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Single-Lighting-Regulation - Ausphasung der Leuchtstoffröhre laut EU-Verordnung, Auswirkungen und städtischer Handlungsbedarf

E 26/0086/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Herr Dipl- Ing. Robert Schmidt, Abteilungsleiter der Abteilung „Technisches Gebäudemanagement - Instandhaltung –„, berichtet mündlich zum Tagesordnungspunkt Single Lighting Regulation-“Ausphasung der Röhre“ an Hand einer Präsentation. Diese Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

Der SingleLighting Regulation (SLR) liegt eine Verordnung der Europäischen Kommission (EU) vom 1. Oktober 2019 zur Festlegung von „Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 244/2009, (EG) Nr. 245/2009 und (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission“ zu Grunde.

Folgende Ziele der europäischen Kommission sollen damit erreicht werden:

•Stufenweises Ausphasen von Leuchtmitteln

•Verbesserung beim Umweltschutz

•Verbesserung beim Verbraucherschutz

•Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produkte

Herr Schmidt zeigt die Auswirkungen der SLR auf die Verfügbarkeit detailliert von spezifischen Leuchtmitteln in einer 1. Ausphasung ab 01.09.2021 und in einer 2. Ausphasung spezifischer Halogenleuchtmittel ab dem 01.09.2023 auf.

Zur Umsetzung dieser EU-rechtlichen Vorgaben durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen zeigt er die verschiedenen Konzepte mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen auf:

-Bevorratung

-Austausch durch sog. Retrofits / LED-Tubes

-Beleuchtungssanierung

Zusammenfassend legt Herr Schmidt dar, dass die Umsetzung durch das Gebäudemanagement der Stadt Aachen insgesamt im Rahmen einer Kombination aus diesen drei Varianten erfolgt.

Herr Schmidt erläutert die weiteren Schritte der Umsetzung mit der Prämisse, die Ziele möglichst zügig zu erreichen

-Ermittlung des verbleibenden Sanierungsbedarfes,

-Kategorisierung nach Objektart

-Priorisierung (Nutzungszeiten, Betriebszeiten, Anforderung an die Lichtqualität, Betrachtung von Anlagen mit Lichtregelung, Betrachtung der Erforderlichkeiten)

-Dokumentation und Erstellen eines Lichtkatasters

-Kostenermittlung

-Erstellung eines Sanierungsplanes

Herr Schmidt erläutert den aktuellen Sachstand der Umsetzung und weist darauf hin, dass das Gebäudemanagement die Konzeptvariante „Bevorratung“ bereits in der diesjährigen Ausschreibung umgesetzt hat und somit einen Zeitpuffer bis zum letztlichen Austausch generieren konnte.

Ein Hinausschieben des Austausches sei jedoch nur in Abwägung möglich, da dem Ziel der CO2-Einsparung und damit verbunden dem Erreichen des Ziels der Klimaneutralität Rechnung getragen werden muss.

Es folgt ein fachlicher Austausch unter Beteiligung von Herrn Dr. Vossen, Ratsherrn Hecker, Herrn Lauven.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss

Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Es wird mündlich berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 14 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-05-25 E 26_0086_WP18 Single-Lighting-Regu SAO.pdf

19.11.2024

128.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 21.06.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:56

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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