Sachstand Überarbeitung Gestaltungssatzung / Handhabung außerhalb des Geltungsbereicheshier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2022
FB 61/0437/WP18 · Kenntnisnahme
Sachstand Überarbeitung Gestaltungssatzung / Handhabung außerhalb des Geltungsbereicheshier: Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2022
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Herr Linden, SPD, äußert seine Freude darüber, dass der Wunsch berücksichtigt werde, dass bei der Bearbeitung des Leitfadens alle Akteure mitgenommen werden sollen.
Unerfreulich sei aber, dass erst zu Beginn des nächsten Jahres damit angefangen werden könne und die Auswirkungen der Änderungen dann womöglich erst in 2024 zu spüren seien. Dies sei deutlich zu lange und auch nicht nötig.
Er bittet darum, den Schwung aus dem Standortdialog für dieses Vorhaben aufzunehmen, um mehr Geschwindigkeit zu erreichen. Eventuell sei auch die Beauftragung einer externen Moderation zu erwägen, um bereits in der zweiten Jahreshälfte 2022 beginnen zu können. Dann könnten erste Auswirkungen der Änderungen schon früher erzielt werden.
Unerfreulich sei auch, dass noch keine Ausweitung des Erlasses von Sondernutzungsgebühren angegangen worden sei. Er bittet die Verwaltung, diesen Punkt auf die Tagesordnung einer kommenden Sitzung zu setzen.
Frau Oberbürgermeisterin Keupen betont, dass bei dem anzugehenden Prozess beachtet werden müsse, dass die Änderungen gründlich geprüft werden, um am Ende auch eine Satzung zu beschließen, die dann auch Bestand haben könne. Das Thema der Sondernutzungsgebühren werde die Verwaltung gerne noch einmal überprüfen.
Frau Beigeordnete Burgdorff äußert ihr Bedauern darüber, dass Unzufriedenheit über die Dauer dieses Prozesses geäußert wurde. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass kürzlich eine Gestaltungssatzung in Bochum trotz hervorragender Vorarbeit vor Gericht gescheitert sei, weil sie zu unspezifisch gewesen sei. Inhaltlich müsse man dabei immer abwägen zwischen klaren Regeln und Spielfreiheit für Händler und Gastronomen. In Aachen habe man ein Stadtbild, das man bereichern wolle. Man benötige Zeit dafür, um den richtigen Grad dafür zu finden und zu besprechen.
Herr Baal, CDU, betont, dass die Akzeptanz einer Satzung damit zusammenhänge, dass die Betroffenen sie auch annehmen. In der Kommission Barrierefreies Bauen gebe bisher kein Einvernehmen dazu. Mit allen Beteiligten zu sprechen sei der richtige Hinweis, um eine Verständigung zu erreichen.
Er wünsche sich aber auch, dass diejenigen, die vor Ort eine Satzung umsetzen müssen, ein bisschen mehr Gelassenheit dabei anwenden könnten.
Frau Griepentrog, GRÜNE, führt aus, dass eine eventuelle Verlängerung des Gebührenerlasses nicht so einfach sei, sondern solide diskutiert werden müsse.
Frau Oberbürgermeisterin Keupen äußert, dass man in guten Gesprächen mit den Akteur*innen in der Stadt sei, um ein rechtssicheres Satzungswerk aufzusetzen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen regelt in § 8 die Rahmenbedingungen für die Nutzung des öffentlich gewidmeten Straßenraumes durch die Außengastronomie. Geregelt werden neben der örtlichen Ausdehnung auch der grobe Kanon der erlaubnisfähigen bzw. nicht erlaubten Ausstattungselemente (Stühle, Tische, Heizstrahler, Schirme, Windschutzelemente, Pflanzkübel) sowie die Zulässigkeit bzw. der Ausschluss von Eigen- und Fremdwerbung auf diesen bzw. durch diese Ausstattungselemente (hier insbesondere Beschriftung).
Weiterreichende gestalterische Maßgaben etwa zur Ausformung der gastronomischen Möblierung sind nicht Gegenstand der Sondernutzungssatzung. Vielmehr geschieht die gestalterische Konkretisierung auf der Grundlage eines 2003 bzw. 2009 gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden erarbeiteten und durch den Planungsausschuss beschlossenen Leitfadens, der sowohl den Gastronomiebetrieben Orientierung verschafft, als auch die Grundlage für die fachliche Beratung durch die Stadtverwaltung darstellt.
Zuletzt wurde die Sondernutzungssatzung in der Ratssitzung vom 10.11.2021 beraten und im 5. Nachtrag beschlossen. (s.a. https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=109241). Aus der damaligen politischen Debatte sowie der vorangegangenen Beratung des Sachverhalts im Planungsausschuss (04.11.2021) ging der Wunsch hervor, die gestalterischen Anforderungen zu präzisieren, zu aktualisieren und in einer geeigneten, auch rechtswirksamen Zusammenfassung (Handbuch, Leitfaden, Außengastronomiesatzung, etc.) zur erneuten Beratung in den politischen Gremien aufzubereiten.
Hintergrund und Ausgangslage
Im Dezember 2003 hat der Planungsausschuss das Konzept zur „Außenbewirtung in Aachen“ beschlossen. Dieses basiert auf einer Analyse der besonders sensiblen und die Stadt Aachen prägenden Stadträume und macht einerseits Aussagen zu den Flächen, die für die Außengastronomie empfohlen werden, und andererseits Vorgaben bezüglich der Gestalt der Möblierung. Auf der Basis dieses Konzepts erarbeitete die Verwaltung im Jahr 2009 gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden und Interessengruppen (DEHOGA, IHK, MACC, ATS, etc.) einen kompakten Flyer als Leitfaden zur Orientierung und Beratung (s. Abb.2).
In den letzten knapp 20 Jahren hat die Stadt Aachen auf dieser Basis erfolgreich Gastronome beraten und auf diese Weise einen hohen Qualitätsstandard erreicht. Der Geltungsbereich des Konzepts umfasst bisher die historischen Kerne der Aachener Altstadt, Burtscheids und Kornelimünsters (s. Abb.1). Bis heute liefert das Konzept aus dem Jahr 2003 wertvolle Hinweise für die Möglichkeiten der damals betrachteten Plätze.
Der öffentliche Raum hat sich in den zentralen, stadtbildprägenden und zu großen Teilen denkmalfachlich sensiblen Lagen in den vergangenen Jahren weiterentwickelt. Er wurde und wird vielerorts neugestaltet und umfassend aufgewertet (z.B. Pfalzbezirk mit u.a. Hof und Krämerstraße, Ursulinerstraße, Elisengarten, demnächst Theaterplatz, Pontstraße, etc.). Zugleich werfen die Fortentwicklung des Gastronomiegewerbes sowie die Erfahrungen der pandemischen Lage neue Fragestellungen auf.
Sachstand und weiteres Vorgehen
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, zur Fortschreibung des gestalterischen Leitfadens aus den Jahren 2003 und 2009 einen kooperativen Prozess unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure (DEHOGA, ATS, MAC, etc.) zu initiieren, um die vorliegenden und erprobten Regelungen bzw. Beratungsleitlinien zur Außengastronomie vorzustellen, gemeinsam zu reflektieren und eine für die Außengastronomie in Aachen wertige, transparente und zukunftszugewandte Gestaltungsgrundlage zu schaffen. Dabei sollen den stadtgestalterischen Anforderungen ebenso Rechnung getragen werden wie der Praktikabilität im operativen Tagesgeschäft, respektive der kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Gastronomiebetrieben. Übergeordneten Zielen der Stadtentwicklung – wie etwa Klimaschutzaspekten oder dem generell schonenden Umgang mit Ressourcen – und ebenso proaktiv neuen Impulsen des Gastronomiegewerbes kommen in diesem Prozess besondere Bedeutung zu.
Die positiven Erfahrungen der letzten 20 Jahre bieten eine solide Basis für neue Ideen und Änderungen. Eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Außengastronomiekonzepts ist ebenso denkbar wie die Weiterentwicklung des heute bereits vielseitigen Gestaltungskanons hinsichtlich der Möblierung.
In einem stufenweisen Vorgehen liegt der fachliche Fokus zunächst auf Stadträumen, in denen die Außengastronomie heute bereits besondere Präsenz genießt. Im Weiteren sollen auch weitere Stadträume hinsichtlich ihrer Entwicklungspotenziale für Außengastronomie untersucht werden.
Der Gesamtprozess zur Erarbeitung eines neuen Leitfadens für die Außengastronomie erfordert die Mitwirkung zahlreicher Stakeholder und einen entsprechenden Zeit- und Ressourceneinsatz bei allen Beteiligten (Bearbeitungszeit: ca. ein Jahr). Von städtischer Seite stehen voraussichtlich zum Jahreswechsel geeignete Personalressourcen bereit, um den Gesamtprozess zu starten.
Die Verwaltung wird die Inangriffnahme mit ausreichendem Vorlauf kommunizieren. Relevante Zwischenstände bzw. Richtungsentscheidungen werden den politischen Gremien (Fachausschüsse und Bezirksvertretungen) zur Beratung vorgelegt.
Abb.1: aus dem Außenbewirtungskonzept von 2003
Abb. 2: Rückseite des Flyers von 2009
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 113714
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=113714
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-06-01 FB 61_0437_WP18 Sachstand Ueberarbeit SAO.pdf
17.11.2024
2.3 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium
- Hauptausschuss
- Datum
- Mi., 08.06.2022
- Uhrzeit
- 16:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 11:50