Stellungnahme zum Abflusskanal in Aachen-Kornelimünster
FB 36/0178/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Der Bezirksbürgermeister begrüßt Herrn Stolz (FB26/310) und bittet zum Referat.
Herr Stolz führt aus, der Kanal verlaufe unregelmäßig unter öffentlicher- und privater Fläche und mündet in die Inde (der genaue Verlauf ist im GeoDatenportal einzusehen). Die Teile auf öffentlicher Seite des Kanals seien 1991 nach dem damaligen Stand der Technik erneuert worden. Der allgemeine Erhaltungszustand sei jedoch gut, auch der der Teile unter privater Fläche.Zufluss in den Kanal sei ab der Reichsabtei zu erkennen, Bodeneinläufe gebe es jedoch nicht, folglich könne bei Hochwasser kein Wasser über Bodeneinläufe eintreten. Die Pfarrkirche habe keinen Wassermengeneintrag durch den Kanal erlitten. Zuständig für die Standsicherheit seien die jeweiligen Grundstückseigentümer. Herr von Thenen dankt und erteilt Herrn Vecqueray das Wort.
Herr Vecqueray dankt für die Ausführungen. Er fragt, wie man sich den Verlauf des Kanals unter der Kornelius Straße vorstellen kann. Ihn interessiert, ob dort Teile des Kanals betoniert und Teile geziegelt sind, da der Verlauf des Kanals dort vielmals zwischen privater und öffentlicher Fläche wechselt.
Herr Stolze bestätigt.
Herr Vecqueray fragt weiter, wie das mit dem Durchfluss des Wassers aus der Antonius Quelle ist.
Herr Stolz vermutet, dass dieses Wasser irgendwo im Kanal versickert. Rückwärts gesehen kann Wasser unterhalb der Erde bei Hochwasser / Starkregen in den Kanal eintreten, da die Fugen der geziegelten Teile offen sind, hier sei jedoch der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig, antwortet Herr Stolz auf Nachfrage des Herrn Vecqueray zum Wassereintritt bei Hochwasser.
Herr Nießen fragt nach einer möglichen Öffnung des Kanals am Ende des Kanals zur Wiese hin.
Hier ist lt. Herrn Stolz der Eigentümer einzubeziehen. Eine Öffnung ist nicht zu erwarten, da damit eine Ertragsminderung zum Nachteil des Eigentümers verbunden sei.
Weiter nimmt Herr Nießen Bezug auf das dem Kanal enthaltene Dränagewasser. Möglicherweise könnte man einige Eigentümer bitten, die Dränage zu schließen, sodass zum einen mehr Feuchtigkeit in der Landschaft verbleibt, zum anderen Starkniederschläge besser aufgefangen werden können.
V.g. wird lt. Herrn Stolz auf keinen Fall möglich sein, da das Interesse des Landwirtes in der Bewirtschaftung seiner Flächen liegt. Auch Herr Stolz ist an einer Schließung der Dränage aufgrund von technischen Gegebenheiten und Überlegungen nicht interessiert.
Herr Vecqueray erläutert weiter zum Antonius Kanal und dem neuen Kanal aus den 80er Jahren und dessen Dränagen. Auf dieser verpachteten Fläche stünden ca. zehn Kühe. Sollte man dort Offenlegen, entstünde ein riesiger Graben.
Herr Hoffner nutzt die Gelegenheit und bittet um fachmännische Einschätzung zu verbreiterten Gräben entlang der Aachener Straße und Nütheim. So gebe es nach seinem Wissen zwei Aussagen. Zum einen soll durch die Verbreiterung Wasser besser versickern können, zum anderen soll bei einem besonders hohen Wasseraufkommen das Wasser schneller in die Iter fließen. Nach seinem Verständnis sei letzteres bei Hochwasser nicht förderlich.
Die Aussagen sind lt. Herrn Stolz im Grundsatz nicht richtig. Die damalige Rinne war ständig stark verschmutzt (Abrieb usw.). So floss das Wasser auf Privatgrundstücke. Auch die Einläufe von der Straße aus waren aufgrund von Versandung z.T. nicht funktionsfähig, sodass das Wasser von der Straße über die Böschung in die Iter floss. Erosion führte letztendlich zur Notwendigkeit des Verlegens einer neuen Leitung, welche nach technischen- und qualitativen Ansprüchen errichtet wurde, um die alte Situation nicht mehr zu begünstigen. Durch Querriegel ist zudem die Abflussgeschwindigkeit vermindert worden.
Herr Hoffner fragt erneut, ob das Wasser dann in die Iter fließt.
Lt. Herrn Stolz ist das nicht zu verhindern, auch durch z.B. Querriegel nicht. Das Wasser habe kaum Auswirkungen auf die Iter.
Herr von Thenen spricht den Kanal „die Hölle“ an, dieser läuft vom Steinkaulplatz zur Inde. Das Austritttsloch auf Höhe Steinkaulplatz wird durch einen Strahler an einer Laterne beleuchtet.
Herrn Stolz ist das nicht bekannt.
Herr Nießen wendet Naturschutzbedenken gegen die Beleuchtung ein.
Frau Gather soll zum Grund der Beleuchtung recherchieren.
Auf Nachfrage des Bezirksbürgermeisters gibt es keine weiteren Fragen. Folgendes wird einstimmig beschlossen:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster /Walheim nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abflusskanal in Aachen-Kornelimünster zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Stellungnahme zum Antrag der CDU vom 02.02.2022.
- Ist der genaue Verlauf und der Durchmesser des Antoniuskanals bekannt?
Der genaue Verlauf ist bekannt. In der Ortslage Kornelimünster ist der Verlauf und der Durchmesser im Kanalkataster der Stadt Aachen enthalten und ist im Geoportal der Stadt Aachen (www.aachen.de) einsehbar. Ergänzend ist der weitere Verlauf des Antoniuskanals unterhalb der Ortslage Kornelimünster ebenfalls im Geoportal der Stadt Aachen in der Gewässeransicht einsehbar. Der Abflussquerschnitt des Kanals wechselt in diesem Abschnitt häufig. Es gibt sehr große – auch begehbare Abschnitte – sowie Bereiche mit kleinem Fließquerschnitt. Es handelt sich hier nicht mehr um eine Rohrleitung. Die Hülle des Kanals ist gemauert oder mit Steinen geschichtet.
- Welche Funktion übernimmt der Kanal derzeit, insbesondere bei Starkregen?
Der Antoniuskanal führt den Ablauf einer Quelle durch die Ortslage Kornelimünster. Unterhalb der Ortslage Kornelimünster münden Dränagen der Weideflächen in den Antoniuskanal. Der Antoniuskanal übernimmt kein Funktion bei Starkregen.
- Ist bekannt, ob der Kanal Auswirkungen auf den Wassermengeneintrag in die Pfarrkirche im Rahmen der Flutkatastrophe hatte?
Es ist nicht bekannt, dass der Antoniuskanal auf den Wassermengeneintrag in die Pfarrkirche im Rahmen der Flutkatastrophe gehabt hat. Nach Mitteilung eines Fremdenführers ist der Wassermengeneintrag zu Beginn der Starkniederschläge im Wesentlichen durch den Zustrom des Niederschlagswassers von den oberhalb liegenden Hängen zurückzuführen.
- Ist eine Untersuchung der Standfestigkeit und Durchlässigkeit des Kanals vorgenommen worden? Erfolgte diese Untersuchung nach der Flutkatastrophe?
1991 ist eine Untersuchung der Standfestigkeit durchgeführt worden bzw. auf öffentlicher Fläche ist der vorhandene Kanal durch einen neuen Kanal nach dem Stand der Technik ersetzt worden. Eine Untersuchung der Durchlässigkeit des Kanals ist weder vor noch nach der Flutkatastrophe vorgenommen worden. Aufgrund des Baujahrs und der Bauausführung des Kanals außerhalb der öffentlichen städtischen Flächen besteht eine sehr hohe Durchlässigkeit des Kanals, da der Kanal offene Fugen hat.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 114133
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=114133
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-07-04 FB 36_0178_WP18 Stellungnahme zum Ab SAO.pdf
15.11.2024
134.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 17.08.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 25.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 25. Februar 2026 um 12:08