16. August 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 4Öffentlich

Vormundschaften / Pflegschaften Kompetenznetzwerk ehrenamtliche Vormundschaften / gesetzliche Veränderungen Vormundschaftsänderungsgesetz

FB 45/0251/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Hütten (Abteilung Jugend) stellt anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) die wesentlichen Änderungen im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften infolge des Vormundschaftsänderungsgesetzes vor. Besonders hervorzuheben seien hier die nun vorgegebene, sorgfältige Auswahl eines geeigneten Vormundes sowie die Subjektstellung und den stärkeren Einbezug der Belange des Mündels. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Frau Scheidt dankt Herrn Hütten für die Ausführungen. Bereits im Jahr 2015 habe man feststellen können, wie gut und schnell die Verwaltung auf den Anstieg der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten reagiert und bei der Anwerbung und Schulung neuer Vormünder*innen unterstützt habe.

Sie spricht daher der Verwaltung ein großes Kompliment aus, dass der Vormundschaftsbereich seit Jahren so erfolgreich geführt werde. Ebenso dankt sie den freien Trägern und den Vormundschaftsvereinen. Für die jungen Menschen sei es sehr wichtig, das Gefühl zu haben, von ihren Vormünder*innen gut unterstützt und in ihren Pflegefamilien sicher aufgehoben zu sein.

Frau Schmitt-Promny weist in Bezug auf die im Gesetz vorgegebene Aufgabentrennung der Jugendamtsvormünder*innen darauf hin, dass dies für manche kleinen Jugendämter schwer leistbar sei. Dort seien Mitarbeitende aufgrund der Größe des Jugendamts zwingend mit mehreren Aufgaben – auch neben dem Führen von Vormundschaften – betraut. Da müsse der Gesetzgeber prüfen, ob diese Aufgabentrennung haltbar sei. Für sie sei wesentlich, dass die jungen Menschen nun eine verstärkte Subjektstellung erhalten und somit im Sinne dieses Gesetzes als eigene und emanzipierte Rechtsperson gewertet würden. Ebenso halte sie die Neuerung sinnvoll, Pflegeeltern bestimmte Bereiche in der Fürsorge zu übertagen wie beispielsweise in der Gesundheitsfürsorge, sodass diese auch ohne vorherige Genehmigung einen Arzt aufsuchen könnten. Der ebenfalls aufgenommene Kooperationsgedanke stelle zwar zunächst eine Mehrarbeit für die Beteiligten dar, biete aber gleichzeitig die Chance, Verfahren und Maßnahmen besser abzustimmen. Letztlich erkundigt sie sich danach, ob es eine Möglichkeit gebe, Vormundschaften zu evaluieren. Hier gehe es ihr nicht um statistische Daten, sondern vielmehr um die Fragestellung, ob die Beziehung zwischen Mündel und Vormund gut funktioniere, ob die Arbeit richtig und im Sinne des Kindes erledigt werde.

Herr Hütten erläutert zunächst, dass der Bereich statistische Auswertung nicht im Gesetz abgebildet werde und auch nur schwer umsetzbar sei. In Aachen werde seit ungefähr 3 Jahren eine Statistik über die geführten Vormundschaften geführt, allerdings erhalte die Verwaltung nicht in allen Fällen Kenntnis darüber, ob diese gut laufen würden. Die Frage sei, welche Kriterien für eine Bewertung zugrunde gelegt werden könnten, ob beispielsweise Abbruch- oder Wechselquoten Aussagen liefern könnten.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangslage

Dem Kinder- und Jugendausschuss wurden in seiner Sitzung am 19.07.2011 die Folgen des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (VormÄG) vom 29.06.2011 zur Kenntnis gegeben.

Wesentliche Änderungen des VormÄG waren die Fallzahlbegrenzung auf maximal 50 Mündel für einen vollzeitbeschäftigten Beamten oder Beschäftigten sowie die gesetzliche Pflicht des Vormunds/Pflegers, mit seinem Mündel in der Regel monatlich in seiner üblichen Umgebung Kontakt zu halten.

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 18.02.2014 wurde der Beschluss gefasst, die Erstattungen der freien Verbände für die Einrichtung von zwei halben Stellen zur Übernahme von Vormundschaften/Pflegschaften zu verwenden und zudem für die Werbung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern einzusetzen und hierfür eine Teilzeitstelle im Umfang von mindestens einer halben Stelle bei den freien Verbänden einzurichten.

In seiner Sitzung vom 17.10.2017 entschied der Kinder- und Jugendausschuss, dem Antrag der Vormundschaftsvereine in Aachen zu entsprechen und die Fallzahlobergrenze auf 40 Mündel pro Vollzeitstelle festzulegen.

Am 05.07.2018 entschied der Personal- und Verwaltungsausschuss nach vorheriger Zustimmung des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.07.2018, die Fallzahlobergrenze auch auf die städtischen Vormünder zu übertragen.

  1. Neu – Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Nach der Gesetzesreform der Jahre 2011/2012 tritt nun am 01.01.2023 das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 in Kraft.

Ziele des Gesetzes sind:

  • Die sorgfältige Auswahl des Vormunds
  • Stärkung der Personensorge mit Subjektstellung des Mündels
  • Personalisierung der übertragenen Vormundschaft, d.h., eine konkrete Person übernimmt die Vormundschaft und trägt die Verantwortung
  • Stärkung der Kooperation der für das Kind Verantwortlichen sowie die Stärkung der Rechte der Pflegepersonen
  • Etablierung eines ausgewogenen Gesamtsystems der verschiedenen Vormundschaftstypen
  • Entbürokratisierung insbesondere der Vermögenssorge
  • Neustrukturierung der Normen zur erleichterten Rechtsanwendung und sprachlichen Modernisierung

3. Derzeitige Arbeitssituation

In der Stadt Aachen werden schon seit vielen Jahren Vormundschaften ehrenamtlich und beruflich im sogenannten Vier-Säulen-System (Vormundschaftsvereine, Berufsvormünder, die häufig bei den Vormundschaftsvereinen angestellt sind, Amtsvormünder) geführt.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden bedingt durch den Anstieg der unbegleiteten minderjährigenFlüchtlinge / Ausländer im Rahmen eines Projektes verstärkt ehrenamtliche Vormünder durch die Vormundschaftsvereine unter Federführung des SKF geworben, geschult und begleitet.

Einhergehend mit der gesetzlich vorgegebenen Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge / Ausländer reduzierte sich die Zahl der entsprechenden Vormundschaften und so auch der ehrenamtlichen Vormünder.

In diesem Zusammenhang begann die Fachabteilung Jugend im FB 45 bereits in 2016 gemeinsam mit den Vormundschaftsvereinen (vornehmlich SKF) zu prüfen, ob auch Minderjährige, die nicht dem Kreis der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge / Ausländer angehören und einen Vormund benötigen, durch einen ehrenamtlichen Vormund begleitet werden können.

Diese ersten Überlegungen wurden im Vorgriff auf die zum 01.01.2023 in Kraft tretende Reform und die damit verbundene Stärkung der ehrenamtlich geführten Vormundschaft entsprechend den o.a. Zielen in 2020 intensiviert und fortgesetzt.

Es wurden Eignungskriterien für ehrenamtliche Vormünder und Eignungskriterien für den „Fall“ (welche Minderjährigen mit welchen Lebenssituationen, mit welcher Vorgeschichte und mit welchem sozialen Umfeld) als Grundlage für die Vermittlung gemeinsam erstellt.

Das bereits existierende Schulungskonzept wurde den neuen Anforderungen entsprechend angepasst.

Ein neues Schulungskonzept für Pflegeeltern, die die Vormundschaft für ihre Pflegekinder übernehmen wollen, wurde konzipiert.

Die bestehenden Vereinbarungen zwischen der Fachabteilung Jugend des FB 45 und den Vormundschaftsvereinen wurden ebenfalls angeglichen und mündeten in das Konzept des Kompetenznetzwerkes „Ehrenamtliche Vormundschaften in der Stadt Aachen“ – das Aachener Modell 2023.

4. Ausblick

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen, welche Auswirkungen die gesetzlichen Änderungen auf die Entscheidungspraxis der Gerichte haben werden.

Es bleibt zudem abzuwarten, ob sich die gesetzlichen Zielvorgaben in die Praxis umsetzen lassen, ob z.B. ausreichend Personen gefunden werden können, die bereit sind, eine Vormundschaft ehrenamtlich zu führen, und ob es entsprechend Minderjährige und Fallkonstellationen gibt, für die fachlich fundiert und verantwortbar (den Kriterien entsprechend) ein ehrenamtlicher Vormund bestellt werden kann.

Sollte es allerdings, wie vom Gesetzgeber gewünscht, verstärkt nur noch zu kurzfristig bestellten Amtsvormundschaften und einer nachfolgenden Vermittlung von Minderjährigen an ehrenamtliche Vormünder kommen, so ist von einem starken Anstieg der Arbeitsbelastung der Amtsvormünder und ggfls. auch der beruflichen Einzelvormünder – bei den Vormundschaftsvereinen – auszugehen.

Hier werden im Besonderen die arbeitsintensive Anfangsphase der Vormundschaftsführung durch Verwaltungsarbeiten, Konfliktregulierung mit dem Herkunftssystem, die Situations- und Lebensklärung des Mündels, die Antragstellung auf Hilfe zur Erziehung und anderer Leistungen, ggfls. die Aufenthaltssicherung, anderweitige zwingende Behördenkontakte etc. in den Blick genommen werden müssen.

Vor dem Hintergrund der Komplexität der Reform incl. der zu erwartenden Auswirkungen wird in der Sitzung ergänzend berichtet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-07-27 FB 45_0251_WP18 Vormundschaften _ Pf SAO.pdf

19.11.2024

141.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.08.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Zusätze
Ergänzend wird mündlich berichtet.
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:03

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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