeboten teilgenommen.
Weiterführende Informationen zu den Sprachfördermaßnahmen sowie eine Übersicht der Maßnahmen in diesem Jahr finden sich in der Vorlage „Sprachfördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche in der Stadt Aachen“ (FB 45/0238/WP18), die im Kinder- und Jugendausschuss sowie dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung in gleicher Sitzung beraten wird.
www.aachen.de/aachenhilft
Über alle Aktivitäten wird tagesaktuell auf www.aachen.de/aachenhilft sowie den Social Media Kanälender Stadt Aachen berichtet. Die aktive Information wird in der Bevölkerung gut angenommen. Die Einstellung zur Aufnahme Schutzsuchender ist sehr positiv und die Hilfsbereitschaft groß.
Schlussbemerkung
Die in dieser Vorlage genannten Zahlen haben als Redaktionsstand den 18.05.2022. Aktuelle Zahlen werden in den jeweiligen Sitzungsterminen benannt.
Mit dieser Vorlage ist der Ratsantrag Nr. 242/18 der CDU-Fraktion vom 08.03.2022 behandelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 113588
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113588
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-05-11 FB 56_0183_WP18 Aufnahme aus der Ukr SAO.pdf
8.11.2024
1.8 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
- Gremium
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
- Datum
- Do., 23.06.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:00