Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung(Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
FB 02/0148/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dr. Breuer ist der Ansicht, dass die sportfachliche Bewertung durch den Sportausschuss ein zentraler Baustein für das Projekt „Sportpark Soers“ sei. Er teilt mit, dass aufgrund Erkrankung und Urlaub niemand vom Dezernat VI für einen Vortrag und Fragen zur Verfügung stehe.
Herr Willsch hat Frau Prömpler einen kurzen Abriss über die aktuelle Situation zur Verfügung gestellt. Frau Prömpler liest die Informationen vor:
Wir werden den zu dem Projekt gehörenden Antrag fristgerecht zum 29.07.22 im Förderaufruf REVIER.GESTALTEN des Rheinischen Reviers abgeben. Wir sind sehr optimistisch, dass wir bei der Einwerbung von Fördermitteln erfolgreich sein werden.
An dem Förderantrag arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partner*innen: den Vereinen vor Ort und dem Stadtsportbund.
Die Ergebnisse der Studie der Deutschen Sporthochschule Köln liegen inzwischen vor. Diese hält fest, dass eine (Weiter-)Entwicklung des Sportparks zusätzliche Wertschöpfungseffekte sowie positive intangible Effekte schaffen würde.
Darüber hinaus haben wir kürzlich einen gemeinsamen Austausch mit dem Rhein-Kreis-Neuss und der Stadt Mönchengladbach initiiert, welche ebenfalls Sportprojekte in der Förderkulisse verfolgen. Dies hat zum Ziel, die regionale Bedeutung und Vernetzung des Sportparks und innerhalb der einzelnen Sportprojekte der drei Gebietskörperschaften - und im Rheinischen Revier insgesamt - weiter zu stärken.
Die Ausschreibung des Masterplans befindet sich parallel hierzu weiter in Arbeit.
Sollten die Ausschussmitglieder dennoch auf einer Aussprache unter Beteiligung von Dezernat VI bestehen, steht Herr Willsch zur Verfügung um in der nächsten Sitzung über den aktuellen Sachstand zu berichten und Fragen zu beantworten. Alternativ können Fragen zum Projekt auch direkt an die Verwaltung gestellt werden.
Herr Balthasar erläutert, dass zum Projekt „Sportpark Soers“ bereits in 2006 ein Rahmenplan erstellt wurde, welcher 2016 fortgeschrieben wurde. Da seiner Ansicht nach die Hoffnung auf Fördermittel trügerisch sein kann, solle der Masterplan auch aufgestellt und weiterverfolgt werden, wenn keine Fördermittel bewilligt werden. Wichtig sei ihm, dass der Sportausschuss die gesamte Sportförderung in den Blick nehme und sich nicht nur auf die Bedarfe der Vereine konzentriere. Laut einer Erhebung der Sporthochschule Köln seien 2/3 der Sporttreibenden nicht in einem Verein. Diese große Personengruppe muss in den Blick genommen werden. Der Sportpark Soers solle für eine breite Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Frau Frey teilt mit, dass sie Teil des Organisationsgremiums sei. Ziel sei es, mit dem Sportpark Soers zwingend auch ein niedrigschwelliges Sportangebot für alle Bürger*innen zu schaffen. Dies sei das Herzstück des Projektes. Eventuell könnten sich daraus Aufnahmen in die Vereine ergeben.
Herr Dr. Breuer bittet die Verwaltung, den Sportausschuss über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.
Für die Fraktion Grüne schlägt Herr Dr. Breuer einen erweiterten Beschluss vor:
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Planungsausschusses an, der die Verwaltung beauftragt hat
a)darauf hinzuarbeiten, dass die vorgelegten Zeitpläne der Vereine eingehalten werden können,
b)das Projekt Sportpark Soers prioritär zu behandeln,
c)die Planung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beschleunigen und
d)den Masterplan so in Varianten zu strukturieren, dass auch ein Lösungsweg für die Umsetzung ohne Fördermittel aufgezeigt werden kann.
Der Sportausschuss beschießt außerdem,
e)die Planungen daran auszurichten, dass der Breitensport (mit und ohne Verein) integraler Bestandteil des Sportpark Soers wird und das Gesamtgebiet entsprechend offen durchzieht.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
- Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
- Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sportpark Soers zur Kenntnis.
Erläuterungen
Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts- Zeit- & Ressourcenplanung
(Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22)
Der Strukturwandel im Rheinischen Revier läuft auf Hochtouren. In dem jüngst veröffentlichten dritten Projektaufruf REVIER.GESTALTEN wurde der Fördergegenstand ‘Sportstätten und bewegungsaktivierende Infrastruktur‘ in die Förderkulisse mit aufgenommen. Diese soll einen entscheidenden Beitrag zur Zielerfüllung der im Reviervertrag sowie Wirtschafts- und Strukturprogramm formulierten Transformation im Rheinischen Zukunftsrevier leisten.
Mit der Entwicklung eines offenen Sportparks in der Aachener Soers sollen nicht nur die Bedarfe der im Sportpark bereits verorteten Vereine berücksichtigt, sondern über eine breite Öffnung des Sportparks eine innovationsfördernde und lebenswerte Arbeitsumgebung mit Strahlkraft für die ganze Region geschaffen werden.
Mit dem Tagesordnungsantrag SPD AT 129A/22 ‘Sportpark Soers – Vorwärts- und Rückwärts-Zeit-&Ressourcenplanung‘ fordert die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die zeitlichen Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen in zeitlichen Kontext mit den derzeitigen Planungen der Stadt Aachen zu setzen und adäquat darzustellen.
Aktuell bereitet die Stadt Aachen die Ausschreibung eines ‘Masterplan Sportpark Soers‘ vor. Die Vergabe des Masterplans soll spätestens im dritten Quartal 2022 abgeschlossen sein. Diese Zeitschiene vorausgesetzt, ist eine Fertigstellung des Masterplans als Basis für die weiteren bauplanungsrechtlichen Schritte, einschließlich der hiermit verbundenen politischen Beratungen und einer abschließenden Beschlussfassung, gegebenenfalls bis Mitte 2023 denkbar.
Der eingangs genannte Förderaufruf REVIER.GESTALTEN setzt die Bewerbungsfrist auf den 29.07.2022 fest. Aktuell bereitet die Verwaltung eine entsprechende Bewerbung vor. In diesem Kontext wurde eine Studie zu der Ermittlung der regionalwirtschaftlichen Effekte des Sportparks bei der Deutschen Sporthochschule Köln in Auftrag gegeben.
Ergänzend zu den Fristen der Förderkulisse sind die im Kaufvertrag des alten Polizeipräsidiums in der Hubert-Wienen-Straße mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) festgehaltenen Fristen zur Erfüllung des kommunalen Zwecks maßgeblich. Dieser besagt, dass die Stadt Aachen innerhalb von 12 Monaten ab Vertragsabschluss einen entsprechenden Förderantrag stellen muss. Sollte dies nicht erfolgen, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht zu. Der Kaufvertrag mit dem BLB wurde am 13.07.2021 beurkundet. Darüber hinaus wurden im Vertrag mit dem BLB 36 Monate für die Stellung zum Projekt gehörender Bauanträge und 72 Monate für die Baufertigstellung nach Wirksamkeit des Kaufvertrages verankert. Aufgrund der aufschiebenden Bedingung ist der Kaufvertrag derzeit schwebend unwirksam. Seit dem Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine im Februar 2022 befinden sich mehrere Millionen Ukrainer*innen auf der Flucht. Im Zuge der Aufnahme und möglichen Unterbringung von Geflüchteten im alten Polizeipräsidium steht die Stadt Aachen in Verhandlungen mit dem BLB. Dies schließt auch eine Neuverhandlung der vorgenannten Fristen mit ein.
Der Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV) plant aktuell mit einer offiziellen Inbetriebnahme der neuen Reitsporthalle im Juli 2026. Der Startschuss für den Testbetrieb soll im Juli 2025 fallen. Die vom ALRV genannte Bauzeit von 18 Monaten setzt somit einen Baubeginn im Januar 2024 voraus. Diese Planung ist näherungsweise auch für die angedachte Multifunktionssporthalle anzusetzen. Der Bedarf des PTSV beziehungsweise der Aachener Volleyballmannschaft Ladies in Black wird ebenfalls auf den Saisonbeginn im Juli 2026 datiert. Schlussendlich ist die Bewerbung Aachens mit dem Stadion Tivoli als Austragungsort der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen im Jahr 2027 zu nennen, welche die Schaffung zusätzlicher Rasenplätze voraussetzt.
Auf einer weiteren Ebene bedarf es der Zusammenführung der dargestellten Anforderungen der zukünftigen Nutzer*innen und der mit der Entwicklung verbundenen Fristen mit den zeitlichen Anforderungen des hieran geknüpften Bebauungsplanverfahrens und der Bauantragsprüfung. Basierend auf Erfahrungswerten des Fachbereichs Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) ist bei entsprechenden Bebauungsplanverfahren mit einer Bearbeitungsdauer von rund zweieinhalb Jahren zu rechnen. Hinsichtlich der Planungen seitens des ALRV ist von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszugehen. Da sich die derzeitigen Planungen sowohl mit den Anforderungen der angedachten Multifunktionssporthalle überschneiden als auch Flächen einbeziehen, die entweder zum alten Polizeipräsidium gehören oder bereits mit anderen Nutzungen[1] belegt sind, bedarf es vor der Aufstellung des Bebauungsplans eines klugen Gesamtkonzeptes für das Areal. Somit ist der Beschluss des im Masterplan zu entwickelnden Gesamtkonzeptes dem Bebauungsplanverfahren voranzustellen. Dies hat wiederum erhebliche Auswirkungen auf den von den Vereinen in den Blick genommenen Zeitplan.
Ergänzend zu den Anforderungen des Bebauungsplanverfahrens ist davon auszugehen, dass ebenfalls ein Änderungsverfahren für die in der Darstellung des jüngst erarbeiteten Flächennutzungsplans (FNP) als ‘weißer Fleck‘ verbliebenen Flächen des Sportparks angestoßen werden muss. Auch wenn diese ‘weißen Flecken‘ den im Sportpark angedachten Veränderungen nicht grundsätzlich im Wege stehen, setzt das entsprechende FNP-Änderungsverfahren eine weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln voraus.
[1] Hierbei handelt es sich insbesondere um Flächen zur verkehrlichen Erschließung von PTSV und Hockeyclub, welche im Bebauungsplan Nummer 689 festgesetzt sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 113707
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113707
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-03-31 FB 02_0148_WP18 Sportpark Soers _ Vo SAO.pdf
17.11.2024
848.9 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- Sitzung des Sportausschusses
- Gremium
- Sportausschuss
- Datum
- Do., 23.06.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:59