23. Juni 2022 um 17:00, Eurogress Aachen
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Fortschreibung Straßen-und Wegekonzept Stand Mai 2022

FB 60/0058/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Schuster teilt mit, dass auf Seite 7 des Konzepts folgende Fehler vorliegen:

- Es handelt sich nicht um Punkt a), sondern um b).

- In der 1. Zeile muss das Wort „nicht“ gestrichen werden.

Die korrigierte Seite liegt auch als Tischvorlage aus und ist als Anlage zur Niederschrift eingestellt.

Herr Hecker stellt eine Nachfrage zur geplanten, voraussichtlich beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme "Auf der Hüls im Abschnitt zwischen Hofenbornstraße und Akazienstraße", die Frau Strehle im Nachgang per Mail beantwortet:

Das Vorhaben Auf der Hüls sei ebenso wie die geplante Straßenbaumaßnahme in der Akazienstraße Bestandteil der Radvorrangroute Aachen-Haaren, für die in dieser Trasse eine Fahrradstraße eingerichtet werden soll. Beide Straßenbaumaßnahmen würden in der Planungsrealität als ein Vorhaben geplant und umgesetzt. Allerdings erfordere die Systematik des Straßen- und Wegekonzeptes die Auflistung der betroffenen Straßenabschnitte jeweils einzeln in alphabetischer Reihenfolge. Dadurch wirke das Vorhaben "Auf der Hüls" gegebenenfalls missverständlich prominent.

Die Straße auf der Hüls werde im Rahmen der Einrichtung der Radvorrangroute Haaren auf einer Länge von ca. 30 Metern gekreuzt. Nur um diesen Abschnitt zwischen Akazienstraße und Hofenbornstraße gehe es.

Der Sachstand zur Planung und Umsetzung der RVR Haaren sei der Bezirksvertretung in ihrer Sitzung vom 09.03.2022 vorgestellt worden.

Die Präsentation sei zur weiteren Hintergrundinformation ebenfalls eingestellt.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach § 8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzept nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach §8a Abs. 1 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) hat die Gemeinde ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen darstellt, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Kanalbau- sowie Straßenbau- und -unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen sind und ob diese voraussichtlich beitragspflichtige Kanalbau- bzw.Straßenausbaumaßnahmen sein werden. Es ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Darüber hinaus ist das Straßen- und Wegekonzept von der kommunalen Vertretung zu beraten und zu beschließen.

Da die Zuständigkeit für die Entscheidungüber das Straßen- und Wegekonzeptes vom Rat bisher nicht auf einen Ausschuss übertragen wurde, entscheidet dieser selbst; der Mobilitätsausschuss ist zu beteiligen.

Die Verwaltung hat das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept erstellt. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, dem Rat zu empfehlen, dieses Konzept zu beschließen.

Der Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept zu beschließen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-23 FB 60_0058_WP18 Fortschreibung Strass SAO.pdf

23.10.2024

302.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:01

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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