16. August 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
TOP 7Öffentlich

Leistungsvereinbarung Kindertagespflege

FB 45/0253/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Braun-Kurzmann verlässt aufgrund von Befangenheit den Beratungstisch.

Frau Traeger weist darauf hin, dass die Summe unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages infolge eines Übertragungsfehlers nicht korrekt sei. Die Summe sei nachträglich geändert worden, allerdings lediglich in den Erläuterungen der Vorlage und nicht auch im Beschlussvorschlag. Die in den Erläuterungen aufgeführte Summe in Höhe von 557.825,60 Euro sei korrekt. Der Beschluss wird somit dahingehend geändert.

Beschluss

Beschluss (geändert): Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Übernahme des Fehlbetrags in Höhe von 557.825,60 Euro. Er beauftragt auf der Grundlage der aktualisierten Leistungsbeschreibung 2022 die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Verein Familiäre Tagespflege e. V. entsprechend anzupassen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beschließt die Übernahme des Fehlbetrags in Höhe von 558.125 Euro.
  3. Er beauftragt auf der Grundlage der aktualisierten Leistungsbeschreibung 2022 die bestehende Leistungsvereinbarung mit dem Verein FamiliäreTagespflege e. V. entsprechend anzupassen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 02.11.2021

„beschließt der Kinder- und Jugendausschuss auf Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung eine neue Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung abzuschließen, womit die Basis für die erhöhte Förderung ab dem Jahr 2021 geschaffen ist.“(FB 45/0158/WP18).

In enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule wurde die in der Anlage 1 überarbeitete und beigefügte Leistungsbeschreibung 2022 durch den Verein für Familiäre Tagesbetreuung e.V. erstellt und vorgelegt.

Wie in seiner Mail incl. Anlage vom 18.01.2022 (Anlage 2) dargestellt, rechnet der Verein in 2022

mit Ausgaben in Höhe von 647.005,60 Euro.

Demgegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 89.180,00 Euro.

Hierdurch entsteht ein Fehlbetrag in Höhe von 557.825,60 Euro, der seitens des Trägers geltend gemacht wird.

  1. Stellungnahme der Verwaltung

Vor dem Hintergrund vorhandener Deckung in 2022 kann dem Antrag auf Übernahme des Fehlbetrags in oben genannter Höhe entsprochen werden.

Im Weiteren empfiehlt die Fachverwaltung auf Basis der aktualisierten Leistungsbeschreibung 2022 die bestehende Leistungsvereinbarung entsprechend anzupassen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1) 4-060101-955-8; 41420000 + 53180000 Fachberatung Tagespflege

2) 4-060101-918-9; 53180000 Tagespflege

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

1) -93.000

-93.000

-279.000

-279.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 93.000

2) 475.200

93.000

475.200

279.000

1.425.600

279.000

1.425.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-475.200

-475.200

-1.425.600

-1.425.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: 1 Einstimmig.

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-07-27 FB 45_0253_WP18 Leistungsvereinbarun SAO.pdf

19.11.2024

603.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.08.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:03

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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