17. August 2022 um 17:00, Bezirksamt AC-Brand
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Pocketpark Rombachstraße: Verbreiterung der Vennbahntrasse - geänderter Planungs- und Ausführungsbeschluss

FB 61/0459/WP18 · Entscheidungsvorlage

Pocketpark Rombachstraße:Verbreiterung der Vennbahntrasse - geänderter Planungs- und Ausführungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr BBM Tillmanns begrüßt Herrn Julian Billen-Föcking vom Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur, der für Fragen zur Verfügung steht.

Herr Auler von der CDU-BF merkt an, dass die abschließende Planung sehr lange auf sich habe warten lassen. Zum vorliegenden Ergebnis habe die Bezirksvertretung mit ihren mutigen Beschlüssen viel beigetragen.

Die Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand habe darauf aufmerksam gemacht, dass der Anschluss an die Rombachstraße im Querungsbereich des Vennbahnwegs noch korrigiert werden müsse. Seine Fraktion spreche sich auch für eine Verschwenkung aus, die aber mit einer zusätzlichen Aufstellfläche ergänzt werden müsse. Die Verschwenkung müsse dann auch auf der anderen Seite der Rombachstraße berücksichtigt werden. Dementsprechend beantragt er eine von dem Verwaltungsvorschlag abweichende Beschlussfassung und formuliert einen entsprechenden Vorschlag.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den geänderten Planungs- sowie den Ausführungsbeschluss zur Verbreiterung / Umbau der Vennbahntrasse im Abschnitt Trierer Straße bis Rombachstraße gemäß Plan Nr.: 2020_008_L1 und 2020_008_L2 (Anlage 1 und 2) mit folgender Änderung zu fassen:

Der Kreuzungsbereich von Vennbahnweg und Rombachstraße (nördliche Seite) soll so verschwenkt bzw. verschoben werden, dass eine möglichst gerade Querung der Rombachstraße möglich ist. Dabei soll zwischen Gehweg und Fahrbahn ein Aufstellbereich für Fußgänger und Radfahrer zur Querung der Rombachstraße geschaffen werden.

Die Verwaltung wird gebeten, für die geplante Radvorrangroute auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (südliche Seite der Rombachstraße) eine Aufstellfläche zwischen Fahrbahnkante und Radweg im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen. Der Radweg (Radvorrangroute) und der Gehweg sollen hierfür verschwenkt werden.

Herr Hellmann von der SPD-BF kritisiert die sprachliche Ausführung der Vorlage der Verwaltung, da die Genderformulierungen schwer zu lesen aber nicht verpflichtend vorgeschrieben seien.

Des Weiteren sei er über die Planung verwundert. Die zuvor beschlossene Trennung von Fuß- und Radweg sei nun nicht mehr vorhanden. Die Begründung, dass hierfür das Wurzelwerk von Bäumen verantwortlich sein solle, könne er nicht nachvollziehen.

Letztlich sei er nicht damit einverstanden, den Vennbahnweg am Ende auf die Rombachstraße zu führen. Die Anbindung des Vennbahnwegs auf der gegenüberliegenden müsse unbedingt gewährleistet sein. Daher unterstütze er den Antrag der CDU-BF.

Herr Billen-Föcking merkt an, dass man zwischen geschützten und nicht geschützten Bäumen unterscheiden müsse. An der Stelle, wo der Radweg schmaler ausgeführt werden müsse, hätten sich die Bäume mit ihrem Wurzelwerk so gut entwickelt, dass diese zu schützen seien. In Abstimmung zwischen Verkehrs- und Straßenplanung sei es zu einem guten Kompromiss gekommen.

Die Anbindung an den Vennbahnweg mit der entsprechenden Querung müsse noch angepasst werden. Dies werde aber erst durchgeführt, wenn die Rombachstraße umgebaut werde.

Herr Depenbrock von der Grünen-BF kann sich dem Vorschlag, die Trasse zu verschwenken, anschließen, ist aber grundsätzlich nicht mit Baumfällungen einverstanden. Seine Fraktion mache hier keinen Unterschied zwischen geschützten und nicht geschützten Bäumen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass seit Jahren die vorgegebenen Neupflanzungen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt würden. Die abschnittsweise Verringerung der Breite des Radweges auf 2,50 m sei an dieser Stelle zu akzeptieren. Seine Fraktion schlage der Verwaltung daher vor, die Bäume nicht zu fällen, sondern ggfls. umzuplanen. Der Beschluss solle daher in dem Sinne erweitert werden, dass die Bäume nicht gefallt werden.

Herr Auler von der CDU-BF bemängelt, dass die Fachverwaltung die Bezirksvertretung nicht auf die fehlende Anschlussstelle aufmerksam gemacht habe. Auch die CDU-Fraktion habe sich Gedanken zum Wegfall der Bäume gemacht. An dieser Stelle sei es nicht zuletzt wegen der Schulwegsituation im Umfeld der Gesamtschule nicht zu vertreten, auf die 4 m Breite zu verzichten, da ansonsten eine Gefahrensituation für die Verkehrsteilnehmer entstehe. Daher solle die Verbreiterung vorgenommen werden, ohne die Bäume im Vorgriff zu fällen. Sollten die Bäume dann in der Praxis nicht gehalten werden können, müssten Ersatzpflanzungen erfolgen.

Ratsherr Palm schließt sich der Kritik von Herrn Hellmann an der sprachlichen Gestaltung der Vorlage an. Darüber hinaus teile er die Ansicht der Grünen-BF zum Schutz der Bäume und plädiere ebenfalls dafür, diese zu schützen. Der Beschlussvorschlag der CDU-BF finde ebenfalls seine Unterstützung.

Herr Depenbrock von der Grünen-BF wäre mit dem Ausbau des Vennbahnweges auf 4 m Breite einverstanden, wenn die Esche erhalten bleiben könne. Erforderlichenfalls könne die Trasse dafür verschwenkt werden. Das Versetzen der jungen Bäume und die Entfernung der Birken seien denkbar. Es gehe aber im Beschluss nicht um eine Verringerung der Breite des Vennbahwegs, sondern um eine Verbreiterung. Herr Depenbrock schlägt vor, den Beschlussvorschlag der CDU-BF dahingehend zu ergänzen, dass die Verwaltung prüfen solle, wie die Esche erhalten bleiben könne.

Herr Hellmann von der SPD-BF macht deutlich, dass er ebenfalls die Esche erhalten wolle, allerdings nicht zu Lasten der Verbreiterung der Vennbahntrasse.

BBM Tillmanns verweist auf die Einstufung der Vennbahntrasse als Premiumradweg. Daher müssten auch die selbst auferlegten Anforderungen an die Qualität berücksichtigt werden. Er ergänzt den Beschlussvorschlag der CDU-BF mit dem Beschlussantrag der Grünen-BF und lässt im weiteren Verlauf darüber abstimmen.

Herr Auler von der CDU-BF bittet darum im Protokoll zu vermerken, dass der Ausbau der Vennbahntrasse zügig vorangehen solle, auch wenn die Esche nicht zu erhalten sei.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den geänderten Planungs- sowie den Ausführungsbeschluss zur Verbreiterung / Umbau der Vennbahntrasse im Abschnitt Trierer Straße bis Rombachstraße gemäß Plan Nr.: 2020_008_L1 und 2020_008_L2 (Anlage 1 und 2) mit folgender Änderung zu fassen: Der Kreuzungsbereich von Vennbahnweg und Rombachstraße (nördliche Seite) soll so verschwenkt bzw. verschoben werden, dass eine möglichst gerade Querung der Rombachstraße möglich ist. Dabei soll zwischen Gehweg und Fahrbahn ein Aufstellbereich für Fußgänger und Radfahrer zur Querung der Rombachstraße geschaffen werden. Die Verwaltung wird gebeten, für die geplante Radvorrangroute auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite (südliche Seite der Rombachstraße) eine Aufstellfläche zwischen Fahrbahnkante und Radweg im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen. Der Radweg (Radvorrangroute) und der Gehweg sollen hierfür verschwenkt werden. Es soll geprüft werden, wie die Esche bei Beibehaltung der Breite von 4 m der Vennbahntrasse erhalten bleiben kann.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den geänderten Planungs- sowie den Ausführungsbeschluss zur Verbreiterung / Umbau der Vennbahntrasse im Abschnitt Trierer Straße bis Rombachstraße gemäß Plan Nr.: 2020_008_L1 und 2020_008_L2 (Anlage 1 und 2) zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den geänderten Planungs- sowie den Ausführungsbeschluss zum Umbau der zur Verbreiterung / Umbau der Vennbahntrasse im Abschnitt Trierer Straße bis Rombachstraße gemäß Plan Nr.: 2020_008_L1 und 2020_008_L2 (Anlage 1 und 2).

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Der Planungsbeschluss für die Gesamtmaßnahme Pocketpark und Verbreiterung des Vennbahnweges wurde am 05.12.2018 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand eingeholt. Der Bereich Brander Feld ist ein Entwicklungsschwerpunkt im Rahmenplan Brand. Die zentrale Lage zu den Versorgungs- und den sozialen Einrichtungen machen diesen Bereich zu einer attraktiven Wohnlage für Alt und Jung. Das Vennbahncenter mit Discounter und Einzelhandel als zentrales Nahversorgungszentrum, sowie das Entstehen neuer Wohngebiete und die Umsetzung weiterer Planungen haben die Flächen um das Teilstück des Vennbahnweges zwischen Trierer Straße und Rombachstraße stark verändert.

Der Bebauungsplan Nr. 943 Rombachstraße im Bezirk Aachen-Brand setzt eine 1230 qm große öffentliche Grünfläche mit Spielplatz fest. Die Grünfläche soll als kleiner „Pocketpark“ fungieren und zum einen eine Verbindung zum angrenzenden Vennbahnradweg aufnehmen, zum anderen Spielmöglichkeiten für Kinder des Neubaugebietes und Umgebung bieten. Der Vennbahnradweg führt von der Innenstadt Aachens über den Bezirk Brand weiter in die Eifel bis nach Luxemburg.

Diese Vorlage behandelt ausschließlich die geänderte Vorplanung sowie die Ausführungsplanung zur Verbreiterung des Vennbahnweges. Da die Planung des Pocketparks entscheidend von der Wegeführung der Vennbahntrasse abhängt, soll zunächst die Entscheidung hierüber getroffen werden, bevor die Planung des Pocketpark finalisiert werden kann.

2. Heutige Situation

Das Teilstück des Vennbahnradweges wird als wichtige Wegeverbindung sehr stark von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Freizeitsportler*innen aus der näheren Umgebung frequentiert. Es ist zudem Schulweg von Schüler*innen der Gesamtschule Brand. Die vorhandene Fahrbahn- bzw. Gehwegbreite von 2,50 m führt jetzt schon oft zu Nutzungskonflikten. Mit einer höheren Nutzungsintensität durch Fertigstellung des Nahversorgungszentrums und weiterer Wohngebäude wird der Geh- und Radweg zukünftig noch stärker beansprucht.

3. Planung

Der betrachtete Wegeabschnitt erstreckt sich über etwa 300 m Länge des Vennbahnweges von der Trierer Straße bis zum Rombachstraße. Es ist eine Verbreiterung des im Bestand 2,50 m breiten Weges auf 4 m geplant.

Bei der Planung werden die Prinzipien der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 10) beachtet. Da der Vennbahnweg als Fernradweg und beliebte Radroute für lokale Freizeitradler*innen und Pendler*innen dient, sollen die Anlagen für den Radverkehr qualitativ hochwertig sein und der Verbindungsfunktion der Strecke gerecht werden. Zusätzlich sollen besonders die Anforderungen von Fußgänger*innen auf dem gemeinsamen Geh-/Radweg gleichwertig Berücksichtigung finden.

Der Planungsbeschluss vom 05.12.2018 (FB 36/0327/WP17) sah eine Trennung des Geh- und Radweges im Bereich des geplanten „Pocketparks“ vor. Hiermit sollte erreicht werden, dass innerhalb der dem Pocketpark zugewiesenen Flächen nicht Rad gefahren, sondern nur zu Fuß gegangen werden kann. Diese Variante der getrennten Wegeführung bildete die Grundlage für die Ausführungsplanung und wurde daher intensiv untersucht. Sie kann allerdings aus den folgenden Gründen in dieser Form nicht umgesetzt werden.

Zunächst wurden umfassende Wurzeluntersuchungen der vorhandenen Baumreihe im Bereich Richtung Rombachstraße durchgeführt. Dabei kam ein sogenanntes „Schallverfahren“ (ARBORADIX-Verfahren) zum Einsatz, bei dem mittels Schallimpulsen Wurzeln ab einer Wurzeldicke von d > 2 cm im Boden lokalisiert werden können, ohne in das Erdreich eingreifen zu müssen.

Diese Untersuchungen ergaben, dass die Wurzeln der im Jahr 2009 gepflanzten Bäume (Feldahorn) bis an die Flurstückgrenze (1077) bzw. darüber hinaus reichen also in die Flächen, in denen der neue Radweg entstehen soll.

Um die gut gewachsenen und inzwischen teilweise unter Baumschutz stehenden Bäume nicht stark zu schädigen, muss auf eine Neuanlage der Wegeführung in diesem Bereich verzichtet werden. Denn der geplante Wegeaufbau von ca. 42,5 cm würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung bzw. Schädigung der Wurzeln führen. Weiterhin ist die Durchfahrtshöhe unter den Baumkronen nicht ausreichend, um den neuen Weg mit Baumaschinen herzustellen und dabei die Kronen der Bäume nicht zu beschädigen. Auch für die spätere Nutzung des Weges durch Radfahrende ist die lichte Höhe unter den Baumkronen nicht ausreichend.

Um die getrennte Führung von zu Fußgehenden und Radfahrenden dennoch umsetzen zu können, wurde im nächsten Schritt das Versetzen der neun Bäume (Feldahorn) geprüft. Die Gesamtkosten, die für das Versetzen und die langfristige aufwändige Nachsorge entstehen würden, lägen bei mindestens rd. 80.000 €. Zudem ist zu erwarten, dass die versetzten Bäume dauerhaft in ihrer Vitalität eingeschränkt bleiben.

Auf Grund dieser Faktenlage wurde eine alternative Wegeführung erarbeitet, für die nun ein geänderter Planungs- und der Ausführungsbeschluss eingeholt werden soll.

Geänderte Planung:

Im gesamten Abschnitt zwischen Trierer Straße und Rombachstraße ist eine Verbreiterung des Weges auf 4 m vorgesehen und somit eine neue Versiegelung von ca. 450 m². Diese Breite ermöglicht die gemeinsame Führung von Radfahrenden und zu Fußgehenden.

Der Weg soll in südlicher Richtung verbreitert werden. Hierfür ist am Beginn des Weges von der Trierer Straße kommend der teilweise Rückbau des Fundaments einer Gasstation der Regionetz erforderlich. Hierzu gibt es eine Zusage der Regionetz, dass dies umsetzbar ist.

In dem anschließenden Bereich müssen allerdings vier oder ggf. fünf Bäume gefällt werden. Dafür kann die als Ausgleich zum Vennbahncenter gepflanzte Baumreihe (Linden), die sehr gut angewachsen ist, an dieser Stelle bestehen bleiben.

Im Bereich des geplanten Pocketparks wird der Vennbahnweg ebenfalls mit einer Gesamtbreite von

4 m ausgebaut. Um dem Park möglichst viel Platzfläche für die Spiel- und Aufenthaltsqualität zu ermöglichen, erfolgt auf einem ca. 50 m langen Teilstück der Neubau des Weges in südlicher Richtung. Im süd-östlichen Bereich des Pocketpark soll eine Service-Station und Abstellanlagen für Fahrräder vorgesehen werden. Die detaillierte Planung hierfür wird im Zusammenhang mit der Planung des Parks erfolgen.

Zum Erhalt von vitalen und nach Baumschutzsatzung geschützten Bäumen kann der Weg nicht auf der gesamten Länge in der Breite von 4 m ausgebaut werden. Folglich wird zum Schutz und Erhalt der mittig im Planungsabschnitt liegenden Baumgruppe auf einen Ausbau verzichtet, wodurch eine 25 m lange Engstelle (Breite 2,5 m) entsteht. Diese verfügt über gute Sichtverhältnisse und stellt somit keine Gefahrenpunkte dar. Vor und hinter den Engstellen steht ausreichend Wegstrecke zum sicheren Überholen zur Verfügung.

Ausbauelemente

Für die Oberflächen wird eine Standard-Bauweise vorgeschlagen, die sich bereits an anderen vergleichbaren Stellen in der Stadt Aachen bewährt hat. Auch der Ausbau des Vennbahnweges entlang des Tuchmacherviertels wurde im Jahr 2020 mit diesem Asphaltaufbau ausgeführt.

Aufbau Geh-/Radweg

2,5 cm Asphaltdeckschicht

10,0 cm Asphalttragschicht

30,0 cm FrostschutzschichtGesamt 42,5 cm

Die Randeinfassung des Aufbaus erfolgt - je nach Erfordernis - durch Bankette oder Tiefbordsteine. Um Wurzelschäden im Asphalt zu vermeiden und die umliegenden Bäume zu schützen, werden vertikale Wurzelschutzfolien eingebaut.

Die bestehende Asphaltdecke soll, um eine einheitliche und gut befahrbare Fläche zu schaffen, im Rahmen des Ausbaus erneuert werden. Ausnahme bildet der 25 m lange Abschnitt, der zum Schutz der Bestandsbäume (Baumschutz) nicht ausgebaut werden kann.

Baumbilanz

Es müssen 5 Bäume entfernt werden.

Hierzu zählen 4 vitale Birken, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen und eine geschützte Esche welche seitens der städtischen Baumpflege als nicht erhaltenswert eingestuft wurde. Der Fachbereich Klima und Umwelt kann ihre Entfernung mittragen, da im Gegenzug auf ein Versetzen der gegenüberstehenden, gut entwickelten Jungbäume (Linden) in einen zu schmalen Grünstreifen direkt an die Bestandslärmschutzwandverzichtet werden kann.

Angrenzend befindet sich auf dem Nachbargrundstück eine vitale geschützte Esche, deren Wurzeln vermutlich in den Ausbaubereich hineinragen und im Rahmen der Bautätigkeiten geschützt werden sollen.

Zur Kompensation der Fällungen sind im Bereich des Pocketparks und ggf. auch darüber hinaus Neupflanzungen vorzusehen.

Beleuchtung

Aufgrund der Verbreiterung des Weges müssen zwei Leuchten in Abstimmung mit der STAWAG versetzt werden.

Umsetzung

Nach der Beschlussfassung wird die Ausschreibung zur Durchführung der Maßnahme vorbereitet. Mit einer Vergabe der Maßnahme kann voraussichtlich im 4. Quartal 2022 gerechnet werden. Der Beginn der Umbaumaßnahme kann darauf im 1. Quartal 2023 erfolgen.

5. Kosten und Finanzierung

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf ca. 150.000 €.

Mittel stehen, unter dem PSP-Element 5-120102-100-02000-300-1 Vennbahnweg am Pocketpark Brand zur Verfügung.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-100-02000-300-1 Vennbahnweg am Pocketpark Brand

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

155.691

155.691

0

0

0

0

Ergebnis

155.691

155.691

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-116-8 Vennbahnweg am Pocketpark Brand

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

6.500

6.500

0

0

0

0

Ergebnis

6.500

6.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2021

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

X

nicht

nicht bekannt

Sämtliche Maßnahmen zum Ausbau des Fuß- und Radverkehrs wirken sich positiv auf den Klimaschutz aus, in dem sie zur Reduktion der jährlichen PKW-Gesamtfahrleistung beitragen.

Die während der Ausbauarbeiten entstehenden CO2-Emissionen sind nicht ermittelbar, liegen aber voraussichtlich deutlich unter den erwarteten Einsparungen.

Im Rahmen der in dieser Vorlage vorgestellten Maßnahmen wird der bestehende gemeinsame Geh- und Radweg auf einer Länge von etwa 300 m verbreitert.

Abstimmungsergebnis

Mehrheitlich bei einer Gegenstimme

Weitere Dokumente (2)

2020_008_L1_gez
199.6 KB · PDF
2020_008_L2_gez
186.5 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-08-08 FB 61_0459_WP18 Pocketpark Rombachst SAO.pdf

23.10.2024

524.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 17.08.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Vorlage wird nachgereicht.
Geändert
2.4.2026
Inhalt abgerufen
5. April 2026 um 20:01