Spielplatz "Im Vennbahnbogen" und Basketballspiel in Brand - Sachstandsbericht
FB 36/0182/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Frau Krott von der CDU-BF bedankt sich für die Verwaltungsvorlage, welche alle Prüfaufträge der Bezirksvertretung berücksichtige. Zudem sei eine ausführliche Übersicht über die in Brand befindlichen Basketballanlagen erarbeitet worden.
Da die Vorlage u. a. aufliste, dass die Basketballkörbe auf den Schulhöfen nach Schulschluss nicht genutzt werden können, da diese abgeschlossen seien, solle die Verwaltung prüfen, ob die Hausmeister die Schulhöfe auch nach Schulschluss zugänglich machen können. Nach Abschluss dieser Prüfung solle die Bezirksvertretung über das Ergebnis informiert werden.
Herr Hußmann von der Grünen-BF lobt ebenfalls die Vorlage und schließt sich dem Prüfauftrag zur Öffnung der Schulhöfe nach Schulschluss an.
Herr Hellmann von der SPD-BF macht darauf aufmerksam, dass die Vorlage nicht sämtliche Kosten abgebildet habe. Er weist darauf hin, dass es auch noch keinen Fortschritt zur dringenden Sanierung der Skateranlage in der Schagenstraße gebe.
Herr Depenbrock von der Grünen-BF erinnert ebenfalls an die Umsetzung der Sanierung der Skateranlage. Er bittet um Mitteilung, ob die Haushaltsmittel für die veranschlagten Kosten der Basketballkörbe zur Verfügung stehen. Falls nicht, müsse geklärt werden, ob es eine Priorisierung der Spielplätze für die Umsetzung gebe.
Herr BBM Tillmanns weist auf das bestehende Spielplatzkonzept hin, welches schon eine Priorisierung für ganz Aachen beinhalte.
Herr Auler von der CDU-BF erinnert an den Beschluss der Bezirksvertretung vom 26.04.2022, wonach die vorhandenen Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen“ für die Umsetzung weiterer Maßnahmen in die Finanzplanung eingestellt worden seien. Dies würde in der Vorlage nicht berücksichtigt. Eine Priorisierung innerhalb des Bezirks sei weiter möglich.
Außerdem fragt Herr Auler unter Hinweis auf einen Passus in der Vorlage, wonach eine Unterversorgung von Basketballspielplätzen im Bereich des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen“ gegeben sein werde, wenn der Korb abgebaut wird, ob der Korb überhaupt abgebaut werden soll. Eine Erklärung hierfür sei in der Verwaltungsvorlage nicht vorhanden.
Herr BBM Tillmanns berichtet hierzu, dass er vor ca. 14 Tagen eine Nachricht vom Fachbereich Klima und Umwelt erhalten habe, dass der Basketballkorb zwingend abzubauen sei. Grund hierfür sei die Tatsache, dass es sich bei dem Korb um ein Sportgerät handele und dieses unter die Sportanlagenlärmschutzverordnung falle. Die vorgeschriebenen Lärmobergrenzen seien an der Stelle auf dem Spielplatz „Im Vennbahnbogen“ nicht einzuhalten. Zudem sei die Gefahr von abprallenden Bällen zu groß für die Kleinkinder, welche in unmittelbarer Nähe des Korbes spielen würden. Allerdings sei positiv, dass den Nutzern die genaue Lage des Basketballkorbes egal sei, wenn es Ersatz in zumutbarer Entfernung gäbe.
Der Bezirksbürgermeister möchte zur übernächsten Sitzung der Bezirksvertretung einen Vertreter des Fachbereiches Klima und Umwelt einladen, um noch offene Punkte zu dem Thema zu klären.
Herr Auler von der CDU-BF teilt hierzu mit, dass es sich bei einem Basketballkorb nur um ein Sportgerät handele, wenn er in der offiziellen Höhe von 3,05 m errichtet sei und über die erforderlichen Wurfmarkierungen auf der Platte verfüge. Um den Korb für die Kinder und Jugendlichen zu erhalten, schlägt Herr Auler vor, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, ob diese Markierungen entfernt werden könnte.
Herr Hußmann von der Grünen-BF möchte ebenfalls, dass der Basketballkorb erhalten bleibt und unterstützt daher den Vorschlag von Herrn Auler.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich zuletzt umfassend mit der Spielplatzsituation „Im Vennbahnbogen“ befasst und der Verwaltung diverse Prüfaufträge erteilt.
Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 27.04.2022:
Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklung des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen“ zunächst zurückzustellen. Sie beauftragt die Verwaltung, die Spielplätze Beckerstraße nach Variante 2 und Schagenstraße wie vorgeschlagen umzugestalten und die vorgeschlagenen Alternativmaßnahmen zur Verbesserung der Freizeit- und Basketballangebote sukzessive umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen" sind für die weiteren Maßnahmen in die Finanzplanung einzustellen. Die Mittel für den Spielplatz „Im Vennbahnbogen" sind für das Basketballfeld einzusetzen. Die Bezirksvertretung bittet bis zur Sommerpause um einen erneuten Sachstandsbericht. Bis zur Schaffung einer Alternativlösung bittet die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung, den Basketballkorb wieder aufzuhängen.
In Ergänzung zu der Verwaltungsvorlage vom 07.04.2022 und Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 27.04.2022 zum: Spielplatz „Im Vennbahnbogen" mit dem Ziel mehr Möglichkeiten zum Basketaballspielen in Brand zu schaffen, wird die Verwaltung beauftragt, nicht nur die bestehenden Spielplätze sondern auch Bolzplätze, Schul-, Sportanlagen und andere Freiflächen daraufhin zu untersuchen ob dort weitere Möglichkeiten für die Aufstellung von Basketballkörben zur Freizeitgestaltung gegeben sind und dies insgesamt kurzfristig der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorzulegen.
Sachstand zum Beschluss vom 27.04.2022:
1.)Spielplatz „Im Vennbahnbogen“
Der Basketballkorb wurde wieder angebracht.
2.)Spielplatz „Beckerstraße“
Die Beauftragung für die „Beckerstraße“ ist erfolgt.
Vorgesehen ist die Herstellung eines Basketballspielfeldes, gleiche Bauweise wie auf dem Spielplatz „Im Vennbahnbogen“. Zeitgleich werden auf der Wiese zwei neue Bolzplatztore installiert.
3.)Spielplatz „Eschenallee /Markt“
Die Beleuchtung ist in Auftrag gegeben.
4.)Spielplatz „Schagenstraße“
Es wurden bereits genaue Kosten für die „Schagenstraße“ ermittelt. Aus Gründen des Lärmschutzes wird auf dem Basketballfeld die Aufbringung eines Gummibelages (Kunststoff) empfohlen.
5.)Antrag der CDU auf Prüfung der Möglichkeiten von Basketball
Eine Begehung der vorhandenen Basketballanlagen hat stattgefunden. Ebenso wurden neue Flächen geprüft. Die Ergebnisse dazu werden unter den nachfolgenden Punkten Bestandserfassung und weitere Standorte näher erläutert.
Bestandserfassung der in Brand-Süd befindlichen Basketballanlagen:
Alle in Brand vorhandenen, mit einem Basketballkorb ausgestatteten Standorte, wurden im Plan mit einem Basketballkorb Plan markiert. Die, die Standorte umgebenden, grün markierten Radien stellen die Erreichbarkeit der jeweiligen Anlage für Jugendliche dar. Grundsätzlich ist im Bezirk Brand eine ausreichende Versorgung mit Basketballmöglichkeiten gewährleistet. Eine Unterversorgung wird lediglich im Bereich des Spielplatzes „Im Vennbahnbogen“ gegeben sein, sobald der Korb abgebaut wird.
Zustand und Bewertung der Einzelstandorte:
Spielplatz | Beschreibung / Istzustand | Maßnahmen | Kosten | Foto |
Eschenallee / Markt | Basketballfeld aus Kunststoff mit einem Korb | Beleuchtung wurde bereits beauftragt – Umsetzung Herbst 2022 | 4.000 € | |
Beckerstraße | Bolzwiese | Basketballfeld aus Kunststoff und 2 Tore wurden bereits beauftragt | 27.000 € | |
Schagenstraße | Basketballfeld aus Asphalt mit zwei Körben – Sanierung erforderlich | Kunststoffbelag aufbringen, Einfassungen und Abläufe erneuern | 40.000 € | |
Am Tiergarten | Basketballkorb auf großem Tennenspielfeld ungeeignet für Basketball | Kunststoffbelag aufbringen, Tor-wand versetzen und zweiten Korb aufbauen | 40.000 € | |
Brander Bahnhof | Basketballfeld aus Asphalt und Platten mit einem Korb Parkplatz | Kunststoffbelag aufbringen, Feld vergrößern Ballfangzaun installieren | 35.000 € | |
Kleinbahnstraße | Basketballkörbe befestigt auf Fußballtoren, Tennenspielfeld ungeeignet | Kunststoffbelag aufbringen | 40.000 € |
Ermittlung weiterer möglicher Standorte:
Bolzplatz Wolferskaul:
Im Bereich „Wolferskaul“ befindet sich bereits ein Minispielfeld. Hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein Basketballfeld neben dem Fußballkleinspielfeld zu errichten.
Die Umplanung des Platzes wurde bereits im Rahmen der „Sportstätten-Förderung“ angemeldet.
Vor Umsetzung der Maßnahme ist ein Lärmschutzgutachten zur Machbarkeit zu erstellen.
Die Kosten eines kompletten Streetballfeldes sowie weiterer ergänzender Anlagen wie z.B. einer Calesthenics-Anlage werden erst nach Zusage einer Förderung geplant und genauer ermittelt.
Schulhöfe:
Die Schulhöfe der
- Grundschulen Gemeinschaft Brander Feld (GGS Brander Feld)
- Gesamtschule Brand
- Grundschule Karl-Kuck-Straße
sind mit Basketballkörben und -Spielfeldern ausgestattet.
Die Schulhöfe der GGS Brander Feld und der Gesamtschule Brand sind nach Schulschluss für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, so dass eine Nutzung aktuell nicht möglich ist.
Der Schulhof der Grundschule Karl-Kuck-Straße ist grundsätzlich nach Schulschluss geöffnet, allerdings ist das Gelände nicht begehbar, ohne das Gebäude zu queren, so dass eine Nutzung auch hier nicht möglich ist.
Mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist abzuklären, inwieweit die Öffnung der Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebes möglich gemacht werden könnte. Dies kann nur in Absprache mit den jeweils zuständigen Hausmeistern geschehen, da Öffnung und Schließung sichergestellt sein müssen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 114219
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=114219
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-07-27 FB 36_0182_WP18 Spielplatz _Im Vennb SAO.pdf
19.11.2024
2.9 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 17.08.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 2.4.2026
- Inhalt abgerufen
- 5. April 2026 um 20:01