16. August 2022 um 17:00, Burtscheider Saal
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Sachstand gesamtstädtisches Inklusionskonzept - Antrag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke vom 07.07.2022

FB 45/0256/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Tillmanns dankt der Verwaltung für die gute Vorlage, allerdings habe er aus den Erläuterungen den Eindruck gewonnen, dass die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit seiner eigenen Fördersystematik ausgebremst worden sei und der Fokus aktuell eher darauf gelegt werde, wie die Regelungen des BTHG ausgelegt werden sollten. Die Systematik habe sich zwar durchaus geändert, aber es bestehe nach wie vor die Aufgabe, dass Inklusion systematisch und als Ganzes in den Köpfen aller Beteiligten verankert werden müsse. Daher sei es wichtig, dass das Thema weiterhin in der hierfür eingerichteten Unterarbeitsgruppe der AG § 78 bearbeitet und der Inklusionsgedanke in alle Einrichtungen getragen werde.

Frau van der Meulen betont, dass das Thema Inklusion sehr weitreichend sei und dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen müssten. Sie würde es begrüßen, wenn die Verwaltung den Ausschuss regelmäßig über den aktuellen Sachstand informieren würde.

Frau Schmitt-Promny stellt fest, dass Einigkeit dahingehend bestehe, dass sich Inklusion in den Köpfen aller verfestigen müsse. Gegebenenfalls könne es gelingen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen durch das BTHG Maßnahmen und Projekte zu entwickeln. Für sie stelle sich die Frage, welche Unterstützungsbedarfe vorhanden seien. Die Lösung sei nicht automatisch, jede Einrichtung für jedes Kind mit Behinderung zu öffnen. Auch wenn dies formal im Sinne des BTHG sei, sei dies nicht unbedingt für jedes Kind mit jeder Diagnostik bedarfsgerecht. Hierauf würden auch Kinderärzt*innen und Kinderpsycholog*innen hinweisen. Für die Regeleinrichtungen sei zu prüfen, welche Unterstützung das Personal benötige.

Herr Küppers unterstreicht, dass derzeit ein Systemwechsel stattfinde, den nicht alle Beteiligten und politischen Fraktionen unterstützen würden. Es sei eine gute und enge Kommunikation zwischen Kindertageseinrichtungen, Verwaltung und Politik notwendig.

Frau Baumbach berichtet, dass sie selbst Teil der Unterarbeitsgruppe der AG § 78 sei. Die Unterarbeitsgruppe habe sich darum bemüht, selbst unter Coronabedingungen zu tagen und perspektivisch geeignete Lösungsansätze zu finden. Sie betont, dass Inklusion nicht allein in den Köpfen aller ankommen müsse sondern vor allem in den Herzen. Es handele sich um eine Haltungsfrage und die Haltung werde in der Regel nicht kurzfristig geändert. Daher seien auch kleine Maßnahmen wichtig und notwendig, die unterstützen könnten. Die Unterarbeitsgruppe plane daher erste konkrete Maßnahmen für 2023.

Frau Braun-Kurzmann unterstreicht die großen Herausforderungen für die Regeleinrichtungen in der Praxis. In einer KiTa in Trägerschaft des SKF hätte sich bei 6 neuen Kindern ein Förderbedarf herausgestellt. Die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestalte sich bedauerlicherweise äußerst schwierig. In einem Fall hätte das betreffende Kind nicht mehr in der Einrichtung betreut werden können, da die Betreuung in der Regelgruppe nicht für ihre individuellen Bedürfnisse geeignet gewesen sei. Das Personal sehe sich einem enormen Druck von Seiten mancher Eltern ausgesetzt, die ihre Kinder trotz möglicher Herausforderungen in der Regelgruppe betreuen lassen möchten. Die Leistungsverhandlungen mit dem LVR seien noch nicht abgeschlossen und es seien noch keine finanziellen Mittel geflossen. Zwar sei der Inklusionsgedanke richtig und werde von Seiten des Trägers unterstützt aber das System werde aus ihrer Sicht in seiner aktuellen Form nicht dauerhaft funktionieren können.

Frau Scheidt fasst zusammen, dass die Diskussion ernste Aufforderungen und Realitäten in der Praxis wiedergegeben habe, die an den LVR gespiegelt werden müssten. Auch im Ausschuss werde die Thematik oft diskutiert. Als eine Maßnahme sei die Weiterbeschäftigung der therapeutischen Fachkräfte in den städtischen Einrichtungen beschlossen worden, welche aus kommunalen Mitteln finanziert würden. Dies könne aber langfristig nicht die Lösung sein. Es sei unstrittig, dass alle Beteiligten eine bestmögliche Betreuung für alle Kinder im Sinn hätten, dennoch sei die Situation in den Einrichtungen sehr belastend für das Personal. In einem halben Jahr soll die Verwaltung einen erneuten Sachstandsbericht vorlegen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag zur Tagesordnung kann somit als erledigt betrachtet werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag zur Tagesordnung kann somit als erledigt betrachtet werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 (FB 11/0206/WP17) beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, „eine bedarfsorientierte Neukonzeption zu entwickeln, die verschiedene Möglichkeiten einer inklusiven Betreuung von Kindern in Aachen unter Einbeziehung aller Akteure darstellt“.

Seit 2018 tagt regelmäßig die Unterarbeitsgruppe der AG nach § 78 SGB VIII mit dem Ziel ein gesamtstädtisches Inklusionskonzept zu entwickeln. Die Mitglieder erarbeiteten zunächst einen möglichen Prozess-bzw. Projektverlauf, der unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Paderborn [Institut für Erziehungswissenschaft] fachlich ausgerichtet und evaluiert werden sollte (siehe Vorlage vom 23.04.2018).

Themenfelder der Forschung sowie der Entwicklungsoffensive wurden 2019 kollektiv festgelegt und inhaltlich in Form eines Projektes ausgerichtet:

  • Trägerübergreifender Wissenstransfer durch Fachexpertise der spezialisierten Kindertagesstätten
  • Fortbildungen und Prozessbegleitung zur Weiterentwicklung
  • Netzwerkbildung unter den Einrichtungen aller Trägerschaften

Bereits vor Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes, spätestens jedoch im Januar 2020 wurde deutlich, dass es zu grundlegenden Veränderungen in der Kita Landschaft betreffend der Kinder mit (drohender) Behinderung kommen würde. Der ursprünglich langfristig angedachte Prozess des Übergangs, hin zur inklusiven Professionalisierung aller Kindertagesstätten, wurde durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen überholt.

Das neue Bundesteilhabegesetz legt fest, dass Kinder mit (drohender) Behinderung ein Anrecht auf individuell notwendige Leistungen haben. Dabei verbleibt die Erbringung dieser Leistung bei den Trägern wohingegen die Einschätzung und Festlegung der erforderlichen Leistungen lediglich durch den LVR erfolgt.

Für die Unterarbeitsgruppe „Inklusion“ der AG nach § 78 SGB VIII bedeutete dies sich konzeptionell neu auszurichten:

  • Träger und Kitas sind nun Leistungserbringer, gemäß der qualitativ und quantitativ ermittelten Vorgaben für das jeweilige Kind
  • Erziehungsberechtigte sind Antragssteller für ihre Kinder mit drohender oder bestätigter Behinderung
  • Leistungsträger ist der LVR; dieser gibt auch die Kriterien für die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsüberprüfung vor

Familien nehmen schneller als erwartet flächendeckende Betreuungsangebote für ihre Kinder mit Besonderheiten wahr und beschränken sich nun nicht mehr auf heilpädagogische Gruppen oder bisher integrative Kindertagesstätten. Die Träger von Kindertagesstätten wurden herausgefordert, sich mit den neuen Richtlinien auseinanderzusetzen und zunächst jeweils individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Durch das neue Bundesteilhabegesetz verringerte sich der Handlungsspielraum und die bereits entwickelten Projektstrukturen waren in der erarbeiteten Form nicht mehr umsetzbar. Träger- und einrichtungsspezifische Konzeptionen sind gefordert. Die wissenschaftliche Begleitung zur Entwicklung des gesamtstädtischen Inklusionskonzepts ist angesichts der genannten Rahmenbedingungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Es ist hingegen in Planung trägerübergreifende und sozialräumlich unterstützende Maßnahmen aufzubauen; systemische Fallberatung und Fortbildungen sowie die Gestaltung eines Fachtages gehören dazu. Dabei sollen die vorhandenen Ressourcen und Netzwerke in der Stadt Aachen gebündelt und zielführend eingebracht werden.

Die Unterarbeitsgruppe „Inklusion“ der AG nach § 78 SGB VIII tagt weiterhin und erarbeitet diese neuen Wege. Es wird an dem Ziel festgehalten, dass möglichst jede Kindertagesstätte in Aachen ihre inklusionspädagogische Konzeption weiterentwickelt.

Die Stadt Aachen verhandelt seit Inkrafttreten des BTHG die Leistungsvereinbarung.

Alle Systeme rund um das Kind befinden sich derzeit in einem Prozess die Spielräume in den gesetzlichen Veränderungen auszuloten und zum Wohle der Kinder anzupassen.

Erschwert wird dieser Prozess durch den Fachkräftemangel, der überall anzutreffen ist, aber aktuell in vielen Kindertagesstätten zu einem Gefühl von Überforderung, Hilflosigkeit und Belastung führt. Dem entgegenzuwirken durch vielfältige Maßnahmen, aber auch Kommunikation und Interaktion wird eine Hauptaufgabe im neuen Kindergartenjahr für alle Träger sein.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Einstimmig.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-07-27 FB 45_0256_WP18 Sachstand gesamtstaed SAO.pdf

19.11.2024

765.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 16.08.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 12:03

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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